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- 26. Januar 2005 1 Min.
Berlin Bei den Vorbereitungen eines neuen Ergänzungsgesetzes zur Lebenspartnerschaft gibt es innerhalb der Koalition unterschiedliche Auffasungen über das anzuwendende Steuerrecht. Statt eines Realsplittings sollten gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften das auch für Ehepaare geltende Ehegattensplitting anwenden können, forderte die finanzpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Christine Scheel, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. "Gleichbehandlung ist Gleichbehandlung, auch steuerlich, und zwar eins zu eins", so Scheel. Dies wies der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß zurück: "Es ist weder erforderlich noch geboten, den bei Ehegatten anzuwendenden steuerlichen Splittingtarif auf eingetragene Lebenspartnerschaften auszudehnen", da gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht mit der Ehe gleichzusetzen seien. Das steuerlich meist ungünstigere Realsplitting war im Gesetzesentwurf vorgesehen, den das Bundesjustizministerium federführend für die Fraktionen erarbeitet hatte. Demnach soll die Hälfte der Differenz zwischen den Einkommen der Lebenspartner, maximal aber 20.450 Euro, als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden. Beim Ehegattensplitting hingegen werden die zu versteuernden Einkommen der beiden Ehegatten zusammengerechnet und die Steuer, die sich auf das halbe Einkommen ergibt, wird mit zwei multipliziert. Nach Scheels Worten könnte es noch in dieser Woche in einer entsprechenden Arbeitsgruppe der Koalition eine Einigung über den endgültigen Gesetzentwurf geben. (nb/pm)










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Zum Bundesrecht gilt im Steurrecht: damit sind die Grünen die bessere Partei als die SPD. Wir werden sehen, ob die Grünen sich durchsetzen in dieser für homosexuelle Paare wichtigen und wahlentscheidenden Frage.