https://queer.de/?23921
"Stress ohne Grund"
Bushido: Gericht nimmt Hetz-Song vom Index
- 03. Juni 2015 2 Min.

Bushio testet immer wieder die Grenzen von Meinungs- und Kunstfreiheit, um sich ins Gespräch zu bringen und Verkäufe anzukurbeln
Sätze wie "Du Schwuchtel wirst gefoltert" und Fantasien über die Ermordung von einzelnen Politikern könnten "Kunst" sein, meint das Oberverwaltungsgericht Münster.
Die Indizierung des Songs "Stress ohne Grund" des Berliner Rappers Bushido durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien war rechtswidrig. Das hat am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Münster im Eilverfahren auf eine Beschwerde des Rappers hin entschieden.
Die Bundesprüfstelle hatte die CD "NWA" des Interpreten Shindy, die das Lied enthält, sowie das Musikvideo im Jahr 2013 auf den Index gesetzt, weil die Lyrics "verrohend wirken, zu Gewalttätigkeiten anreizen und Frauen und Homosexuelle diskriminieren", wie es in der Begründung hieß (queer.de berichtete).
In dem Song heißt es an einer Stelle "Du Schwuchtel wirst gefoltert" und im Refrain: "Es ist ganz normal: Männer lutschen keine Schwänze". Auch wurde zwei Politikern der Tod gewünscht: "Ich will, das Serkan Tören jetzt ins Gras beißt", sang Bushido, und: "Ich schieß auf Claudia Roth und sie kriegt Löcher wie ein Golfplatz."
Verkauf wieder an Jugendliche möglich
Durch die Indizierung galten für das Werk weitreichende Verbreitungs- und Werbebeschränkungen des Jugendschutzgesetzes, vor allem durfte es nur an Erwachsene verkauft werden. Die Bundesprüfstelle hatte bereits in der Vergangenheit zwei CDs von Bushido indiziert. Als Grund nannte die Behörde diskriminierende Passagen über Homosexuelle, Behinderte und Frauen.
Das OLG Münster urteilte allerdings nun, im Fall von "Stress ohne Grund" habe die Prüfstelle die Interessen des Jugendschutzes zu wenig mit der Kunstfreiheit abgewägt. So hätte sie darauf verzichtet, die beteiligten Künstler zu hören. Das Urteil schließt keine neuerliche Indizierung mit einer "verbesserten" Begründung aus.
Anklage wegen Volksverhetzung gescheitert
Im November 2013 hatte bereits das Amgtsgericht Berlin-Tiergarten die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den Rapper wegen des Liedes abgelehnt (queer.de berichtete) – unter anderem auf eine Anzeige des damaligen Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) hin hatte die Staatsanwaltschaft eine Klage wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung angestrengt.
Als die Staatsanwaltschaft dazu Räume von Bushidos Plattenlabel durchsuchen ließ, hieß es in dem Durchsuchungsbeschluss zu "Stress ohne Grund": "In dem Musikstück soll namentlich die Bevölkerungsgruppe der männlichen Homosexuellen dadurch herabgewürdigt werden, dass sie zum Objekt von Gewalttätigkeiten gemacht werden darf." Das Amgtsgericht sah aber die Kunstfreiheit gegeben.
Bushido war in der Vergangenheit mehrfach wegen Körperverletzungen und Beleidigungen verurteilt worden, nie jedoch wegen (nicht weniger) homophober Aussagen. Im Jahr 2010 wurde ein Strafverfahren gegen ihn wegen Hetze gegen mehrere Teilnehmer des Transgenialen CSDs zugunsten einer weiteren Strafe wegen Polizistenbeleidigung eingestellt (queer.de berichtete). (nb)















Wäre es auch Kunst, wenn man dasselbe über Bushido singen würde?