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Entscheidung des Höchstgerichs

Frankreich erlaubt schwulem Marokkaner Hochzeit


Der "Cour de cassation" hat seinen Sitz im Pariser Justizpalast

Ein bilaterales Abkommen verhinderte bislang, dass Marokkaner gleichgeschlechtliche Ehen mit Franzosen eingehen dürfen – damit ist nun Schluss.

Der französische Kassationshof, das höchste Gericht des Landes, hat am Mittwoch entschieden, dass ein Marokkaner einen Franzosen heiraten darf. Geklagt hatte ein im südostfranzösischen Chambéry lebendes binationales Paar, das nach der französischen Ehe-Öffnung im September 2013 heiraten wollte. Zwei Tage vor dem Ehe-Termin wurde den Männern aber mitgeteilt, dass sie wegen eines bilateralen Abkommens zwischen Marokko und Frankreich aus dem Jahr 1981 kein Recht auf Eheschließung hätten. Nach einem Einspruch durfte das Paar zwar vorläufig im November 2014 heiraten, allerdings legte das Standesamt gegen die Gültigkeit der Ehe Rechtsmittel ein.

In dem umstrittenen Abkommen hatten sich Frankreich und Marokko darauf geeinigt, dass bei Ehe-Schließungen von Staatsbürgern des jeweiligen Landes auch die Rechtsprechung des anderen Landes berücksichtigt werden müsse. In Marokko ist jedoch die gleichgeschlechtliche Eheschließung ausdrücklich verboten.

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Grundrecht auf Ehe ist wichtiger als bilateraler Vertrag

Die Pariser Höchstrichter hielten den Vertrag im Fall des gleichgeschlechtlichen Paares für nicht wirksam. Sie argumentierten, dass das Grundrecht auf Eheschließung höher zu bewerten sei als ein Vertrag mit einem anderen Staat.

Didier Besson, der Anwalt des schwulen Paares, begrüßte die Entscheidung: "Frankreich hat entschieden, in welcher Gesellschaft wir leben möchten", so Besson gegenüber der Zeitung "Le Figaro". "Wir zwingen unsere Ansichten ja nicht befreundeten Staaten auf."

Frankreich hat ähnliche Verträge zu Eheschließungen mit Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kambodscha, Kosovo, Laos, Montenegro, Polen, Serbien und Slowenien abgeschlossen – in keinem dieser Staaten haben Schwule und Lesben das Recht auf Eheschließung. Auch diese Verträge sind in Bezug auf schwule und lesbische Paare mit der Entscheidung des Kassationsgerichts ungültig.

Bereits im Juli letzten Jahres entschied das französische Höchstgericht zugunsten eines binationalen Paares: Damals wurde einem schwulen Senegalesen die Ausstellung eines Visums nach Frankreich verweigert, der dort seinen Partner heiraten wollte. Auch hier argumentierten die Richter, dass das Grundrecht auf Eheschließung höher zu bewerten sei als andere Erwägungen (queer.de berichtete). (dk)

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#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 29.01.2015, 15:51h
  • Ein richtiges und wegweisendes Urteil!
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#2 TimonAnonym
  • 29.01.2015, 15:59h

  • Das wäre ja auch noch schöner, wenn andere Staaten einem Staat Homohass diktieren dürften.
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#3 RomancierAnonym