Transparent bei einer Demonstration der Grünen Jugend für die Rehabilitierung und Entschädigung der Nachkriegsopfer des Paragrafen 175 in München (Bild: uranus / flickr / by-sa 2.0)
Auf ihrer Frühjahrskonferenz setzten sich die Justizminister der Bundesländer auch für eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare ein.
Die Justizminister der 16 deutschen Bundesländer haben auf ihrer Frühjahrskonferenz am Mittwoch und Donnerstag in Stuttgart richtungsweisende Beschlüsse gefasst. Zum einen forderten sie in einem Mehrheitsbeschluss (PDF) die Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare.
Wörtlich heißt es darin: "Im Sinne einer umfassenden Gleichstellung halten sie die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare für angemessen und geboten." Festgehalten wurde dabei, dass dafür keine Grundgesetzänderung erforderlich sei, sondern eine einfachgesetzliche Regelung ausreiche.
Zum anderen beschloss die Justizministerkonferenz, dass die Opfer antihomosexueller Strafverfolgung durch §175 StGB und andere Bestimmungen zeitnah durch ein Bundesgesetz rehabilitiert und entschädigt werden müssen (PDF). Weiter heißt es: "Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen, dass Berlin den diesbezüglichen Entschließungsantrag vom 28. April 2015 im
Bundesrat eingebracht hat. Mit großem Interesse erwarten sie die für Ende 2015 in Aussicht gestellten Ergebnisse des Forschungsprojekts zur Aufarbeitung und Dokumentation der strafrechtlichen Verfolgung und Diskriminierung homosexueller Menschen in Rheinland-Pfalz, das vom Institut für Zeitgeschichte München – Berlin in Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld durchgeführt wird."
LSVD: Verfassungsrechtliche Bedenken vorgeschoben
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte die beiden Beschlüsse: "Die Gegner der Öffnung der Ehe wie der Rehabilitierung verschanzen sich gerne hinter der dem Vorwand, beides sei verfassungsrechtlich nicht möglich", erklärte LSVD-Vorstand Axel Hochrein. "Es ist ein wichtiges Signal, dass die große Mehrheit der Justizministerinnen und Justizminister diesen vorgeschobenen rechtlichen Bedenken eine klare Absage erteilt." Der Gleichstellung und Rehabilitierung stehe nicht die Verfassung entgegen, "sondern allein der Starrsinn der CDU/CSU-Führung, die weiter diskriminieren will", so Hochrein.
Die Justizministerkonferenz ist ein regelmäßiges Treffen der deutschen Justizminister der Länder, welcher der Bundesjustizminister als Gast beiwohnt. Sie dient zur Koordination in Justizangelegenheiten und findet zumeist zweimal jährlich statt. Vorbereitet werden die Justizministerkonferenzen von vorangehenden Treffen der Staatssekretäre und Staatsräte der Landesjustizministerien. In diesem Jahr hat der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) den Vorsitz inne. (cw)