https://queer.de/?23659
Schwere Körperverletzung und Nötigung
Wien: Homophober 17-Jähriger erhält Bewährungsstrafe
- 27. April 2015 2 Min.

Sollte sich der Jugendliche in den kommenden drei Jahren etwas zuschulden kommen lassen, wird er für sechs Monate lang hinter schwedischen Gardinen sitzen (Bild: flickr / PRSA-NY / by 2.0)
Ein Teenager ist vom Landesgericht in Kornneuburg bei Wien wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte zugegeben, Anfang des Jahres aus Homo-Hass einen jungen Mann bedrängt und durch einen Schlag ins Gesicht verletzt zu haben.
Wie die Tageszeitung "Österreich" berichtete, muss der 17-jährige Niederösterreicher zudem ein Antiaggressionstraining durchführen und an das Opfer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er muss außerdem drei Jahre lang unbescholten bleiben, ansonsten muss er die Strafe absitzen. Noch ist unklar, ob der Jugendliche Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will.
Der Vorfall ereignete sich am 15. Januar während des Protestes gegen das Wiener Café Prückel, dessen Besitzerin zuvor zwei lesbische Gäste wegen deren sexueller Orientierung herausgeschmissen hatte (queer.de berichtete).
Der Angeklagte, der vor Gericht offen seine Abneigung gegen Homosexuelle zugab, besuchte die Protestveranstaltung, traf dort auf zwei weitere Homo-Hasser und folgte mit ihnen einem 18-jährigen Demonstranten vor die Toilette eines nahegelegenen Einkaufszentrums. Dort schlug er nach homophoben Beleidigungen auf den Demonstranten ein, der Prellungen im Gesicht und Nasenbluten davon trug. Als das Opfer um Hilfe schrie, flüchteten die Täter. Der Angeklagte konnte später durch Fotos aus Überwachungskameras identifiziert werden.
Der Richter erklärte, dass der Täter nur wegen seines Alters so milde davon gekommen sei. Die Verabredung zur Tat und niedere Beweggründe würden dagegen straferschwerend wirken. Der 17-Jährige, der eine Lehre abgebrochen hatte und arbeitslos ist, solle seine Prioritäten anders setzen, forderte der Richter: "Sie sollten sich mit Ihrem beruflichen Fortkommen beschäftigen statt mit absurdem Hass gegen andere." (dk)















Bei schwerer (!) Körperverletzung sollte es generell keine Bewährungsstrafe geben.
Und mit 17 Jahren ist man auch schon alt genug, um zu wissen, was man tut und auch die Folgen seines Handelns abschätzen zu können.