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Klare Entscheidung
Slowenien: Auch Oberhaus für Ehe-Öffnung
- 10. März 2015 2 Min.

CSD vor dem Parlament in Ljubljana
Der Staatsrat entschloss sich mit 23 zu 14 Stimmen gegen ein Veto des Gesetzes. Derweil hat eine Gruppe 80.000 Unterschriften für ein Referendum gesammelt.
Die zweite Kammer des slowenischen Parlaments, der Staatsrat, hat am Dienstagabend ein Gesetz der Nationalversammlung zur Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare passieren lassen. Für ein Veto des Gesetzes stimmten 14 Abgeordnete, dagegen 23.
Bei einem Veto des Staasrats, der mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen besetzt ist, hätte das Unterhaus erneut über die Ehe-Öffnung abstimmen und das Gesetz die absolute Mehrheit aller Abgeordneten erreichen müssen. Das wären mindestens 46 Ja-Stimmen.
Am letzten Dienstag hatten allerdings bereits 51 Parlamentsabgeordnete von linken und liberalen Parteien für die Gesetzesinitiative der oppositionellen Vereinigten Linken gestimmt (queer.de berichtete). 28 überwiegend konservative Abgeordnete stimmten dagegen, der Rest der insgesamt 90 Abgeordneten enthielt sich oder fehlte.
Das Gesetz, das noch vom Präsidenten unterzeichnet werden muss, streicht einen Gesetzespassus, wonach die Ehe eine Verbindung aus Mann und Frau ist. Dadurch erhalten gleichgeschlechtliche Paare auch ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht. Die seit 2006 mit eingeschränkten Rechten bestehenden Eingetragenen Partnerschaften würden umgewandelt.
Referendum nimmt erste Hürde
Die "Koalition für Kinder" reichte derweil am Dienstag 80.518 Unterschriften für ein Referendum gegen die Ehe-Öffnung ein. Im nächsten Schritt muss sie in den nächsten Wochen 40.000 beglaubigte Unterschriften einsammeln. Aleš Primc von der von Kirchen unterstützten Gruppe sagte, er erwarte ein klares Nein der Bevölkerung gegen die "Verletzung der Rechte von Eltern und Kindern", das die Frage für die nächsten Jahre endgültig klären werde.
Bereits 2011 hatte ein Referendum gegen die Ausweitung der Rechte von Eingetragenen Lebenspartnerschaften entgegen vorherigen Abstimmungen mit 55 Prozent Ja-Stimmen Erfolg gehabt, was offenbar auch an einer Wahlbeteiligung von nur rund 30 Prozent gelegen hatte. Inzwischen gelten allerdings höhere Mindestquoten: Das neue Referendum bräuchte eine Mehrheit der Abstimmenden, zugleich müsste aber mindestens jeder fünfte Wahlberechtigte dafür stimmen.
2013 wurde zudem eine Verfassungsänderung verabschiedetet, wonach Referenden keine Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten entziehen dürfen. Die Regierung kann dazu vor der Durchführung einer Volksabstimmung das Verfassungsgericht anrufen.
Der Ausgang eines Referendums bindet den Gesetzgeber nur für ein Jahr, allerdings kann der politische Druck de facto eine größere Wirkung entfalten. (nb)














