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Niederlage vor OLG Düsseldorf
Schwuler will als Vater von Embryonen anerkannt werden

Ein sechs Wochen alter Embryo (Bild: flickr / lunar caustic / by 2.0)
- 5. August 2015, 13:49h 3 Min.
Juristisches Neuland: Ein verpartnerter Mann will erreichen, dass er in Deutschland als Vater seiner in den USA eingefrorenen Embryonen anerkannt wird. Nur so seien er und sein Partner sowie das werdende Leben rechtlich abgesichert.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer am Dienstag bekannt gegeben Entscheidung die Beschwerde des 49-jährigen Klägers Axel Haase zurückgewiesen, der als Vater von neun Embryonen anerkannt werden möchte (AZ. II – 1 UF 83/14). Der ungeborene Nachwuchs ist in einer Fortpflanzungsklinik in Kalifornien eingefroren worden.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass nach deutschem Recht eine Vaterschaft grundsätzlich erst mit der Geburt erfolge. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Senat eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Der in Neuss lebende Haase hat bereits angekündigt, weiterkämpfen zu wollen.
Der Kläger zieht derzeit mit seinem Lebenspartner die zwei Jahre alten Zwillinge Alisha und Anna auf, die – wie die noch eingefrorenen Embryonen – mit Hilfe einer Eizellenspenderin entstanden sind. Sie sind von einer Leihmutter ausgetragen worden. Mit dem Antrag wollte Haase erreichen, dass er automatisch als sorgeberechtigt gilt, falls weitere Kinder aus diesen Embryonen entstehen sollten. Derzeit würde er nach deutschem Recht nicht automatisch als Sorgeberechtigter feststehen, beispielsweise wenn die Eizellenspenderin widersprechen sollte.
"Das ist meine Nachkommenschaft. Mein Ziel ist, sie zum Leben zu führen", begründete Haase seinen Schritt gegenüber "Bild". Er könne nicht verstehen, warum der Staat es dem biologischen Vater verwehre, Verantwortung zu übernehmen.
Für die Lagerung der derzeit neun Embryonen bei rund 200 Grad minus gibt das Ehepaar derzeit 500 Dollar im Jahr aus. Die beiden wollen demnächst aber erneut eine Leihmutter mit der Austragung eines Kindes beauftragen. Das kostet in der Regel einen mittleren fünfstelligen Euro-Betrag (queer.de berichtete).
Deutschland verbietet Leihmutterschaft
Das Thema Leihmutterschaft ist in Deutschland bislang heikel: Hierzulande ist es aus ethischen Gründen verboten, Frauen zu beauftragen, ein Kind auszutragen. In anderen Ländern ist die Gesetzgebung liberaler: So erlauben knapp die Hälfte der US-Bundesstaaten Leihmutterschaft – Kalifornien hat dabei die lockerste Gesetzgebung.
Erst seit gut einem halben Jahr werden in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare als Eltern eines durch Leihmutterschaft geborenen Kindes anerkannt: Im Dezember 2014 hatte der Bundesgerichtshof ein schwules Paar aus Berlin in einer Grundsatzentscheidung als rechtliche Eltern eines durch eine kalifornische Leihmutter ausgetragenen Kindes anerkannt (queer.de berichtete). Damit wollte das Gericht sowohl die Rechte des Kindes schützen, das klare Verwandschaftsverhältnisse verdienene, als auch der Leihmutter, die offensichtlich kein Interesse am Kind habe. Erst nach diesem Urteil wurden auch die Haases als Eltern ins Geburtenregister ihrer Zwillinge eingetragen.
Wegen der hohen Kosten ist Leihmutterschaft für viele Schwule keine Option. Beliebt ist sie insbesondere unter schwulen Promis: So erblickten die Kinder von Elton John, Ricky Martin und Neil Patrick Harris durch "Surrogacy Mothers" das Licht der Welt. (dk)















Das sind doch die von ihm befruchteten Embryos und er bezahlt auch für deren Tiefkühl-Lagerung. Dann bekommt die doch eh niemand sonst, oder?
D.h., wenn daraus nochmal ein Kind wird, ist er doch als biologischer Vater eh mit den Vaterrechten ausgestattet, da das ja nie für jemand anderen bestimmt war, oder?
Und was passiert mit den Embryos, wenn er irgendwann nicht mehr für deren Lagerung bezahlt?
Finde ich ziemlich verwirrend, vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mich aufklären...