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Urteil des Landesverfassungsgerichts
NPD darf im Landtag gegen Schwule und Lesben pöbeln

Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) und der NPD-Abgeordnete Michael Andrejewski
- 25. Juni 2015, 12:10h 3 Min.
Die Landtagspräsidentin von MeckPomm ist mit ihrem Vorgehen gegen homophobe NPD-Abgeordnete zu weit gegangen, so das Landesverfassungsgericht.
Das mecklenburg-vorpommersche Landesverfassungsgericht hat am Donnerstag zwei NPD-Abgeordneten in drei Klagepunkten zu ihrer Redefreiheit im Landesparlament recht gegeben. Verhandelt wurden der Fall des Abgeordneten Michael Andrejewski, dem Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) letztes Jahr das Wort entzogen hatte. Außerdem ging es um zwei Ordnungsrufe gegen den Abgeordneten Stefan Köster.
Die Verfassungsrichter befanden in ihren Urteilen (LVerfG 8/14 bis 10/14), dass die Redefreiheit der rechtsextremistischen Parlamentarier dadurch unzulässigerweise eingeschränkt worden sei. Bei der Urteilsverkündung im Greifswalder Gericht waren die Kläger und deren Anwälte nicht anwesend.
Hintergrund: Bretschneider hatte Andrejewski am 3. Juli 2014 bei einer Debatte um die Regenbogenbeflaggung vor öffentlichen Gebäuden das Mikrofon abgeschaltet, weil er Homosexuelle diffamiert hatte. So sagte er unter anderem: "Die können sonstwo ihre Fahne hissen, in ihrem Schrebergarten oder wo auch immer, aber eben nicht hoheitlich an öffentlichen Gebäuden. Und warum nur sie? Sind sie irgendwas Besonderes?" Dem anderen Kläger Stefan Köster erteilte die Parlamentschefin anschließend mehrere Ordnungsrufe, weil er die Rede seines Vorgängers fortsetzte. Für ihr Eingreifen hat sie daraufhin den Homo-Orden von queer.de erhalten.
"Polemische Formulierungen" sind hinzunehmen
In allen drei Fällen habe Landtagspräsidentin Bretschneider ihre Kompetenzen überschritten, so das Gericht jetzt. Bei Andrejewskis Rede gebe es keinerlei Anhaltspunkte, dass er "den Rahmen dessen überschritten hätte, was sowohl in der Auseinandersetzung mit einem politischen Gegner als auch in der Sache an überspitzten und polemischen Formulierungen in einer Parlamentsdebatte schlichtweg hinzunehmen ist."
Bretschneider habe dem NPD-Abgeordneten das Rederecht entzogen, weil sie ihm eine bestimmte Gesinnung unterstellt habe, die von ihrer abweicht – damit habe sie in das besonders geschützte Rederecht eines Abgeordneten eingegriffen. Das Gericht stellte fest, dass die Parlamentsmehrheit der NPD als Minderheit nicht das Recht "zur Verteidigung ihres Standpunktes" nehmen dürfe.
Weitere Konsequenzen hat das Urteil nicht, allerdings muss der Landtag die Verfahrenskosten übernehmen. Außerdem wird es wahrscheinlich weniger Ordnungsrufe gegen NPD-Abgeordnete geben, wenn diese das nächste Mal gegen Schwule und Lesben polemisieren. (dk)
Update 16.25 Uhr: LGBT-Aktivisten kritisieren Urteil
LGBT-Aktivisten können die Urteile des Landesverfassungsgerichts in ersten Reaktionen nicht nachvollziehen. CSD-Organisatoren und die mecklenburg-vorpommerschen Schwulen und Lesben in der SPD (Schwusos) haben sich am Nachmittag demonstrativ hinter Landtagspräsidentin Bretschneider gestellt.
"Unsere Landtagspräsidentin hat in diesem Zusammenhang die einzig richtige Reaktion auf die menschenverachtende Rede des NPD-Abgeordneten gezeigt", erklärte Hannes Möller, der Vorsitzender des CSD Rostock. Die CSD-Vereine in Rostock und Schwerin hoffen in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass Bretschneider weiterhin den Mut findet, "couragiert gegen Homophobie auch im Landtag aufzutreten".
Schwusos-Landeschef Reno Banz bezeichnete die Urteile als einen "Schlag ins Gesicht" von Schwulen und Lesben. Die Richter machten damit Homophobie erst hoffähig. "Homophobie und Intoleranz darf nirgendwo und erst recht nicht in einem deutschen Parlament toleriert werden", forderte Banz.
Links zum Thema:
» Urteil LVerfG 8/14 (PDF)
» Urteil LVerfG 9/14 (PDF)
» Urteil LVerfG 10/14 (PDF)














Damit gibt das Gericht Volksverhetzern einen Freifahrtschein.
Deutschland wird immer perverser....