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Fall aus Österreich
Verstößt Ausschluss von Heteros aus "Homo-Ehe" gegen Europa-Recht?

Helga Ratzenböck und Martin Seydl kämpfen seit vier Jahren vor Gericht für gleiche Rechte für Homo- und Heterosexuelle (Bild: Rechtkomitee Lambda)
- 27. März 2015 3 Min.
Der Menschenrechtsgerichtshof verhandelt die Klage eines heterosexuellen Paares aus Österreich, das gerne eine Eingetragene Partnerschaft eingehen würde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Verfahren gegen den Ausschluss heterosexueller Paare von der Eingetragenen Partnerschaft in Österreich eingeleitet. Das teilte die LGBT-Bürgerrechtsorganisation "Rechtskomitee Lamda" (RKL) am Freitag mit.
Geklagt hatten Helga Ratzenböck und Martin Seydl, die seit vielen Jahren zusammenleben und eine mittlerweile erwachsene Tochter haben. Die traditionelle Zivilehe lehnen beide als für sie nicht passendes Partnerschaftsinstitut ab und würden sich deshalb gerne verpartnern. Das ist Heterosexuellen in Österreich aber – wie auch in Deutschland – untersagt.
Die österreichische Lebenspartnerschaft entspricht den Vorstellungen des Paares eher als die Ehe, weil sie etwa kürzere Scheidungsfristen, geringere Unterhaltspflichten und eine Pflicht zur umfassenden Vertrauensbeziehung anstatt der Pflicht zur Treue enthalte. Einen weiteren Kinderwunsch habe es nicht mehr, weshalb die Benachteiligungen der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe, die vor allem im Zusammenhang mit Kindern bestehen, für das Paar nicht von Bedeutung sei. Das Verpartnerungsverbot für Heterosexuelle empfinden sie als eine Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts.
Mit ihrer Klage sind sie vor dem höchsten österreichischen Gericht gescheitert: Nachdem ihre Verpartnerung von den Linzer Behörden abgelehnt worden war, hat der Verfassungsgerichtshof 2011 den Ausschluss von Nicht-Homosexuellen aus der Lebenspartnerschaft für zulässig befunden, weil Heterosexuelle keine historisch benachteiligte Gruppe seien. Daher habe der Gesetzgeber das Recht, diese Gruppe auszuschließen.
Straßburg nimmt nur ein Prozent der Klagen an

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinen Sitz im französischen Straßburg
Mit Unterstützung des "Rechtskomitees Lamda" hat das Paar daraufhin den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschritten, der diese Beschwerde jetzt aufgegriffen und das Verfahren eingeleitet hat (Ratzenböck & Seydl v Austria, PDF). "Über 99 Prozent aller Beschwerden an den EGMR schaffen diese Hürde nicht", freut sich das RKL.
Die österreichische Regierung muss nun bis zum 25. Juni eine Begründung an das Gericht senden, warum die Lebenspartnerschaft nur homosexuellen Paaren offen steht.
Das Straßburger Gericht, das seine Entscheidungen auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt, hatte bereits in einem ähnlichen Fall gegen Griechenland entscheiden, allerdings unter umgekehrten Vorzeichen: So hatte es den Ausschluss Homosexueller aus der Eingetragenen Partnerschaft in Griechenland für unzulässig erklärt (queer.de berichtete). Die Richter hatten damals argumentiert, dass das Familienleben der Kläger behindert werden würde. Das RKL setzt sich nun für das Hetero-Paar ein, weil Heterosexuelle "genauso konsequent geschützt" werden müssten wie Homosexuelle.
LGBT-Aktivisten haben einfachen Lösungsvorschlag
Laut RKL-Chef Herbert Graupner ist die Lösung für die Alpenrepublik einfach: Die in einer Großen Koalition mitregierende konservative ÖVP müsse endlich ihren Widerstand gegen die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben aufgeben. "Es könnte für sie die letzte Chance sein, eine Ehe light für Heterosexuelle zu verhindern, die tatsächlich die Ehe untergräbt, weil sie eine Alternative für die vielen heterosexuellen Paare öffnet", sagte Graupner. "Wir wissen, dass sehr viele in der ÖVP eine solche Ehe light viel vehementer ablehnen als die Zivilehe für alle".
Die Entscheidungen des Menschengerichtshofs sind für die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates rechtlich bindend. Ihm gehören alle europäischen Länder außer Weißrussland, Kasachstan und dem Vatikanstaat an. (cw/dk)
Links zum Thema:
» Die Klage Ratzenböck & Seydl v Austria als PDF















Aber wenn es nicht anders geht...
Die Heteros, die hier klagen, haben natürlich vollkommen recht. Aber das bedeutet, dass dann auch Homosexuelle die Ehe, die bisher nur Heteros offen steht, schließen dürfen müssen.
Oder anders formuliert: Vollständige Gleichbehandlung bedeutet, verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare in keinster Weise rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
Ich hab keine Ahnung wie sich ein Urteil auf Deutschland und andere Länder auswirken würde. Wär natürlich toll, wenn es zu mehr Gleichberechtigung führt.
Wovon ich aber Ahnung hab, ist, dass der Rechtsweg immer unheimlich lange dauert und man eine Ewigkeit auf ein endgültiges Urteil warten muss. Obwohl es bei so grundsätzlichen Fragen, wo es um rechtliche Gleichbehandlung geht, eigentlich ganz einfach wäre zu urteilen.