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https://queer.de/?2436
  • 18. Februar 2005 12 1 Min.

Berlin Mit der Mehrheit der unionsregierten Länder hat der Bundesrat am Freitag einen Entschließungsantrag gegen das Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. In dem Antrag wird der Bundestag aufgefordert, sich genau an die Richtlinien der EU zu halten, beispielsweise also keinen Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung im Zivilrecht in das Gesetz aufzunehmen. Das rot-grüne Gesetz benötigt nicht die Zustimmung des Bundesrates. Der Entwurf sei eine Einschränkung der Vertragsfreiheit, eine Benachteiligung der Wirtschaft und führe zu einer Klagewelle, behauptet der Antrag. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme, bezeichnete es als absolut unverständlich, wie sich die Länderkammer zu einem Instrument der Arbeitgeber degradieren lasse. Die Grünen sprachen von einer "reinen Stimmungsmache ohne inhaltliche Substanz". Die Initiative laufe "auf eine Ausgrenzung von Lesben, Schwulen, Behinderten und alten Menschen hinaus", kritisierte der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD). "Eine solche Differenzierung zwischen 'guten' und 'schlechten' Diskriminierungsmerkmalen ist nicht hinnehmbar", sagte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. (nb/pm)

-w-

#1 Eike StedefeldtAnonym
  • 18.02.2005, 17:17h
  • Der konservative Bundesrat mag seine konservativen Motive haben, den Entwurf abzulehnen. Daß es auch linke Gruppen in der Homo-Szene gibt, die das ADG vor dem Hintergrund einer linken Kritik und des genauen Studiums der 56 Seiten des Entwurfs ablehnen, der eine große Irreführung der Öffentlichkeit ist, verschweigt dieses Portal mal wieder. Was queer.de nicht erwähnt, findet man unter www.whk.de.
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#2 gruene.deAnonym
  • 18.02.2005, 17:35h
  • PRESSEMITTEILUNG

    NR. 112 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
    Datum: 18. Februar 2005
    Länderkritik am Antidiskriminierungsgesetz liegt völlig neben der Sache

    Zur Diskussion im Bundesrat über das Antidiskriminierungsgesetz erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

    Die Kritik der Unionsregierten Länder am Antidiskriminierungsgesetz liegt völlig neben der Sache. Ihre Entschließung ist reine Stimmungsmache ohne inhaltliche Substanz.

    Dabei sind die Unionsregierten Länder aber zu feige, klar auszusprechen, worauf ihre Forderungen in Wahrheit hinauslaufen: Behinderte, Juden oder Muslime, ältere Menschen sowie Lesben und Schwule sollen vom gesetzlichen Diskriminierungsschutz im Zivilrecht ausgeschlossen bleiben. Hier offenbart sich ein sehr merkwürdiger Politikansatz.

    Der rot-grüne Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes setzt EU-Richtlinien mit Augenmaß in deutsches Recht um. Bei der vorgesehenen Beweisregelung, bei der Beteiligung von Verbänden oder bei den Sanktionen handelt es sich um Anforderungen der Europäischen Union. Nur an einem Punkt gehen wir über EU-Vorgaben hinaus: Um eine stimmige Regelung zu erreichen, beziehen wir auch Benachteiligungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung im Zivilrecht mit ein, ebenso bei den Zuständigkeiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

    Deutschland findet damit Anschluss an eine moderne Antidiskriminierungsgesetzgebung, wie es sie bereits in vielen europäischen Nachbarländern gibt. Das Antidiskriminierungsgesetz setzt ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal der Integration: Ein Signal für das ernsthafte Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit und gegen die Herabwürdigung und Ausgrenzung von Menschen, weil sie anders sind.

    Das Antidiskriminierungsgesetz führt weder zu einer Benachteiligung der deutschen Wirtschaft, noch wird es zu einer Prozesswelle kommen. Das sind Schauermärchen, die durch nichts belegt sind. Ein Blick auf vergleichbare Gesetze im Ausland und auf die Erfahrungen mit bestehenden Gleichbehandlungsregelungen im deutschen Recht (Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechts, Behindertengleichstellungsgesetz) beweist das Gegenteil: Sie sind gut handhabbar, kein Anschlag auf die Vertragsfreiheit und keineswegs belastend für die Wirtschaft. Kaum sind Antidiskriminierungsgesetze tatsächlich in Kraft, verfliegt die ganze Aufregung.
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#3 KurtAnonym
  • 18.02.2005, 17:45h
  • @Eike: Es gibt einen Unterschied zwischen verschweigen und nicht ernst nehmen
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