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Europäischer Gerichtshof
EU: Blutspendeverbot für Schwule kann rechtens sein
- 29. April 2015 3 Min.

Der Europäische Gerichtshof ist das oberste rechtsprechende Organ in der EU (Bild: Cedric Puisney / flickr / by-nd 2.0)
Schwule dürfen nach Auffassung des obersten EU-Gerichts generell vom Blutspenden ausgeschlossen werden, allerdings muss nachgewiesen werden, dass es dafür gute Gründe gibt.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Mittwoch entschieden, dass Männer, die Sex mit Männern haben, unter bestimmten Bedingungen generell vom Blutspenden ausgeschlossen werden dürfen (C-528/13). Das Verbot dürfe aber nicht willkürlich festgelegt sein: So müsse nachgewiesen sein, dass Schwule gegenwärtig ein hohes Infektionsrisiko für schwere Infektionskrankheiten, insbesondere HIV, darstellten und dass wirksame Tests zum Schutz der Empfänger fehlten. Das Problem in dieser Frage ist, dass HIV in den ersten Wochen der Infektion mit traditionellen Tests nicht nachgewiesen werden kann.
Geklagt hatte ein schwuler Mann aus Frankreich, dessen Blutspende 2009 wegen seiner sexuellen Orientierung abgelehnt worden war und sich deshalb diskriminiert gefühlt hatte. Ein Verwaltungsgericht in Straßburg rief daraufhin Luxemburg an. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hatte in dem Verfahren von einer "offenkundigen indirekten Diskriminierung" gesprochen, die aber im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sein könnte (queer.de berichtete).
Die Europa-Richter haben den Fall nun mit klaren Anweisungen zurück nach Straßburg geschickt: Das nationale Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob der komplette Ausschluss von Schwulen – unabhängig von ihrem individuellen Sexualverhalten – rechtens ist. Die Richter müssten dabei die höheren HIV-Raten unter Schwulen in Betracht ziehen, die in Frankreich zwischen 2003 und 2008 ganze 200-mal höher gewesen sei als in der heterosexuellen Bevölkerung.
Verbot muss verhältnismäßig sein
Die EU-Richter betonten, dass selbst in den Fällen, in denen ein höheres Risiko vorliegt, ein Totalverbot gegen das in der EU-Grundrechtecharta festgelegte Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung verstoßen könnte. Hier müsse das Vorgehen verhältnismäßig sein. Das Verwaltungsgericht müsse daher auch untersuchen, inwieweit die neuesten Nachweismethoden ausreichten, um das Risiko für die Empfänger zu minimieren. "Das nationale Gericht wird zu beurteilen haben, ob es solche wirksamen Techniken gibt", so die Luxemburger Richter.
In Frankreich ist – wie auch in Deutschland – jedem Mann, der einmal Sex mit einem Mann gehabt hat, das Blutspenden untersagt. Dabei ist es unerheblich, ob der Mann Safer Sex betrieben hat und ob er einen oder 1.000 Partner gehabt hatte. In anderen Ländern gibt es eine Keuschheitspflicht für eine bestimmte Zeit: So dürfen Schwule etwa in Kanada Blut spenden, wenn sie fünf Jahre keinen Sex mit Männern gehabt haben, in Großbritannien ist es ein Jahr. In den USA dürfen Schwule nur Blut spenden, wenn sie seit 1977 – also in den letzten 38 Jahren – keusch waren. Bei heterosexuellen Männern gilt das Sex-Verbot nicht, hier wird nur das wahre Sexualverhalten bewertet.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte, dass der Europäischen Gerichtshof im generellen Ausschluss schwuler Männer von der Blutspende ein hohes Diskriminierungspotenzial sehe. Es müsse daher individuelles und konkretes Risikoverhalten festgestellt und nicht nur die sexuelle Orientierung abgefragt werden. In Deutschland müsse der dauerhafte Ausschluss von der Blutspende durch eine zeitlich befristeten Ausschluss wegen ungeschützter sexueller Kontakte ersetzt werden. (dk)
Links zum Thema:
» Das Urteil - Pressemitteilung des Gerichts (PDF)















Anscheinend sind ja genügend Blutkonserven vorhanden, daß sie unsere Spenden nicht brauchen. Und Heteros leben natürlich monogam und haben keinen Risiko-Sex. Und die Swingerclubs und Bordelle sind natürlich voll safe!
(Ironie!!!)