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Die Lokalmedien haben im Vorfeld des Prozesses ausführlich über den Fall Nasser berichtet (Bild: Screenshot RBB)

  • 12. März 2015 61 2 Min.

Mit einer moderaten Geldstrafe endet nach nur wenigen Minuten der Prozess von Nasser El-A. gegen Verwandte, die den 18-Jährigen entführt haben sollen, um ihn zwangszuverheiraten.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am Donnerstagvormittag eine Geldstrafe gegen den Vater und zwei Onkel des 18-jährigen Schwulen Nasser El-A. verhängt. Der Teenager hatten seinen Verwandten vorgeworfen, ihn im Oktober 2012 in den Libanon entführt haben zu wollen, um ihn zwangsweise mit einer Frau zu verheiraten. Die drei Beschuldigten waren mit dem damals 15-jährigen Nasser auf dem Rücksitz an der rumänisch-bulgarischen Grenze aufgehalten worden.

Das Gericht sprach einen Strafbefehl in Höhe von je 1.350 Euro (90 Tagessätze á 15 Euro) gegen die drei Männer aus, die zu der Verhandlung nicht erschienen sind. Sie gelten damit als nicht vorbestraft. "Ich habe es zumindest geschafft, diesen Fall vor Gericht zu bekommen", erklärte Nasser kurz nach dem Termin gegenüber den zahlreich erschienen Journalisten. "Für mich ist das Kapitel damit abgeschlossen."

Der Kläger sagte weiter, er habe damit gerechnet, dass sein Vater und seine Onkel nicht zu Verhandlung kommen. "Nicht jeder hat die Kraft dazu hier zu erscheinen", so Nasser. Bei der Verhandlung trug Nasser einen Aufkleber mit der Aufschrift: "Stop Homophobia".

Misshandlung vorgeworfen

Nasser hatte seiner Familie vorgeworfen, ihn wegen seiner Homosexualität drangsaliert und bedroht zu haben. So habe ihn sein Onkel auf Geheiß seines Vaters mit Benzin übergossen und gedroht, ihn anzuzünden. Man habe auch kochenedes Wasser über ihn gegossen und gedroht, ihm ein Messer in den Hals zu rammen.

Offenbar aufgrund mangelnder Beweise ging es im Verfahren allerdings allein um die Entführung des Jugendlichen zu einem Zeitpunkt, als er unter Pflegschaft des Jugendamtes stand.

Der Anwalt von Nassers Vater erklärte nach dem Verfahren laut "Berliner Zeitung", dass er noch nicht sagen könne, ob sein Mandant den Strafbefehl annimmt: "Ich werde meinem Mandanten den Strafbefehl zusenden und ihm dazu raten", erklärte der Anwalt. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen.

Dass junge Männer zu Ehen gezwungen werden, ist kein Einzelfall: Laut dem Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung sind den Behörden 2013 insgesamt 460 Fälle von Zwangsheiraten bekannt geworden, davon betreffen 29 Fälle Männer. (dk)

Youtube | Enough is Enough hat dieses Interview von Nasser mit Rosa von Praunheim veröffentlicht
-w-

#1 FinnAnonym
  • 12.03.2015, 11:08h
  • "Die Beschuldigten waren zu der Verhandlung nicht erschienen."

    Brauchen Angeklagte jetzt nicht mal mehr zu Gerichtsverhandlungen zu erscheinen, wenn sie keine Lust haben?

    Da braucht man sich dann über solche Umstände nicht zu wundern...
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#2 ZadamAnonym
#3 SophiaAnonym
  • 12.03.2015, 11:32h
  • Antwort auf #2 von Zadam
  • Die Nachricht in der Tagespresse, wie bspw. Berliner Zeitung, spricht auch von Urteil. Die Verwunderung von Finn ist also nicht unberechtigt. Bitte auch nachlesen!
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