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Der Passauer Bischof Stefan Oster hat sein Veto gegen das neue Kirchenrecht eingelegt (Bild: Bistum Passau)

Die katholische Kirche hat sich vor kurzem ein neues Arbeitsrecht gegeben, nach dem homosexuelle Angestellte weniger diskriminiert werden sollen – das geht drei Bistümern in Bayern aber zu weit.

Die bayerischen Bistümer Passau, Regensburg und Eichstätt werden nicht das neue kirchliche Arbeitsrecht anwenden. Dieses war im Mai von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen worden und sieht vor, dass in kirchlichen Betrieben angestellte verpartnerte Schwule und Lesben sowie wiederverheiratete Heterosexuelle nicht mehr zwangsläufig entlassen werden (queer.de berichtete).

Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" geht den katholischen Bischöfen Rudolf Voderholzer, Stefan Oster und Gregor Maria Hanke diese Reform zu weit. Daher gilt dort das alte Arbeitsrecht weiter. Auch in Berlin wird das neue Arbeitsrecht vorläufig nicht eingeführt, allerdings aus formalen Gründen: Dort wird abgewartet, bis der neue Erzbischof sein Amt antritt. In den 23 anderen deutschen Bistümern soll die Neuregelung dagegen ab dem 1. August gelten.

Nach dem alten Recht müssen Schwule und Lesben immer mit dem Jobverlust rechnen, wenn sie eine Eingetragene Partnerschaft eingehen. Hier wurden in den letzten Jahren immer wieder Kündigungen bekannt. Dabei konnte es wahrlich jeden Angestellten von kirchlichen Organisationen treffen, nicht nur Führungskräfte: So wurde in Nordrhein-Westfalen eine lesbische Putzfrau in einem katholischen Kindergarten gefeuert, weil sie sich verpartnert hatte (queer.de berichtete).

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Rechtlicher Flickenteppich

Nun könnte für Angestellte der katholischen Kirche ein rechtlicher Flickenteppich entstehen. So würde Homosexualität beispielsweise in Passau zum Arbeitsplatzverlust führen, in München aber nicht zwangsläufig. Arbeitsgerichte könnten dieser widersprüchlichen Praxis allerdings einen Riegel vorschieben, glauben Kirchenrechtler.

Die katholische Kirche beschäftigt derzeit über 700.000 Angestellte in Deutschland. Die meisten dieser Arbeitsplätze werden teilweise oder vollständig aus Steuergeldern und anderen allgemeinen Abgaben bezahlt. Dennoch haben diese Mitarbeiter weniger Rechte – so können sich Schwule und Lesben etwa nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz diskriminiert oder gekündigt werden.

Auch nach dem neuen Recht müssen Schwule und Lesben weiter um ihren Arbeitsplatz bangen. Bei bestimmten Berufsgruppen, etwa Gemeindereferenten oder Lehrern, haben Schwule und Lesben weiterhin einen besonders schweren Stand, da dort "erhöhte Loyalitätserwartungen" herrschten. Zuletzt wurde vergangenen Monat bekannt, dass das Erzbistum Köln eine Lehrerin wegen ihrer sexuellen Orientierung gefeuert hatte (queer.de berichtete).

Der Lesben- und Schwulenverband rät weiterhin allen Schwulen und Lesben, die für die katholische Kirche arbeiten, eine Verpartnerung geheim zu halten. Angestellte sollten bei Standes- und Meldeämtern Auskunftssperren eintragen lassen und bei den Finanzämtern die Steuerklasse I beantragen, um die eigene Verpartnerung vor dem kirchlichen Arbeitgeber zu verschleiern. (dk)

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#1 David77Anonym
  • 16.07.2015, 13:18h
  • Kommt hier auch etwas von der CDU? Wie war das noch mit dem hochgelobten Rechtsbereinigungsgesetz? Fällt der Schutz auch dadrunter, oder sind das schlichtweg unwichtige Peanuts, die bitte Volker Beck und die Grünen auf ihrer Liste abarbeiten sollen?

    Vorschlag: Der Bund feuert die Bistümer und streicht alle Gelder... dann können die auch zu 100% drauf bestehen für ihre Gelder auch ihre Regeln anzuwenden.
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#2 goddamn liberalAnonym
  • 16.07.2015, 13:21h
  • Der Bischof von Passau hat auch schon mal gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Gangsterbanden verglichen.

    bischoeflicher.sekretaer@bistum-passau.de

    Monika Zieringer - Bischöfliche Pressesprecherin
    Pressestelle des Bistums Passau
    Domplatz 3
    D-94032 Passau
    Tel.: (0851) 393.1311
    Fax: (0851) 393.1319
    E-Mail: pressestelle@bistum-passau.de

    Nie vergessen: Der Bischof erhält sein Gehalt nicht aus Kirchensteuern, sondern aus ALLGEMEINEN staatlichen Steuern!

    Also: Auch nichtkatholische Steuerzahler haben hier ein Wörtchen mitzureden!
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#3 DefragmentierungEhemaliges Profil
  • 16.07.2015, 13:47h
  • Und ich muss den Faschos auch noch das leistungsfreie Einkommen finanzieren!

    Kleriker in die Produktion!
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