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  • 25. Januar 2005 7 2 Min.

Berlin Die rot-grüne Regierungskoalition hat am Dienstag angekündigt, einen Neuanlauf für ein Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft zu starten. Eine entsprechende Vorlage, die vor allem Nachteile im Steuerrecht ausgleichen soll, war in der letzten Legislaturperiode am Bundesrat gescheitert. Erklärtes Ziel sei es, noch im ersten Halbjahr einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, hieß es gegenüber den Agenturen aus Koalitionskreisen. Derzeit fänden Vorarbeiten statt, ein Entwurf sei noch nicht beschlossen. Der Entwurf soll unter anderem die Einführung eines Realsplittings, einen verdoppelten Freibetrag bei der Einkommenssteuer, eine Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer und eine bundesweite Festsetzung des Standesamtes als Eintragungsbehörde vorsehen.
CDU/CSU üben Kritik
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor drei Jahren geurteilt, auch eine gänzlich der Ehe gleichgestellte Lebenspartnerschaft verstoße nicht gegen die Verfassung und dem darin enthaltenen Schutz von Ehe und Familie. Das sieht man bei der Union jedoch weiterhin anders. Der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Bartholomäus Kalb, kritisierte das Regierungsvorhaben. Die Pläne, für Homo-Ehen eine steuerliche Förderung einzuführen, seien ein ideologisch motivierter "Schlag gegen die verfassungsrechtlich geschützte Ehe", erklärte er. Sie solle "zu einer von vielen Lebensformen degradiert werden". Dies sei "mit uns nicht zu machen", betonte Kalb. Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Meister (CDU) nannte die Gesetzesinitiative "nicht zustimmungsfähig". Auch im Steuerrecht gebe es einen grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie: "Jetzt gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu begünstigen und damit für diese gesellschaftliche Gruppe steuerrechtliche Sonderregelungen zu schaffen, ist weder mit dem Ziel der Vereinfachung des Steuerrechts vereinbar noch mit Blick auf die gesellschaftspolitische Zielsetzung zu rechtfertigen." Die rot-grüne Koalition solle "sich besser mit der Lösung der wirklichen Probleme am Standort Deutschland befassen", forderte Meister. (nb)

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-w-

#1 Jörg GengnagelAnonym
  • 25.01.2005, 16:12h
  • Typisch CDU- CSU. Warum schafft man nixht einfach diese Partei ab?
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#2 wolfAnonym
  • 25.01.2005, 16:14h
  • langsam wird es albern, was fällt diesen schwachköpfen in der cdu/csu überhaupt ein,seit wann und warum ist die ehe eine besondere lebensform ? es sollte doch wohl jede form des lebens geschützt werden.
    da muss auch nichts diskutiert werden, denn da wo pflichten "verordnet" werden, da müssen auch rechte eingeräumt werden ! es ist eine unverschämte ungerechtigkeit, dass seit jahren eine unterhaltspflicht besteht (auch bei nicht offiziell verpartnerten paaren), aber fast keine rechte daraus abgeleitet werden können, nicht mal eine steuerliche entlastung. das ist für mich diskriminierung.
    mit welchem recht werden der ehe privilegien zugestanden ? sind eheleute die besseren menschen ?
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#3 RalfAnonym
  • 25.01.2005, 18:06h
  • Die steuerrechtliche Sonderregelung für Lebenspartnerschaften soll nicht geschaffen, sondern beseitigt werden. Sie besteht darin, dass man den Lebenspartnerschaften die exakt gleichen Lasten wie den Ehen aufbürdet, ihnen aber die Gleichstellung in den Rechten verweigert. So etwas geschieht nur in einem Unrechtsstaat.
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