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- 18. Februar 2005 1 Min.
Berlin Mit der Mehrheit der unionsregierten Länder hat der Bundesrat am Freitag einen Entschließungsantrag gegen das Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. In dem Antrag wird der Bundestag aufgefordert, sich genau an die Richtlinien der EU zu halten, beispielsweise also keinen Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung im Zivilrecht in das Gesetz aufzunehmen. Das rot-grüne Gesetz benötigt nicht die Zustimmung des Bundesrates. Der Entwurf sei eine Einschränkung der Vertragsfreiheit, eine Benachteiligung der Wirtschaft und führe zu einer Klagewelle, behauptet der Antrag. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme, bezeichnete es als absolut unverständlich, wie sich die Länderkammer zu einem Instrument der Arbeitgeber degradieren lasse. Die Grünen sprachen von einer "reinen Stimmungsmache ohne inhaltliche Substanz". Die Initiative laufe "auf eine Ausgrenzung von Lesben, Schwulen, Behinderten und alten Menschen hinaus", kritisierte der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD). "Eine solche Differenzierung zwischen 'guten' und 'schlechten' Diskriminierungsmerkmalen ist nicht hinnehmbar", sagte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. (nb/pm)
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» Bundesrats-Antrag












