Der Gleichbehandlungsgrundsatz in der mexikanischen Verfassung schützt auch Schwule und Lesben vor dem Ehe-Verbot, stellte das Verfassungsgericht klar
Der oberste Gerichtshof von Mexiko stellt klar: Wenn Bundesstaaten gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe verwehren, verstoßen sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Bundesverfassung.
In einer am Wochenende bekannt gegebenen Entscheidung hat der oberste Gerichtshof von Mexiko entschieden, dass ein Ehe-Verbot für Schwule und Lesben gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in der mexikanischen Verfassung verstößt. Der "Suprema Corte de Justicia de la Nación" hat damit zwar nicht die sofortige Ehe-Öffnung im gesamten Land angeordnet. Allerdings haben gleichgeschlechtliche Paare nun das Recht, in Prohibitionsstaaten ihre Ehe-Öffnung durch eine Anordnung vor einem Amtsgericht zu erzwingen. Lokale Richter haben nach der Entscheidung keine Möglichkeit, diesen Antrag abzulehnen.
"Weil der Zweck der Eheschließung nicht die Fortpflanzung ist, gibt es keinen angemessenen Grund, dass eine Eheschließung heterosexuell sein muss", heißt es in der Entscheidung. Die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau zuzulassen, sei nichts anderes als "Diskriminierung" von Homosexuellen, so das Gericht weiter.
Im nach Einwohnern zweitgrößten nordamerikanischen Land läuft die Debatte um die Gleichstellung bereits seit Jahren: 2009 öffnete Mexiko-Stadt als erste Region des Landes die Ehe für Schwule und Lesben (queer.de berichtete). Später folgten die Bundesstaaten Quintana Roo und Coahuila dem Beispiel der Hauptstadt, in mehreren weiteren Staaten gibt es außerdem Eingetragene Lebenspartnerschaften. Der oberste Gerichtshof hat dabei bereits mehrfach zugunsten der Gleichbehandlung im Ehe-Recht entschieden: So urteilten die Richter 2012, dass ein Gesetz im Bundesstaat Oaxaca, nachdem die Ehe eine Verbindung zwischen Mann und Frau sei, gegen die nationale Verfassung verstoße (queer.de berichtete).
Katholische Kirche ist empört
Die katholische Kirche protestierte am Wochenende gegen das erneute Urteil für die Gleichbehandlung. Eugenio Lira Rugarcía, der Generalsekretär der mexikanischen Bischofskonferenz, erklärte als Reaktion auf die Entscheidung, Homosexuellen müsse die Eheschließung aus "wissenschaftlichen, anthropologischen, philosophischen, sozialen und religiösen Gründen" verwehrt werden. Dies sei "seit Jahrtausenden in der westlichen Gesetzestradition" verankert.
Bereits seit Jahren ist die Kirche, der vier von fünf Mexikanern angehören, der größte Gegner der Gleichbehandlung. Bischöfe argumentieren dabei oft mit aggressiven Aussagen gegen Schwule und Lesben: So warf Bischof José María de la Torre Martín Homosexuellen vor wenigen Monaten vor, die heterosexuelle Ehe "vernichten" zu wollen. Außerdem würde die Gleichbehandlung dazu führen, dass "morgen auch Ehen zwischen Mann und Hund legal" sein würden (queer.de berichtete). Zuvor hatte ein Kirchensprecher bereits die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen mit dem mexikanischen Drogenhandel verglichen, der zehntausende Menschen das Leben gekostet hat (queer.de berichtete).
In Nordamerika gibt es mit der Entscheidung immer weniger weiße Flecken beim Thema Ehe für alle. Kanada hat die Ehe bereits 2005 landesweit geöffnet, in den USA sind gleichgeschlechtliche Paare derzeit in 70 Prozent des Landes gleichgestellt. Zudem wird noch in diesem Monat ein Urteil des Supreme Courts erwartet, mit dem wahrscheinlich die landesweite Öffnung der Ehe angeordnet wird. (dk)
Muchas Gracias, Suprema Corte de Justicia de la Nación! Es un veredicto muy importante!