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  • 24. Januar 2005 29 3 Min.

Das von Rot-Grün geplante Gesetz gegen Diskriminierung ist umstritten. Auch Schwule wollen es verhindern. Geht es zu weit?

PRO: Freiheit und Einsicht des Einzelnen statt staatlicher Zwang
Von Roland Heintze, Bundesvorsitzender der LSU

Rot-Grün hat sich schwer getan mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz. So bedurfte es erst der Mahnung aus Brüssel, bevor überhaupt etwas passiert ist. Dabei war die Vorlaufzeit lange genug. Das Ergebnis: Viele Experten kritisieren zu Recht, dass die Vorlage der Bundesregierung deutlich über das von der EU geforderte Maß hinaus geht und zum Beispiel die freie Vermietung von Wohnungen erschwert.

Richtig ist aus Sicht der LSU, dass im Arbeitsleben Lesben und Schwule wie auch alle anderen Minderheiten wirksam vor Diskriminierung geschützt werden müssen. Der vorgelegte Gesetzentwurf schießt auch in diesem Punkt übers Ziel hinaus. So reicht zukünftig beispielsweise die Behauptung aus, bei der Vergabe eines Jobs diskriminiert worden zu sein, um die Beweispflicht für den potenziellen Arbeitgeber in einem möglichen Verfahren umzukehren. Dies hat in Großbritannien bereits zu einer Verdoppelung der Anzahl der Klagen seit Einführung entsprechender weitgehender Regelungen geführt.

Auch hier zu Lande versucht Rot-Grün, möglichst viele Regeln zu schaffen, getreu dem Motto: Was nicht von sich aus auf breite Akzeptanz stößt, muss eben staatlich angeordnet werden. Doch die Diskussion beziehungsweise der öffentliche Dialog und das damit verbundene Werben für mehr Toleranz wurden nicht einmal versucht. Die Frage nach den gesellschaftspolitischen Realitäten und der Praktikabilität der Regelungen werden - wie gehabt - schlicht ignoriert. Ein Dialog zu der Frage "Wo liegt die vernünftige Balance zwischen Vertragsfreiheit und Schutz vor Diskriminierung?" wie von uns bereits im Wahlkampf 2002 gefordert - Fehlanzeige. Rot-Grün ordnet Toleranz an, ob diese funktioniert beziehungsweise, wie man diese auch gesellschaftspolitisch stärker verankern kann, wird nicht diskutiert.

Die LSU setzt in der Diskussion um ein praktikables Anti-Diskriminierungsgesetz daher im Zweifel eher auf die Freiheit und Einsicht des Einzelnen denn auf staatlichen Zwang.

KONTRA: Diskriminierungsschutz bedeutet Anspruch auf Respekt und gleiche Chancen
Von Arndt Klocke, Mitglied im Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen NRW

Die rot-grüne Bundesregierung hat ein modernes Antidiskriminierungsgesetz (ADG) auf den Weg gebracht. Es stärkt die Bürgerrechte und bringt mehr Teilhabegerechtigkeit am Markt. Das Gesetz ist von großer Bedeutung für das Ansehen Deutschlands in Europa und der Welt. Es ist ein weiterer Meilenstein moderner Gesellschaftspolitik. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz setzen wir EU-Richtlinien gegen Diskriminierung in deutsches Recht um. Das Gesetz tritt Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder aufgrund einer Behinderung wirksam entgegen. Kernpunkte sind ein Benachteiligungsverbot für den Bereich Beschäftigung und Beruf und für das allgemeine Zivilrecht beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Besonders positiv ist hervorzuheben, dass alle relevanten Diskriminierungsgründe in sämtlichen Teilen des Gesetzes berücksichtigt sind.

Diskriminierungsschutz bedeutet nicht Privilegien für bestimmte Gruppen, sondern bedeutet Anspruch auf Respekt und gleiche Chancen. Vergleichbare Antidiskriminierungsgesetze gibt es bereits in vielen europäischen Ländern (z.B. Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Skandinavien, Irland). Sie haben sich in der Praxis als gut handhabbar erwiesen und die politische Kultur bereichert.

Unerträglich sind die Äußerungen des neuen CDU-Generalsekretärs Volker Kauder, der die Diktatur des Nationalsozialismus und der SED mit dem Antidiskriminierungsgesetz in einen Zusammenhang zu bringen oder sogar auf eine Stufe zu stellen. Der missratene Vergleich von ADG und Rassenwahn zeugt von einer unerträglichen Geschichtsvergessenheit.

26. Januar 2005

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-w-

#1 HannoAnonym
  • 26.01.2005, 12:41h
  • Sehr gute, differenzierte Argumentation von Roland Heintze, aber wieder mal nur ideologische Worthülsen von dem Grünen Vertreter
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#2 Jochen HeckerAnonym
  • 26.01.2005, 12:52h
  • Der Entwurf ist genau richtig! Es ist offenbar ein umfassendes Gesetz, so wie es vorallem die Grünen in der Community immer wieder gefordert haben. Das sie jetzt ernst machen und aus der Forderung ein Gesetz wird sollten, wir Rot/Grün entsprechend anrechen. Nicht jedes Wahlversprechen wurde auch wirklich umsetzt. Die LSU/CDU-Argumente erinnern doch nur an ihr Lavieren schon bei der Eingetragenen Partnerschaft ("eigentlich ein richtiger Schritt, aber viel zu weitgehend...")
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#3 Tim PetersAnonym
  • 26.01.2005, 13:00h
  • Arndr Klocke hat recht, endlich mal europäischer Standard in diesem Bereich auch in Deutschland. Diversity auch in der Wirtschaft ist ein Standortvorteil. Trotzdem, an die mutige Politik von Spaniens Zapatero kommt rot/grün nicht ran..
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