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"Schwulen-Paragraf"
Gutachten warnt vor Rehabilitierung der §175-Opfer

Keine Hoffnung mehr auf eine Wiederherstellung seiner Ehre: Klaus Born wurde 1969 nach dem Paragrafen 175 verurteilt und musste sechs Wochen lang in Einzelhaft verbringen (Bild: BMH/Sabine Hauf)
- 28. März 2015 2 Min.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat "beachtliche verfassungsrechtliche Bedenken" gegen ein Amnestiegesetz.
Rund 50.000 Männer sollen weiterhin vorbestraft bleiben, nur weil sie schwulen Sex hatten. Nach einem Bericht des "Spiegel" warnt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vor einer Aufhebung der nach 1945 gefällten Urteile nach Paragraf 175 in der Bundesrepublik bzw. Paragraf 151 in der DDR.
Wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung bestünden gegen eine pauschale Aufhebung "beachtliche verfassungsrechtliche Bedenken", so das bereits Ende letzten Jahres erstellte Gutachten. Rechtmäßige Urteile aufzuheben, nur weil sie einer modernen Gesellschaft Jahrzehnte später rechtswidrig erscheinen, würde einen Präzedenzfall schaffen. Außerdem beträfen manche Urteile auch "Taten, die auch aus heutiger Sicht strafwürdige Elemente wie den Einsatz von Zwangsmitteln beinhalten".
In Auftrag gegeben wurde die Studie vom schwulen CDU-Bundestagsabgeordneten Stefan Kaufmann, der sich für eine Rehabiltierung einsetzt. Die Fraktionsführung der Union sieht dafür jedoch keinen Handlungsbedarf.
"Wir können nicht das gesamte Strafrecht der Nachkriegszeit aufrollen"
Bundesjustizminister Heiko Maas hatte im Mai 2014 im Interview mit queer.de angekündigt, eine Aufhebung der Urteile zu prüfen – seitdem ist allerdings nichts passiert. Bei einem Treffen mit verurteilten Schwulen im vergangenen Herbst hatte der SPD-Politiker die Verurteilungen homosexueller Männer als "Unrecht" und den Paragrafen 175 als "von Anfang an verfassungswidrig" bezeichnet – und damit Hoffnungen auf eine Rehabiltierung geweckt.
Doch offensichtlich wird Maas auch vom eigenen Ministerium ausgebremst. Seine Mitarbeiter sehen ein Amnestiegesetz kritisch, da der sogenannte Schwulen-Paragraf 1957 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform erklärt wurde und bisher kein anderslautendes Urteil vorliegt. In der Justizverwaltung wird darüber hinaus befürchtet, dass auch andere Verurteilte Rehabilitierung fordern könnten, etwa die Vermieter, die noch in den 1960er-Jahren wegen "Kuppelei" verurteilt wurden, weil sie unverheiratete Paare bei sich wohnen ließen. "Wir können nicht das gesamte Strafrecht der Nachkriegszeit aufrollen", zitiert der "Spiegel" einen hochrangigen Regierungsbeamten.
Volker Beck hält die Bedenken für vorgeschoben
Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck hält die Bedenken dagegen für vorgeschoben: "Niemand wird gegen ein Rehabilitierungsgesetz klagen: es ist eine verfassungspolitische Entscheidung, die nichts als politischen Willen erfordert", erklärte der Oppositionspolitiker. "Der demokratische Rechtsstaat hat die Stärke, Fehler zu erkennen, und die Aufgabe, Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen zu entschädigen und ihnen ihre Ehre wieder zurückzugeben."
Bundesjustizminister Heiko Maas sei "feige und kuscht vor der Union", so Beck. "Jetzt ist endlich mal Mut zur Entscheidung gefragt." (mize)















Homosexuelle wurden in Deutschland bis heute nicht rehabilitiert und der Staat diskriminiert weiterhin gegen Homosexuelle.
Einfach nur peinlich für Deutschland, vor allem angesichts der deutschen Geschichte.
Deutsche Politiker gehören zu den arrogantesten, machtgeilsten, abgefucktesten Arschlochpolitikern der Welt