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Die deutsche Lebenspartnerschaft erscheint angesichts der Gleichstellung in immer mehr EU-Ländern als Relikt aus der Vergangenheit (Bild: flickr / HV / by 2.0)

  • 17. Juli 2015, 11:08h 32 2 Min.

Wer sich in Deutschland verpartnert, hat bei einem Umzug immer weniger Rechte, beklagen die Grünen. Grund ist paradoxerweise, dass Schwule und Lesben in anderen Ländern gleichgestellt werden.

In der Europäischen Union gibt es offiziell die Freizügigkeit, allerdings ist ein Umzug für verpartnerte Homo-Paare aus Deutschland oft schwieriger, da ihre "Ehe-Light" oft nicht anerkannt wird. Das hat zur Folge, dass Eingetragene Lebenspartner im Ausland wie Fremde behandelt werden können.

Auf diese paradoxe Situation weist die grüne Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage (PDF) hin. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, eine Beurteilung dieser Lage anzugeben.

Die augenblickliche rechtliche Lage stelle insbesondere Lebenspartner, die sich in Ländern mit voller Gleichstellung niederlassen wollen, vor "große rechtliche Probleme", heißt es in der Anfrage. Und einfach im Ausland heiraten darf das Paar auch nicht, da die beiden Partner zwar als unverheiratet, aber nicht als ledig gelten. Daher dürfen deutsche Behörden Eingetragenen Lebenspartnern kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, was aber für eine Eheschließung im Ausland zwingend notwendig ist.

Liebespaare müssen sich für Behörden trennen

Das führt dazu, dass gleichgeschlechtliche Paare scheinbar getrennte Wege gehen und den Behörden ein Trennungsjahr vorgaukeln müssen. Dann müssen sie vor Gericht gehen und ihre Lebenspartnerschaft auflösen lassen, bevor sie im Ausland heiraten können.

Diese Praxis der "Ehe light" hat weitere abenteuerliche Folgen: So würde eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland wiederum nur als Lebenspartnerschaft anerkannt. Bereits 2010 hatte ein Berliner Gericht entschieden, dass eine solche Ehe in Deutschland eben keine Ehe sei, weil diese verschiedengeschlechtlich sein müsse (queer.de berichtete).

Eine Ausnahme gibt es aber doch: Vor sieben Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht den Scheidungszwang für Transsexuelle für verfassungswidrig erklärt und damit zumindest dafür gesorgt, dass bereits verheiratete Transsexuelle nach ihrer Geschlechtsanpassung in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben können (queer.de berichtete).

Der Grünen-Politiker Volker Beck argumentiert deshalb, dass ein "Herumdoktern" an der Lebenspartnerschaft, wie derzeit von Schwarz-Rot geplant, Probleme wie diese nicht lösen können. Zumal der Vermerk "verpartnert" ein Outing als Homosexueller bedeute, das in manchen, homofeindlichen Ländern zu erheblichen Problemen führen könne.

Die einzige Möglichkeit sei die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Eherecht, so die Grünen. Die Ehe-Öffnung wird aber wiederum von CDU/CSU abgelehnt. Bundeskanzlerin Angela Merkel bekräftigte erst am Mittwoch, dass für sie die Ehe eine "Verbindung aus Mann und Frau" sei (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 David77Anonym
  • 17.07.2015, 13:14h
  • Ach was, das sind doch unbedeutende Peanuts, da doch mit dem Rechtsbereinigungsgesetz dank der CDU/CSU und der neuen Lucke-Partei als Vorreiter die Gleichstellung zu 99,9% erreicht ist...
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#2 lucdf
  • 17.07.2015, 13:22hköln
  • Wir waren in Deutschland verpartnert, wie wollten in Frankreich heiraten. Die deutschen Behörden haben sich geweigert, uns ein Ehefähigkeitszeugnis auszustellen. So viel Flexibilität und Entgegenkommen scheint sie überfordert zu haben. Die Franzosen haben uns trotzdem getraut. Wo ein Wille ist ist auch ein Weg. Meine Aversion gegen deutsche Behörden sind dadurch nicht geringer geworden. C'est la vie!
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#3 ursusEhemaliges Profil
  • 17.07.2015, 13:24h
  • artikel 6 wurde u.a. ins grundgesetz geschrieben, weil die nazis politisch unwillkommene ehen auflösen ließen, unter druck setzten und verhinderten. das sollte der staat nie wieder tun dürfen.

    nun wird dieser artikel als argument angeführt, um im ausland rechtsgültig verheirateten paaren in deutschland ihre rechte zu entziehen. weil ihre ehen politisch unwillkommen sind.

    noch ausdrücklicher kann man den geist des grundgesetzes kaum pervertieren.
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