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Evangelische Landeskirche
Württemberg: Keine Segnungsgottesdienste für Homo-Paare
- 17. Februar 2015 1 Min.

In Stuttgart und Umgebung müssen homosexuelle Paare auf den Segen ihres Pastors weiterhin verzichten (Bild: mikkeler / flickr / by-sa 2.0)
In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wird es auch weiterhin keine Segnungs-Gpttesdienste für lesbische und schwule Paare geben. Der zuständige Kirchenrat Frank Zeeb erklärte am Montag in Stuttgart, dass die kirchliche Trauung nach der Ordnung der Kirche nur für Mann und Frau vorgesehen sei.
Anlass der Klarstellung war ein Gottesdienst für Verliebte am Valentinstag in Eningen im Kreis Reutlingen, zu dem ausdrücklich auch Paare eingeladen worden waren, für die es keine offizielle kirchliche Segenshandlung gibt. Zeeb hält ein solches Gottesdienstangebot grundsätzlich für legitim, da es sich an alle Paare richte. Dabei würden auch heterosexuelle Paare nicht nach ihrem Status befragt – ob sie etwa im "Rentnerkonkubinat" lebten, weil sie bei einer Heirat Pensionsansprüche verlören. Anders wäre es jedoch, wenn sich das Angebot ausschließlich an homosexuelle Paare gerichtet hätte, was in Eningen aber nicht der Fall gewesen sei.
Derzeit bieten 15 der 20 evangelischen Landeskirchen Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare an, die weitgehend identisch mit kirchlichen Trauungen sind. Zuletzt hat die Hannoversche Kirche Ende November 2014 eine entsprechende Regelung beschlossen (queer.de berichtete). (cw)
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