Wer mal mit seinem Partner im Ausland leben möchte, sollte sich überlegen, ob er sich hierzulande verpartnern will.
Wenn ein in Deutschland verpartnertes Paar ins Ausland umziehen will, legt die deutsche Bürokratie den Partnern weiter Steine in den Weg.
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen (PDF) geht hervor, dass ein Umzug in manche Länder für Schwule und Lesben in Eingetragenen Partnerschaften wegen der komplizierten Rechtslage problematisch ist. So dürfe verpartnerten Schwulen oder Lesben kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, wenn sie im Ausland heiraten wollten. Grund: In Deutschland könnten sie schließlich wegen des Eheverbots für Schwule und Lesben eine Ehe "nicht wirksam schließen".
In der von Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) erstellten Antwort heißt es, dass zwar Länder wie Belgien, Island oder Neuseeland die deutsche Lebenspartnerschaft formal in eine Ehe umwandeln würden. In anderen Ländern wie Schweden oder England dürfe dagegen eine Ehe ausdrücklich nicht geschlossen werden, solange eine Lebenspartnerschaft bestehe. Allerdings ist der Regierung "nicht bekannt", ob diese Regelung auf deutsche Lebenspartner angewendet werden kann. Man werde sich aber mit den "zur Verfügung stehenden Mitteln um eine Klärung" der Probleme bemühen. In welchen Zeitraum diese Klärung bewältigt werden soll, geht aus der Antwort nicht hervor.
Volker Beck: Die Große Koalition diskriminiert
"Wer heiraten will, muss sich scheiden lassen, so das Motto der Bundesregierung", beklagte der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck. Deutschland halte an einer Rechtskonstruktion fest, "die den Familiennachzug im Ausland verhindern kann und Paare zu Scheintrennungen und Aufhebung ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft zwingt". Das zeige, dass es der Großen Koalition in Wirklichkeit nicht um die Beseitigung von Diskriminierung gehe, "sondern um deren Erhalt".
Das Bundeskabinett hatte erst im Mai das "Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" (PDF) auf den Weg gebracht. Es sieht viele kleinere Veränderungen vor, etwa bei der Zivilprozessordnung. Allerdings werde trotz redaktioneller Angleichungen auch mit dem neuen Gesetz verpartnerten Paaren ausdrücklich kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, beklagte Beck. In manche Länder könnten eingetragene Lebenspartner damit "nicht gemeinsam auswandern, weil das deutsche Recht dies verhindert: Der eiserne Vorhang von Frau Merkel für Lesben und Schwule". Der Grünen-Politiker appellierte an Schwarz-Rot, das Problem mit einem einfachen Gesetz zu ändern: mit der Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Eherecht. (dk)
Und das ist auch das einzige, was auf die Dauer helfen und Diskriminierungen beenden wird:
eine mindestens EU-weite Einführung der Ehe für alle.
Alles andere bleibt diskriminierendes Stückwerk und eines modernen Europas im 21. Jahrhundert absolut unwürdig.