https://queer.de/?23817
Kind hat praktisch nur noch ein Elternteil
Schweiz erkennt Leihmutterschaft nicht an
- 21. Mai 2015 2 Min.

Das Bundesgericht hat in der Schweiz das letzte Wort (Bild: flickr / floheinstein / by 2.0)
Der oberste Gerichtshof der Schweiz hat am Donnerstag entschieden, dass ein schwules Paar nicht als Eltern eines Kindes anerkannt werden, das von einer Leihmutter geboren worden war.
Die Entscheidung fiel mit drei gegen zwei Stimmen knapp aus. Mit ihr hebt das in Lausanne ansässige Bundesgericht ein Urteil des Verwaltungsgerichtes St. Gallen auf, das der Eintragung der verpartnerten Männer als Elternteile in das Personenstandsregister noch zugestimmt hatte. Mit dieser Entscheidung ist nur noch einer der beiden Männer, der Samenspender, als Vater anerkannt.
Die Männer hatten das Kind 2011 von einer Leihmutter in Kalifornien austragen lassen. Dort ist – anders als in der Schweiz oder in Deutschland – die Praxis der Leihmutterschaft legal, so dass die beiden Männer in amerikanischen Geburtsurkunde als Elternteile eingetragen wurden. Nach schweizerischem Recht muss nun anstelle des Lebenspartners des Samenspenders die leibliche Mutter aufgenommen werden, so das Bundesgericht. Die Frau hat allerdings in den USA vertraglich alle Rechte und Pflichten als Mutter abgegeben.
LGBT-Aktivisten zeigten sich über die Entscheidung des Bundesgerichts enttäuscht. Sie widerspreche aktuell gelebten Familienmodellen und der breiten gesellschaftlichen Akzeptanz von Regenbogenfamilien, so Bastian Baumann von "Pink Cross". "Nun muss ein Kind mit zwei Vätern am Küchentisch mit nur einem Elternteil im Pass aufwachsen. Das andere Elternteil wird damit juristisch inexistent gemacht", beklagte Baumann. Die Leidtragenden seien vor allem die Kinder, die kein juristisches Elternteil mehr hätten, sollte dem biologischen Vater etwas zustoßen. Diese Rechtsunsicherheit könne aber nicht im Sinne des Kindeswohls sein.
In Deutschland hatte der Bundesgerichtshof vor knapp einem halben Jahr noch das Gegenteil entschieden: In einem Grundsatzurteil erkannte es zwei verpartnerte Männer als Eltern eines in den USA von einer Leihmutter geborenen Kindes an (queer.de berichtete). (dk)















Das ist Kindesdiebstahl. Hätten die auch so entschieden, wenn es nicht um ein schwules Paar, sondern um Heteros gehen würde?!
Hoffentlich ziehen die beiden vor den Menschenrechts-Gerichtshof....