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Friedrich-Ebert-Stiftung
Gutachten: Das Grundgesetz erlaubt die Ehe für alle

Für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht muss das Grundgesetz nicht geändert werden (Bild: Keng Wedding)
- 15. Juni 2015, 14:41h 3 Min.
Die Verfassungsrechtlerin Friederike Wapler sieht anders als viele konservative Politiker keine Probleme, die Ehe per einfachem Gesetz für homosexuelle Paare zu öffnen.
Ein im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung erstelltes Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Gesetzgeber Schwule und Lesben problemlos im Ehe-Recht mit einer einfachen Gesetzesänderung gleichstellen kann. Das 44-seitige Dokument ist am Montag veröffentlicht worden und kann online abgerufen werden (PDF).
Nach Ansicht der Juristin Dr. Friederike Wapler von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main ist der Gesetzgeber sogar gefordert, die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren möglich zu machen. Denn die Ehe als auf Dauer angelegte Verantwortungs- und Solidargemeinschaft erfülle für beide Paarkonstellationen dieselbe Funktion. Gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit einer Eheschließung vorzuenthalten, könne daher nur als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gewertet werden, so die Verfassungsrechtlerin.
In der Bundesregierung ist die Frage umstritten

Das Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung umfasst 44 Seiten
Damit widerspricht die Expertin mehreren hochrangigen Politikern insbesondere aus der Union, die eine Grundgesetz-Änderung als Voraussetzung für eine Ehe-Öffnung sehen. Insbesondere Gegner der Gleichstellung argumentieren, dass der in Artikel 6 festgelegte "besondere Schutz" für Ehe und Familie nur Hetero-Paaren zustehe – und nicht Regenbogenfamilien. Auch im SPD-geführten Bundesjustizministerium ist umstritten, ob die Verfassung geändert werden muss (queer.de berichtete).
Zuletzt behauptete Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) Anfang des Monates, dass wegen des besonderen Schutzes der Ehe eine Grundgesetzänderung nötig sei, damit auch Schwule und Lesben heiraten dürfen (queer.de berichtete).
Die Schwusos sehen sich nun bestätigt: "Das Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung hat unsere Auffassung bestätigt, dass eine einfachgesetzliche Regelung zur Öffnung der Ehe ausreicht. Wir brauchen nur den politischen Willen!" erklärte Ansgar Dittmar, der Bundeschef der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD. Er rief den Koalitionspartner der Sozialdemokraten auf, sich endlich in der Frage zu bewegen: "CDU/CSU müssen diese gesellschaftliche Realität endlich akzeptieren – bevor sie erneut durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen werden, diese Realität anzuerkennen. Das Grundgesetz ist keine Ausrede mehr für eine Blockade!" (dk)
1. Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft sind rechtlich nach wie vor nicht vollständig gleichgestellt. Wesentliche Unterschiede liegen auf dem Gebiet des Adoptionsrechts und der medizinischen Reproduktion. Anders als die Ehe könnte die eingetragene Lebenspartnerschaft zudem vom parlamentarischen Gesetzgeber ohne Verfassungsänderung wieder abgeschafft werden.
2. In der europäischen Rechtsentwicklung lässt sich in den vergangenen Jahren eine Tendenz erkennen, für gleich- und verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften ein gemeinsames Rechtsinstitut – die Ehe – zu schaffen. Diese Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist mit Europäischem Unionsrecht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem übrigen Völkerrecht vereinbar.
3. Aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes lässt sich nicht ableiten, dass der Ehebegriff für alle Zeiten auf ein Verständnis als verschiedengeschlechtliche Partnerschaft festgelegt wäre. Vielmehr ist der Ehebegriff des Grundgesetzes offen für einen Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse und Anschauungen. Die Verschiedengeschlechtlichkeit der Eheleute ist folglich kein notwendiges Merkmal des verfassungsrechtlichen Ehebegriffs.
4. Die Einstellungen der Bevölkerung zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder haben sich seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993 gewandelt. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist inzwischen weitreichend akzeptiert. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern werden überwiegend als "Familie" anerkannt.
5. Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft sind insofern funktionsgleich, als sie einer Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft zweier Personen einen rechtlich abgesicherten Rahmen geben. In dieser rechtlichen Absicherung privater, familialer Solidarität liegt der eigentliche Kern des besonderen Schutzes von Ehe und Familie durch das Grundgesetz. Die geschlechtliche Zuordnung der Ehepartner_innen sowie ihre sexuelle Orientierung sind für diesen Schutzzweck ohne Belang.
6. Ein pluraler Ehebegriff kann folgendermaßen definiert werden: Die Ehe ist eine rechtlich formalisierte Form einer auf Dauer angelegten Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft zweier Menschen. Sie kann nur freiwillig, grundsätzlich nur zwischen Volljährigen und nicht zwischen Personen geschlossen werden, die in gerader Linie miteinander verwandt oder Geschwister sind.
7. Eine einfachrechtliche Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Verfassungsänderung ist hierfür nicht notwendig.
Links zum Thema:
» Das gesamte Gutachten (PDF)















Aber jetzt haben die Homohasser, die vor keiner Lüge zurückschrecken, es nochmal schwarz auf weiß.