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  • 18. Juni 2015, 14:14h 9 1 Min.

Beide Kammern des Parlaments haben das Gesetz abgenickt (Bild: flickr / christoph.G. / by 2.0)

Das schweizerische Parlament hat Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe gestellt.

Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat, die Vertretung der Kantone, einer Reform der Antirassismus-Strafnorm zugestimmt, so dass sie künftig auch Schwule und Lesben schützt. Das berichtet die Nachrichtenagenur SDA. Dort wurden bisher nur die Merkmale Rasse, Ethnie oder Religion erwähnt.

Die Strafnorm verbietet unter anderem den Aufruf zum Hass, Propaganda-Aktionen und die öffentliche Herabsetzung der erwähnten Gruppen. Zwar sei bereits zuvor Diskriminierung aufgrund einer bestimmten Lebensform untersagt gewesen, allerdings habe es bislang für homophobe Äußerungen keine Strafverfolgung gegeben, begründete der sozialdemokratische Nationalrat Mathias Reynard die Initiative.

Im vergangenen Jahr hatte der Ständerat eine ähnliche Initiative noch abgelehnt, dieses Mal erfolgte die Zustimmung allerdings ohne Gegenstimme. (dk)

-w-

#1 PatroklosEhemaliges Profil
#2 KMBonn
  • 18.06.2015, 16:56hBonn
  • Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis der erste "aufrechte Christ" sich über Christenverfolgung beschwert. Da sind ja so einige der geweihten Röckchenträger, die gerne mal mit schwulenfeindlichen Bemerkungen auf biblischer Basis auffallen. Es wird bestimmt nicht lange auf sich warten lassen.
    Jaja, der Satan sit wieder aktiv!
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#3 hubbiAnonym
  • 18.06.2015, 17:39h
  • Antwort auf #2 von KMBonn
  • "Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis der erste "aufrechte Christ" sich über Christenverfolgung beschwert."

    Die Frage ist doch, was ist mit dem Grund- bzw. Menschrecht "Religionsfreiheit" alles geschützt? Vielleicht kann mir dies ein juristisch versierter Leser erklären?

    Das Thema ist ja nicht nur in der Schweiz, sondern besonders in den USA auf der Tagesordnung.

    Ich kann mir das nur im Vergleich zum Recht auf "Meinungsfreiheit" erklären, denn Religionsfreiheit ist für mich nur ein Teil der Meinungsfreiheit.

    Wenn ich also mit meiner freien Meinung (bzw. meiner Religionsausübung) gegen andere Menschenrechte verstoße, kann ich entsprechend den nationalen Gesetzen bestraft werden. In den USA hat die Meinungsfreiheit historisch gewachsen einen höheren Stellenwert als bei uns in Deutschland. Aber auch da gibt es sicherlich Grenzen.

    Sicher sehen das die fundamental-konservativen Religiösen anders, denn für sie gelten nicht die "weltlichen" Menschenrechtsgesetze, sondern die "göttliche Bibel".
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