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Regierungssprecher Steffen Seibert musste sich wieder unangenehmen Fragen stellen
- 29. Mai 2015 3 Min.
Nachdem Justizminister Heiko Maas (SPD) kürzlich versicherte, eine Änderung des Grundgesetzes sei "nicht zwingend", stellt seine Sprecherin das wieder in Frage.
Von Norbert Blech
Abseits der Frage, ob man eine Ehe-Öffnung will, scheint in der Bundesregierung weiter umstritten zu sein, wie man diesen unerwünschten Weg denn gehen würde.
Der Streit war vor zwei Wochen aufgeflackert, nachdem eine Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen bekannt geworden war (queer.de berichtete). Staatssekretär Christian Lange (SPD) schrieb darin, dass für eine Ehe-Öffnung eine Grundgesetzänderung notwendig sei.
Das sorgte für einige Empörung, weil es wirkte, als hätten Justizminister Heiko Maas (SPD) und sein Haus plötzlich die entsprechende Unions-Linie übernommen. 2013 hatte die SPD in einem gemeinsamen Antrag mit den Grünen noch einen Gesetzesantrag in den Bundestag eingebracht, der für die Ehe-Öffnung nicht das Grundgesetz, sondern einfach das Bürgerliche Gesetzbuch geändert hätte.
Noch am selben Tag hatte sich Maas via Twitter und Facebook zu Wort gemeldet und gesagt, dass eine Grundgesetzänderung "nicht zwingend" sei. Wenige Tage später wurde diese Haltung des Ministers in einer Fragestunde des Bundestags bestätigt, indem Staatssekretär Lange diese Aussage des Ministers wörtlich wiederholte (queer.de berichtete).
Ungeklärte "Kernfrage"

Anne Zimmermann, Sprecherin des Justizministeriums, widersprach nicht der Aussage Seiberts, dass nicht geklärt sei, ob für eine Ehe-Öffnung die Verfassung geändert werden müsse
Es blieb allerdings unklar, ob das die Haltung des Justizministers, seines Ministeriums und/ oder die der Bundesregierung war. Heute stellte sich heraus, dass es offenbar weiter die private Facebook-Haltung des Ministers ist.
In der Bundespressekonferenz vom Freitag hatte Regierungssprecher Steffen Seibert dem Journalisten Tilo Jung gesagt, dass sich bei einer Ehe-Öffnung "verfassungsrechtliche Fragen" stellen würden, die "noch nicht abschließend" geklärt sind.
"Kernfrage" sei, ob für die Ehe-Öffnung eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sei, so Seibert weiter. Die dazu befragte Sprecherin des Bundesjustizministeriums, Anne Zimmermann, meinte, sie habe "dem nichts hinzuzufügen". Es würde um die Kernfrage gehen, Seibert habe "dazu alles gesagt".
Insbesondere Unionspolitiker beharren weiter darauf, dass der Schutz von "Ehe und Familie" in Artikel 6 des Grundgesetzes nur für heterosexuelle Paare gültig sei, für eine Öffnung der Ehe folglich das Grundgesetz geändert werden müsse. Sie verweisen dabei auch auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das die Ehe immer wieder als Verbindung von Mann und Frau definiert hatte.
Der Union käme dabei auch gelegen, dass für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittel-Mehrheit nötig und damit noch lange eine Blockademöglichkeit gegeben wäre. Die Opposition argumentiert, dass der Bundestag in dieser Frage eine klare Gesetzgebungskompetenz habe, die sich zudem mit den letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung vertrage.
Keine Aussage zur Freigabe einer Abstimmung
In der Bundespressekonferenz vom Freitag weigerte sich Seibert ansonsten noch, zur Frage einer Freigabe einer Abstimmung zur Ehe-Öffnung im Bundestag Stellung zu nehmen, da das eine Frage des Bundestags und seiner Fraktionen sei.
Am Mittwoch war Seibert zur Frage der Ehe-Öffnung in der Bundespressekonferenz regelrecht gegrillt worden (queer.de berichtete).















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