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Der Europäische Menschenrechts­gerichtshof stärkt die Rechte von Homo-Paaren auf dem Kontinent (Bild: Mathieu Nivelles / flickr / by 2.0)

  • 21. Juli 2015, 14:31h 20 3 Min.

Auch gleichgeschlechtliche Paare haben ein Anrecht auf staatlichen Schutz, argumentiert der Menschenrechtsgerichtshof – und verurteilt Italien, weil es diesen Schutz nicht bietet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer am Dienstag bekannt gegebenen Entscheidung Italien verurteilt, weil das südeuropäische Land gleichgeschlechtliche Paare rechtlich nicht anerkennt. Dies verstoße gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der jeder Person das "Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens" zugestanden wird.

Damit hat das Straßburger Gericht zum ersten Mal entschieden, dass Homo-Paare ein Recht auf staatliche Anerkennung und staatlichen Schutz haben können. Zugleich gingen die Richter ausführlich auf die Situation in Italien ein, auf die Zustimmung in der Bevölkerung ebenso wie auf Ermahnungen der italienischen Regierung durch italienische Gerichte zur Verbesserung der Situation von Homo-Paaren. Inwieweit das Urteil als Grundsatzurteil auch auf andere Staaten zu übertragen ist, muss sich daher noch zeigen.

Das Urteil im Fall "Oliari und andere v. Italien" wird allerdings den Druck auf die Regierung von Ministerpräsident Matteo Renzi erhöhen, der die Einführung von Eingetragenen Partnerschaften versprochen hat. Das Gesetz hatte bereits im März die erste Hürde im Justizausschuss des Parlamentes genommen, allerdings gibt es nach wie vor erhebliche Widerstände. Renzi versprach aber am Wochenende, dass bis Ende des Jahres ein derartiges Gesetz beschlossen werden soll. Damit überzeugte er Staatssekretär Ivan Scalfarotto, seinen Hungerstreik für die Einführung von "Unioni Civili" zu beenden.

Geklagt hatten drei schwule Paare. Sie hatten argumentiert, dass sie im Alltag wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden würden. Die Richter erkannten an, dass es in Italien zwar seit 2013 die Möglichkeit für zwei Personen gebe, "Lebensgemeinschaftsverträge" (contratti di convivenza) abzuschließen, diese reichten aber bei weitem nicht aus, da viele Bereiche wie das Erbrecht nicht enthalten seien. Außerdem übernehmen die Partner darin keine Verantwortung füreinander, sondern die Verbindung steht auch Freunden oder Zimmergenossen offen, die zufällig zusammenleben und sich so absichern könnten. Eine stabile Zweierbeziehung bräuchte aber einen anderen Schutz, so die Richter.

Lebenspartnerschaften sind der "geeignetste Weg"

Da es in Italien für Schwule und Lesben kein Ehe-Recht gebe, müsste der Staat auf andere Weise dafür sorgen, dass gleichgeschlechtliche Partner rechtlich abgesichert zusammenleben könnten. Die Richter überließen es dem Gesetzgeber, wie dieses Ziel erreicht werden kann, nannten aber ein Lebenspartnerschaftsgesetz "den geeignetsten Weg".

Die Richter merkten auch an, dass in 24 der 47 Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention anerkennen, bereits gleichgeschlechtliche Paare anerkannt werden würden. Es gebe einen "internationalen Trend" hin zur Anerkennung. Jedem der Kläger wurden 5.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Außerdem muss ihnen Italien Kosten und Auslagen für das Verfahren ersetzen.

LGBT-Aktivisten in Italien begrüßten das Urteil. "Wir sind sehr erfreut", sagte Enrico Oliari von der Organisation GayLib. "Das ist das Ende eines Kampfes, den wir vor 18 Jahren mit unserer Organisation begonnen haben und für den wir seit acht Jahren in Gerichtssälen kämpfen."

Das Gericht hatte eine Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ebenso wie ähnliche Institute wie Lebenspartnerschaften bislang nicht als einklagbar behandelt und die Gesetzgeber in der Pflicht gesehen. Eine Ausnahme machte es allerdings bei Ländern, die neben der Ehe eine Lebenspartnerschfaft ebenfalls nur für Heterosexuelle anbieten. So hatte das Gericht vor zwei Jahren Griechenland verurteilt, diese Diskriminierung zu beenden (queer.de berichtete). Auch damals erklärten die Richter, dass das Familienleben der Kläger behindert werde. Noch hat Athen aber nicht auf das Urteil reagiert.

Die Entscheidungen des Menschenrechtsgerichtshofs sind für die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates rechtlich bindend. Ihm gehören alle europäischen Länder außer Weißrussland, Kasachstan und dem Vatikanstaat an. (dk)

-w-

#1 FelixAnonym
  • 21.07.2015, 16:44h

  • Sehr schön!

    Aber noch besser wäre ein Urteil zur EU-weiten Eheöffnung ähnlich wie das Urteil des Supreme Court in den USA.
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#2 reiserobbyEhemaliges Profil
#3 Markus44Anonym
  • 21.07.2015, 17:09h
  • Eine sehr gute Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof

    Dies dürfte nunmehr den Druck auf Italien erhöhen und ich vermute, das bis Ende des Jahres in Italien das Gesetz zur Lebenspartnerschaft nunmehr verabschiedet wird.

    Aber noch wichtiger ist, das mit dieser Entscheidung nunmehr die Aktivisten in Rumänien, in Bulgarien, in der Slowakei, in Polen, in Litauen oder auch in Lettland ein Druckmittel endlich haben und ebenso ihre Länder verklagen werden.
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