12 Kommentare
- 18.02.2005, 17:17h
- Der konservative Bundesrat mag seine konservativen Motive haben, den Entwurf abzulehnen. Daß es auch linke Gruppen in der Homo-Szene gibt, die das ADG vor dem Hintergrund einer linken Kritik und des genauen Studiums der 56 Seiten des Entwurfs ablehnen, der eine große Irreführung der Öffentlichkeit ist, verschweigt dieses Portal mal wieder. Was queer.de nicht erwähnt, findet man unter www.whk.de.
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- 18.02.2005, 17:35h
- PRESSEMITTEILUNG
NR. 112 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 18. Februar 2005
Länderkritik am Antidiskriminierungsgesetz liegt völlig neben der Sache
Zur Diskussion im Bundesrat über das Antidiskriminierungsgesetz erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Die Kritik der Unionsregierten Länder am Antidiskriminierungsgesetz liegt völlig neben der Sache. Ihre Entschließung ist reine Stimmungsmache ohne inhaltliche Substanz.
Dabei sind die Unionsregierten Länder aber zu feige, klar auszusprechen, worauf ihre Forderungen in Wahrheit hinauslaufen: Behinderte, Juden oder Muslime, ältere Menschen sowie Lesben und Schwule sollen vom gesetzlichen Diskriminierungsschutz im Zivilrecht ausgeschlossen bleiben. Hier offenbart sich ein sehr merkwürdiger Politikansatz.
Der rot-grüne Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes setzt EU-Richtlinien mit Augenmaß in deutsches Recht um. Bei der vorgesehenen Beweisregelung, bei der Beteiligung von Verbänden oder bei den Sanktionen handelt es sich um Anforderungen der Europäischen Union. Nur an einem Punkt gehen wir über EU-Vorgaben hinaus: Um eine stimmige Regelung zu erreichen, beziehen wir auch Benachteiligungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung im Zivilrecht mit ein, ebenso bei den Zuständigkeiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Deutschland findet damit Anschluss an eine moderne Antidiskriminierungsgesetzgebung, wie es sie bereits in vielen europäischen Nachbarländern gibt. Das Antidiskriminierungsgesetz setzt ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal der Integration: Ein Signal für das ernsthafte Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit und gegen die Herabwürdigung und Ausgrenzung von Menschen, weil sie anders sind.
Das Antidiskriminierungsgesetz führt weder zu einer Benachteiligung der deutschen Wirtschaft, noch wird es zu einer Prozesswelle kommen. Das sind Schauermärchen, die durch nichts belegt sind. Ein Blick auf vergleichbare Gesetze im Ausland und auf die Erfahrungen mit bestehenden Gleichbehandlungsregelungen im deutschen Recht (Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechts, Behindertengleichstellungsgesetz) beweist das Gegenteil: Sie sind gut handhabbar, kein Anschlag auf die Vertragsfreiheit und keineswegs belastend für die Wirtschaft. Kaum sind Antidiskriminierungsgesetze tatsächlich in Kraft, verfliegt die ganze Aufregung. - |
- 18.02.2005, 17:45h
- @Eike: Es gibt einen Unterschied zwischen verschweigen und nicht ernst nehmen
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- 18.02.2005, 23:46h
- Was für ein schwachsinniges Gesetz im Sinne falsch verstandener pol.cor. mit einem bürokratischen Monstrum verbunden.
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- 19.02.2005, 17:27h
- @ xxxx
Also dieses Gesetz setzt 4 Richtlinien der Europäischen Union um. Die meisten alten Mitgliedsstaaten der EU haben überhaupt keinen Umsetzungsbedarf, weil das, was hier die Bundesregierung gerade macht, dort bereits seit vielen Jahren Recht und Gesetz ist.
Deshalb ist der ganze Aufstand hier nicht zu verstehen. Hinterwäldlerische anti-pc Attitüde. - |
- 20.02.2005, 02:06h
- Bitte halte Dich an die Netiquette!
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- 20.02.2005, 10:33h
- Schön zu sehen, auf welch "hohem Niveau" die Gegner des Gesetzes hier argumentieren. Das sagt ja wohl alles!
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- 20.02.2005, 19:53h
- Und der Herr Stedefeld behält seine geistigen Ergüsse auch besser für sich, die braucht nämlich kein Mensch.
In dem Augenblick, in dem er selber betroffen ist, würde er dieses Gesetz mit Sicherheit gerne benutzen, um sein Recht durchzusetzen. - |
- 21.02.2005, 01:09h
- @Markus
Dieses Gesetzt ist nicht die Rozze wert mit der es geschrieben ist! - |
- 21.02.2005, 10:38h
- Tja...das Antidiskriminierungsgesetz:
Es ist sehr schade, dass die Partei von Herrn Westerwelle, die ansonsten beträchtlich in Fragen der Politik für homosexuelle Paare aufgeholt hat, in dieser Thematik scheitert.
Die FDP besteht auf den alleinigen Ansatz der Vertragsfreiheit im Zivilrecht: für sie steht der Schutz von Minderheiten an zweiter Stelle.
Damit fallen die Würfel in der Wahlentscheidung für homosexuelle Menschen, die ehrlich gegenüber sich selbst sind: denn wir gehören zu einer Minderheit und sollten daher immer auch für Minderheitenschutz eintreten.
Es gibt kein Recht in der Vertragsfreiheit, dass Diskriminierung erlaubt. Auch die Vertragsfreiheit hat ihre Grenzen.
Daher herzlichen Glückwunsch an den Mut von SPD/Grüne, die den Minderheitenschutz ernster nehmen als die FDPmitregierten Bundesländer. - |