Wie vor einigen Jahren in Teilen Deutschlands sind gleichgeschlechtliche Paare in Standesämtern Österreichs unerwünscht
Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat eine Beschwerde gegen das österreichische Verbot, die eingetragene Partnerschaft auf dem Standesamt zu schließen, aufgegriffen und ein Verfahren eingeleitet.
Nun muss Österreich im Fall "Dietz & Suttasom v Austria" bis zum 23. September erklären, warum gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft nicht am selben Ort schließen dürfen wie heterosexuelle Paare ihre Ehe. Derzeit müssen Homo-Paare dazu in Bezirksverwaltungsbehörden, in ihnen werden u.a. Gewerbebewilligungen oder Führerscheine ausgegeben.
Geklagt hatten Walter Dietz, der Generalsekretär der LGBT-Organisation Rechtskomitee Lambda (RKL), sowie dessen Partner Boontawee Suttasom aus Wien, die beiden Männer sind bereits seit 17 Jahren ein Paar.
LGBT-Aktivisten kritisieren seit Jahren die "sexuelle Rassentrennung", der oberste Verfassungsgerichtshof Österreichs hatte im Jahr 2012 das Standesamts-Verbot allerdings für verfassungsgemäß erklärt (queer.de berichtete). Seither gibt es zwar Diskussionen über die Öffnung des Standesamtes, die konservative ÖVP in der Großen Koalition verhindert aber die Gleichbehandlung.
Auch in Deutschland galt für Homo-Paare zwischen 2001 und 2011 in mehreren Bundesländern das Standesamt als Tabu. Zuletzt öffnete Baden-Württemberg die Standesämter, nachdem Grün-Rot die schwarz-gelbe Koalition des homofeindlichen Ministerpräsidenten Stefan Mappus abgelöst hatte (queer.de berichtete). In Teilen des Bundeslandes hatten sich Homo-Paare bis dato in Kfz-Zulassungsstellen das Ja-Wort geben müssen.
Erst im März hatte der Menschenrechtsgerichtshof eine Klage gegen das österreichische Lebenspartnerschaftsgesetz angenommen: Ein Hetero-Paar hatte geklagt, weil es sich nicht verpartnern darf (queer.de berichtete). (dk)
Wir müssen jeden einzelnen Fall von Diskriminierung bekämpfen und dürfen uns nichts gefallen lassen.
Je mehr wir uns bieten lassen, desto mehr nehmen sich Homohasser auch heraus.