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Letzte Sitzung vor Sommerpause
Bundesrat für Ehe-Öffnung und Rehabilitierung der §175-Opfer

Der Bundesrat befasste sich am Freitag gleich mehrfach mit LGBT-Themen
- 10. Juli 2015, 14:27h 3 Min.
Die Länderkammer nickt ein Gesetz der Bundesregierung ab, das Lebenspartnern mehr Rechte gibt – und fordert mehr davon.
Der Bundesrat hat am Freitag nach dem Bundestag für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt, der schwulen und lesbischen Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr Rechte bringen soll.
Das schon von der Vorgängerregierung geplante und lange angekündigte "Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" (PDF) beseitigt in einigen Gesetzen eine Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehe. So erhalten Lebenspartner nun eine Ehefähigkeitsbescheinigung, wenn sie im Ausland heiraten wollen, auch werden sie im Zivil- und Verfahrensrecht gleichgestellt.
Bei der Vorstellung des Gesetzes hatte der Grünenpolitiker Volker Beck kritisiert, es gebe aktuell noch 150 Ungleichbehandlungen "in 54 Gesetzen und [Justizminister Maas] setzt gerade mal 23 um" (queer.de berichtete). Vor allem das gemeinschaftliche Adptionsrecht fehlt in dem Gesetz – wie auch eine Ehe-Öffnung.
Bundesrat pro Ehe-Öffnung
Auch der Bundesrat kritisierte das Gesetz am Freitag als "nicht ausreichend". Mit der Mehrheit von (rot-)rot-(grünen-) Ländern beschloss er eine Stellungnahme (PDF), wonach er eine "Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für Paare unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität für geboten" halte, "um alle bestehenden rechtlichen Diskriminierungen abschließend zu beenden". Die Länderkammer verwies auf eine entsprechende Forderung an den Bundestag aus der letzten Sitzung (queer.de berichtete) und auf einen entsprechenden Gesetzesantrag mehrerer Länder, der "eine sinnvolle und notwendige Alternative" darstelle.
Dieser Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen zur Ehe-Öffnung hätte eigentlich an diesem Freitag, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, ebenfalls vom Bundesrat verabschiedet werden sollen, allerdings hatte das Land Berlin im Familienausschuss der Länderkammer eine Vertagung beantragt, da noch "Beratungsbedarf" bestehe (queer.de berichtete). Die große Koalition des Landes konnte sich am Freitag erneut nicht dazu durchringen, die Ehe-Öffnung mitzufordern.
In einer kurzen Debatte beklagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD), dass etwa weiterhin ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für Homo-Paare fehle; dabei gebe es keine Studie, wonach dieses dem Kindeswohl widerspreche. Die Kollegen der Union sollten sich bei der Ehe-Öffnung, für die es keiner Grundgesetzänderung bedürfe, einen Ruck geben: In der Umgangssprache sei die Lebenspartnerschaft doch längst eine Ehe.
Länderkammer für Rehabilitierung
Zugleich beschloss der Bundesrat eine Initiative des Landes Berlin zur Rehabilitierung von Opfern des Paragrafen 175 (queer.de berichtete). In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, Menschen zu rehabilitieren und zu entschädigen, die in der Bundesrepublik und der DDR aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden waren.
In der Debatte sagte Angela Kolb (SPD), Justizministerin von Sachsen-Anhalt, die Urteile hätten "eklatant gegen die Menschenwürde verstoßen" und seien folglich aufzuheben. Deutschland könne zeigen, dass es "zu Einsicht und Selbstkorrektur in der Lage ist".
Mitte Juni hatte bereits die Justizministerkonferenz eine Rehablitierung der Opfer von §175 in der Bundesrepublik und §151 in der DDR gefordert (queer.de berichtete). Das Justizministerium prüft seit bereits einiger Zeit, ob und wie die Aufhebung der Urteile mit der Gewaltenteilung vereinbar sind (queer.de berichtete).
Umstritten ist offenbar auch, ob eine Rehabilitierung auch Personen umfassen sollte, die nach der Strafrechtsreform 1969 bis zur vollständigen Aufhebung des Paragrafen 1994 in der Bundesrepublik verurteilt wurden: Während das Schutzalter für heterosexuellen Sex bei 14 lag, lag er bei Homosexuellen noch bei 18 Jahren. Der Bundesrat beschloss aus zwei Fomulierungen (PDF) eine, die von Personen spricht, die aufgrund "einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen" verurteilt wurden. In der Vorlage Berlins (PDF) wurde noch klar auf die Zeit zwischen 1969 und 1994 eingegangen.















Es ist erfreulich, das CDU/CSU und SPD zumindest nunmehr das Rechtsbereinigungsgesetz zur Lebenspartnerschaft in Bundestag und in Bundesrat verabschieden. Damit werden die letzten bestehenden gesetzlichen Lücken geschlossen
Darüberhinaus sollte ebenso das Leihmutterschaftsrecht in Deutschland endlich reformiert werden und das Verbot der Leihmutterschaft im Embryonenschutzgesetz aufgehoben werden.
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Letztlich aber ist nur der Schritt zur Eheöffnung richtig und so ist es bedauerlich, das die CDU sich hier weiterhin sperrt. James Cameroon in England hat gezeigt, das es auch anders geht. Von ihm kann Frau Merkel hier noch lernen.