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Oberlandesgericht Celle
Urteil: "Inter" ist keine Geschlechtsangabe
- 27. Januar 2015 1 Min.

Das Oberlandesgericht Celle hat vergangene Woche entschieden, dass "inter/divers" in offiziellen Dokumenten nicht als Geschlechtsangabe verwendet werden darf, weil dies gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Die Richter wiesen damit einen Einspruch von Vanja (25) mit Unterstützung der Kampagne "Für eine dritte Option beim Geschlechtseintrag" zurück. Vanja hatte im Sommer im letzten Jahres beim Standesamt der Kleinstadt Gehrden bei Hannover einen Änderungsantrag gestellt, das Geschlecht von "weiblich" zu "inter/divers" zu ändern. Das Standesamt lehnte das unter Verweis auf die fehlenden Rechtsvorschriften ab. Im Oktober bestätigte das Amtsgericht Hannover diese Entscheidung in einem schriftlichen Verfahren (queer.de berichtete). Hinter dieses Urteil stellte sich nun auch das Oberlandesgericht. Nun wollen die Aktivisten vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Bis vergangenes Jahr mussten sich Eltern von intersexuellen Kindern stets entscheiden, welches Geschlecht ihrem Kind in Dokumenten zugeordnet wird. Erst Anfang 2013 änderte die Bundesregierung diese Praxis – und lässt zu, dass im Geburtenregister das Merkmal "Geschlecht" bei Intersexuellen freigelassen werden darf (queer.de berichtete). Das Oberlandesgericht hält diese Möglichkeit, den Eintrag frei zu lassen, für ausreichend.
Es wird geschätzt, dass in Deutschland zirka 80.000 Intersexuelle leben. Intersexuelle sind Menschen, die nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können. (dk)
Links zum Thema:
» Urteilsbegründung OLG Celle (PDF)















Dann wird es höchste Zeit, dass das endlich gesetzlich vorgesehen wird...