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Glückliches Baby aus unserem Fotoarchiv: Die Stiefkindadoption für eingetragene Lebenspartner gibt es seit 2005 - doch das Gesetz beschreibt nicht den Fall, wenn der Vater ein anonymer Samenspender ist (Bild: emerycophoto / flickr / by-sa 2.0)

  • 8. Juli 2015, 07:02h 57 2 Min.

Die Lebenspartnerin der leiblichen Mutter darf das mit Hilfe einer anonymen Samenspende gezeugte Kleinkind adoptieren, urteilte das Amtsgericht Göttingen.

Ein wegweisendes Urteil für lesbische Paare, die über eine anonyme Samenspende eine Familie gründen wollen: Das Amtsgericht Göttingen hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 40 F 9/14 AD) der Adoption eines elf Monate alten Kindes durch die eingetragene Lebenspartnerin der leiblichen Mutter zugestimmt. Diese hatte sich mit einer anonymen Samenspende aus dem Ausland künstlich befruchten lassen.

Das Kind wachse in einer stabilen Partnerschaft auf, es gebe für das Kindeswohl eine positive Prognose und es habe sich bereits seit der Geburt ein enges Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den beiden Frauen und dem Baby aufgebaut, urteilte der Richter aus Göttingen. Das Kind sei ein Wunschkind beider Partnerinnen. Die persönliche Anhörung habe ergeben, dass das Kind aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses des lesbischen Paares entstanden sei. Es werde von beiden Müttern gleichermaßen geliebt und umsorgt.

Jugendamt befürwortete Adoption

Auch das Jugendamt hatte in einer fachlichen Stellungnahme die Adoption befürwortet – trotz der grundsätzlich kritischen Haltung der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle bei anonymen Samenspenden.

Der leibliche Vater des Kindes spielte in dem Prozess keine Rolle. Es sei unzweifelhaft, dass der anonyme Samenspender auf sein geschütztes Beteiligungsrecht von vornherein verzichtet habe, befand der Richter. Erst im März hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass bei einer Samenspende der leibliche Vater, sofern bekannt, immer der Adoption zustimmen muss (queer.de berichtete).

Auch auf ein "Adoptionspflegejahr" als Voraussetzung zur Adoption verzichtete der Göttinger Richter. Das Kind sei bereits in die stabile Beziehung beider Mütter hineingeboren, was ein Festhalten an eine starre "Probezeit" nicht rechtfertige.

Die Stiefkindadoption war lange Zeit ein Vorrecht verheirateter Heteros. Vier Jahre nach Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes wurde sie 2005 auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Im Jahr 2013 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eingetragene Lebenspartner auch adoptierte Kinder ihrer Partner adoptieren dürfen (Sukzessivadoption). Noch immer gültig ist das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern durch verpartnerte Schwule und Lesben. (cw)

-w-

#1 ollinaie
  • 08.07.2015, 09:39hSeligenstadt
  • Zum Glück für unsere Gesellschaft scheinen bei deutschen Gerichten nicht so viele Christenmenschen zu sitzen wie in der Regierung.
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#2 Freeyourgender
  • 08.07.2015, 09:50hBamberg
  • Ein bundesweites Adoptionsrecht, bzw. die Öffnung der Ehe als logische Konsequenz um
    Separation und damit Diskriminierung und Ächtung zu unterbinden, ist in Deutschland nur über das Bundesverfassungsgericht zu bewirken.

    Eine Sammelklage von mehreren Paaren,
    wie es in den USA dann zur Entscheidung des Supreme Courts führte, sollte auch in Deutschland das Mittel sein, um eine Bundesregierung,
    die sich hier nach Irland und USA vor Menschenrechten weiter wegduckt,
    zum handeln zu zwingen.

    Traurig, besonders in Bezug auf den Paragraphen 175, der vor allem von der Union mitgetragen wurde, bis 1994.

    Völlig Indiskutables Verhalten der Regierung.

    Das die Bundes-SPD hier opportun das Problem mit aussitzt, sollte sich in den Wahlen 2017 niederschlagen, das Paradoxum:
    Die Union gewinnt auch noch aus dieser Haltung.

    Einzig wählbare Partei für LGBT Rechte bleibt Die Linke.

    Die Grünen fahren den gleichen opportunen Zug wie die SPD, wie in Hessen zu sehen war.

    Mit neoliberalen Parteien, die nur Schaufensterpolitik betreiben auf Länderebene, und dann auf Bundesebene nicht mehr von der Union zu unterscheiden sind,
    kann man in diesem Land keine Veränderungen herbeiführen,
    und wenn ganz Europa die Ehe öffnet,
    dass ist diesen Menschen,
    die eine ganze eigene Meinung von
    Gerechtigkeit "verkaufen" wollen,
    völlig egal.

    Man sieht hier bei der Union die Ablehnung,
    die auch die Ursache des Paragraphen 175 war.
    Beschämend, sie haben nichts,
    aber auch gar nichts dazugelernt,
    und würden LGBT noch mehr diskriminieren,
    wenn sie denn könnten.
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#3 Pelayo
  • 08.07.2015, 10:47hBerlin
  • "Anonyme Samenspender"? Das arme Kind wird ein Leben lang fragen, wer sein Vater ist.
    Die Gesellschaft, die so etwas duldet, versündigt sich an diesem Kind!
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