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Trotz der modernen Fassade hält Singapur am Homo-Verbot fest (Bild: Leong Him Woh / flickr / by-sa 2.0)

  • 09. April 2015 30 2 Min.

Ein Fall aus Singapur zeigt, welche kriminellen Auswirkungen das staatliche Verbot von Homosexualität hat.

Ein Mann aus Singapur ist am Mittwoch wegen Erpressung in acht Fällen angeklagt worden, weil er einen schwulen Lehrer mit dem Outing gedroht und einen sechstelligen Betrag erpresst haben soll. Wie die Zeitung "Strait Times" berichtete, hatte der Angeklagte zuvor mit seinem Opfer eine sexuelle Beziehung gehabt.

Insgesamt soll der 34-jährige Vincent N. zwischen September 2013 und März 2014 umgerechnet 140.000 Euro in bar und Wertgegenstände im Wert von rund 45.000 Euro von dem 45-jährigen Lehrer erpresst haben. Er hatte bei Nichtzahlung per SMS gedroht, die Homosexualität des Lehrers seiner Schule und dem Bildungsministerium mitteilen. Zu den erpressten Wertgegenständen sollen dem Bericht zufolge eine Rolex-Uhr, eine Goldkette und mehrere Chanel-Taschen gehört haben.

Täter droht Haftstrafe und Auspeitschung

N. hat angedeutet, auf schuldig plädieren zu wollen. Er ist inzwischen gegen eine Kaution in Höhe von rund 14.000 Euro wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Sein Verfahren soll am 20. April beginnen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu sieben Jahre Haft sowie die Auspeitschung.

Die Identität des Erpressten wurde nicht genannt. Es ist unklar, ob es wegen der Kriminalisierung von Homosexualität negative Konsequenzen für den Lehrer gegeben hat.

Im 4,5 Millionen Einwohner zählenden Boom-Land Singapur beschreibt Paragraf 377a den Geschlechtsverkehr unter Männern als "grob unsittliches Verhalten", auf das eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren steht. Das Gesetz geht auf die britischen Kolonialherren zurück, die den Stadtstaat bis 1963 regierten.

Zuletzt hat der Oberste Gerichtshof des Landes 2013 entschieden, dass das Homo-Verbot nicht gegen das in der Verfassung verankerte Diskriminierungsverbot verstößt (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 whateverAnonym
  • 09.04.2015, 15:49h
  • "welche kriminellen Auswirkungen das staatliche Verbot von Homosexualität hat."

    Was hat denn das staatliche Verbot von Homosexualität damit zu tun ?

    Einer ungeouteten Person, die auch ungeoutet bleiben möchte, kann ich doch überall auf der Welt damit drohen, sie bei z.B. Arbeitgeber, Familie zu outen und mir so die Taschen voll machen.

    "Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu sieben Jahre Haft sowie die Auspeitschung" wegen Erpressung !

    "Es ist unklar, ob es wegen der Kriminalisierung von Homosexualität negative Konsequenzen ... gegeben hat" !

    Bei der Geschichte geht es um das staatliche Verbot von Erpressung, nicht um "das staatliche Verbot von Homosexualität".
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#2 David77Anonym
  • 09.04.2015, 16:06h
  • Antwort auf #1 von whatever
  • "welche kriminellen Auswirkungen das staatliche Verbot von Homosexualität hat."

    Was hat denn das staatliche Verbot von Homosexualität damit zu tun ?"

    NATÜRLICH HAT DAS WAS DAMIT ZU TUN!!!

    "Einer ungeouteten Person, die auch ungeoutet bleiben möchte,"

    WARUM wohl möchte man denn in einem Land mit einem staatlichen Verbot ungeoutet bleiben??

    "kann ich doch überall auf der Welt damit drohen, sie bei z.B. Arbeitgeber, Familie zu outen und mir so die Taschen voll machen."

    WO ist es denn bitteschön fataler?
    Wo hat ein Opfer denn die Möglichkeit, sich gegen die Erpressung zu wehren, ohne selber etwas befürchten zu müssen?

    im Artikel:

    "Es ist unklar, ob es wegen der Kriminalisierung von Homosexualität negative Konsequenzen für den Lehrer gegeben hat."

    Manchmal muss man sich über die Fähigkeit mancher Leute, etwas reflektieren zu können, wundern. Mann mann mann...
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#3 whateverAnonym
  • 09.04.2015, 16:36h
  • Antwort auf #2 von David77
  • im Artikel:

    "Es ist unklar, ob es wegen der Kriminalisierung von Homosexualität negative Konsequenzen für den Lehrer gegeben hat."

    -

    Das gleiche Zitat fand sich auch in meinem Kommentar.

    Eben, "Es ist unklar", ob das ganze Polizei- und Gerichtsprozedere überhaupt etwas mit dem "staatlichen Verbot von Homosexualität" zu tun hat bzw. haben wird.
    Aus dem Artikel geht lediglich hervor, dass der Erpresser angeklagt wurde, eben wegen Erpressung ! Davon dass er auch wegen schwulem Sex angeklagt wurde, steht dort nichts.
    Zur Lage des Erpressten weiß der Artikel garnichts !
    Zur Rolle des "staatlichen Verbots von Homosexualität" bei diesem Fall weiß der Artikel garnichts !
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