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"Ansteckungsgefahr"
Polizei speichert bei Verdächtigen eine HIV-Infektion
- 15. August 2015, 14:41h 2 Min.

Deutschlands Polizei hat irrationale Ängste - für die Innenministerkonferenz ist das kein Problem (Bild: Procrustes4u / flickr / by 2.0)
Die Innenministerkonferenz sprach sich dafür aus, im polizeilichen Informationssystem INPOL weiterhin das Merkmal "Ansteckungsgefahr" zu nutzen.
Von Micha Schulze
Trotz Kritik des früheren Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Deutschen Aids-Hilfe darf die Polizei in Deutschland weiterhin eine vermeintliche "Ansteckungsgefahr" bei verdächtigen Personen speichern. Bei der jüngsten Innenministerkonferenz Ende Juni in Mainz sprach sich die Mehrheit der Innenminister der 16 Bundesländer für eine Beibehaltung der umstrittenen Praxis aus. Darüber informierte Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU), der sich in dem Gremium für eine Änderung einsetzen sollte, kürzlich das Abgeordnetenhaus (PDF) .
Im bundesländerübergreifenden Informationssystem INPOL speichern Polizisten bei laufenden Ermittlungen die Daten von Verdächtigen. Dabei können als personengebundene Hinweise (PHW) auch diverse Merkmale und Warnungen aufgenommen werden, darunter "bewaffnet" (BEWA), "gewalttätig" (GEWA) oder "Ausbrecher" (AUSB). Auch die Merkmale "Ansteckungsgefahr" (ANST) oder "geisteskrank" (GKH) können ausgewählt werden. Zu den Ansteckungskrankheiten zählen offenbar HIV sowie Hepatitis B und C – die genauen Kritieren sind unbekannt, da der Leitfaden zur Nutzung von INPOL vom Bundeskriminalamt als "Verschlussache" klassifiziert wurde.
Nur das Merkmal "geisteskrank" wird umbenannt
Im vergangenen Jahr hatte das Berliner Abgeordnetenhaus Innensenator Henkel dazu aufgefordert, in der Innenministerkonferenz auf eine "Überprüfung" der stigmatisierenden Merkmale "Ansteckungsgefahr" und "geisteskrank" sowie "auf eine Diskriminierungsvorwürfe ausschließende Ersetzung der Begriffe hinzuwirken" – die drei Oppositionsfraktionen Grüne, Linke und Piraten hatten zuvor die komplette Streichung verlangt (queer.de berichtete). Doch als einziges Ergebnis beschlossen die 16 Innenminister nun lediglich, das Merkmal "geisteskrank" in "psychische und Verhaltensstörungen" (PSYV) umzubenennen.
"Die bloße Umbenennung des Begriffs 'geisteskrank' ändert nichts an der mit der Speicherung verbundenen Stigmatisierung", kritisierte Christopher Lauer, der innenpolitische Sprecher der Berliner Piratenfraktion, den Beschluss. Davon abgesehen sei auch der neue Begriff "psychische und Verhaltensstörungen" unbestimmt und habe "keinen medizinischen Informationswert".
Lauer forderte erneut die Streichung beider Merkmale: "PolizistInnen müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit ohnehin darauf achten, sich so zu verhalten, dass das Risiko einer Ansteckung mit Krankheiten so gering wie möglich ist. Sie würden dies auch nicht weniger zuverlässig tun, wenn zu der Person, die vor ihnen steht, kein PHW vorhanden wäre."
Die Diskussion um die personengebundenen Hinweise erinnert an die Debatte um inzwischen ermöglichte HIV-Zwangstests für Unfallopfer (queer.de berichtete) sowie an "Rosa Listen": 2005 hatten Recherchen u.a. von queer.de ergeben, dass die Polizei in vielen Bundesländern eine homosexuelle Orientierung von Verdächtigen sowie teilweise auch von Zeugen oder Tatopfern in ihren Datenbanken erfasste (Übersicht der Berichte). Einige Bundesländer beschlossen danach einen Stopp der umstrittenen Praxis.
Links zum Thema:
» Der Bericht von Berlins Innensenator Frank Henkel als PDF
Mehr zum Thema:
» Neuer Skandal um Polizei-Datenbanken (24.05.2014)














