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Angst vor Ungleichbehandlung in katholischen Einrichtungen
Neuried schützt Schwule und Lesben vor Diskriminierung

Anlass für die Vorschrift war die Bewerbung der katholischen Einrichtung Caritas, die anders als "weltliche" Arbeitgeber Schwule und Lesben wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren darf, für die Trägerschaft einer Krippe (Bild: dierkschaefer / flickr / by 2.0)
- 8. Juli 2015, 13:50h 2 Min.
Eine kleine Gemeinde bei München will Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber verhindern.
Der Gemeinderat des oberbayerischen Neuried hat mit zwölf zu sieben Stimmen beschlossen, dass externe Vertragspartner wie Kindergärten oder Kinderkrippen künftig Angestellte nicht mehr aufgrund "ihres Familienstandes beziehungsweise dessen Wechsels, wegen ihrer sexuellen Orientierung oder wegen ihrer Zugehörigkeit beziehungsweise Nichtzugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft" diskriminieren oder gar feuern dürfen. Das berichtet die Münchener Tageszeitung "Merkur".
Die Vorschrift richtet sich an kirchliche Arbeitgeber, die sich nicht an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz halten müssen. Insbesondere die katholische Kirche hat deshalb in der Vergangenheit besonders Angestellte benachteiligt, die sich scheiden ließen oder deren Homosexualität bekannt wurde.
Die Grünen hatten bereits im Mai die Vorschrift beantragt – und konnten sich am Ende gegen den Widerstand der meisten CSU-Gemeinderäte durchsetzen. Anlass war der Beschluss der Gemeinde, erstmals eine Krippe an einen externen Träger zu vergeben. Beworben hatte sich auch die katholische Caritas. Am Ende ging der Vertrag zwar an die Arbeiterwohlfahrt (AWO), allerdings sollten zukünftige Diskriminierungen mit der Antidiskriminierungsrichtlinie verhindert werden.
Katholische Einrichtungen beharren auf Recht zu Diskriminierung
Die grüne Gemeinderätin Birgit Zipfel begründete den Antrag bei der letzten Gemeinderatssitzung so: "Ich kann meinen Kindern nicht erklären, warum ihre Kindergärtnerin gehen muss, nur weil sie heiratet." Auch Bürgermeister Harald Zipfel (SPD) begrüßte die Initiative und erklärte, dass die Caritas ähnliche Klauseln in anderen Kommunen auch bereits akzeptiert hätte.
Anderswo diskriminiert die Caritas freilich nach Gutdünken lesbische oder schwule Mitarbeiter: So wurde erst vor drei Monaten bekannt, dass eine Caritas-Hortleiterin im 40 Kilometer entfernten Holzkirchen ihren Job verloren hat, weil sie sich mit ihrer Freundin verpartnert hatte (queer.de berichtete).
Im Mai hatte die katholische Bischofskonferenz zwar in Aussicht gestellt, künftig weniger Schwule und Lesben feuern zu wollen (queer.de berichtete). Allerdings ist das nicht bindend. Der Lesben- und Schwulenverband rät daher Angestellten in katholischen Einrichtungen weiterhin zur Vorsicht: Wenn sie eine Lebenspartnerschaft eingehen, sollten sie bei Standes- und Meldeämtern Auskunftssperren eintragen lassen und bei den Finanzämtern die Steuerklasse I beantragen, um die eigene Verpartnerung vor dem kirchlichen Arbeitgeber zu verschleiern.
Rechtlich darf die Kirche in Kindergärten oder anderen Einrichtungen Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung benachteiligen: Erst im November letzten Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die katholische Kirche "Sündern" kündigen darf, auch wenn ihre Arbeit aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert wird (queer.de berichtete). (dk)















Gleichzeitig macht mich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch immer wütend.