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Konservative sollten nicht gezwungen werden, diese Flagge an öffentlichen Gebäuden anschauen zu müssen, findet der Siegener Politologe (Bild: flickr / Stig Andersen / by 2.0)

  • 18. August 2015, 10:26h 37 2 Min.

Wenn zum CSD Regenbogenfahnen an öffentlichen Gebäuden wehen, werden konservative Heterosexuelle diskriminiert, so ein pensionierter Uni-Professor aus Siegen.

Der Politikwissenschaftler Jürgen Bellers hat laut "Siegener Zeitung" beim Verwaltungsgericht Arnsberg dagegen Klage eingereicht, dass vor einen Verwaltungsgebäude in Siegen vier Fahnenmaste anlässlich des CSDs mit Regenbogenfahnen beflaggt worden waren. Die bunten Stoffbanner seien eine Rechtsverletzung, erklärte der Wissenschaftler, der jahrelang an der Universität Siegen Internationale Politik gelehrt hatte. Seine Klage richtet sich gegen Landrat Andreas Müller (SPD).

Bellers argumentiert unter anderem, dass die Beflaggung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße, der in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes festgelegt ist. Darin heißt es unter anderem auch, dass niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden dürfe. Der sozialdemokratische Landrat nutze die Fahne aber politisch gegen Konservative: "Durch [die Fahne] wird zumindest politisch dahingehend Stellung genommen, dass die CDU-Vorstellungen zur Ehe nicht geteilt werden", so Bellers in der Klageschrift. Außerdem verstoße der Landrat gegen weitere Bestimmungen, etwa die NRW-Verwalungsgvorschrift für Beflaggungen.

Bellers polemisierte auch gegen Aufklärung an Schulen


Ehemalige Seite der Uni Siegen für Professor Bellers (Bild: Screenshot)

Der Politikwissenschaftler hat sich bereits in der Vergangenheit gegen die Anerkennung von Schwulen und Lesben gewandt. So hat er mit seiner Gruppe "Tradition International" dagegen protestiert, dass an weiterführenden Schulen über Homosexualität gesprochen wird (queer.de berichtete). Grund: Eltern, die Homosexualität ablehnten, würden diskriminiert, wenn die Schule ihren Sprösslingen eine tolerante Sicht auf Schwule und Lesben böte. "Aufklärung darf an Schulen nicht dadurch betrieben werden, dass man die Werterziehung durch das Elternhaus infrage stellt", so Bellers damals.

Seit Jahren gibt es Konflikte darum, ob die Regenbogen­fahne an öffentlichen Gebäuden hängen darf. Insbesondere Parteien am rechten Rand sehen das kritisch: So erklärte die Thüringer AfD im Juni, dass die Beflaggung der Staatskanzlei in Erfurt durch Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) gegen die weltanschauliche Neutralitätspflicht verstoße. Ramelow mache Thüringen damit zum "Experimentierfeld von Ideologen", so die AfD (queer.de berichtete).

Einen Konflikt gab es dieses Jahr auch in Mecklenburg-Vorpommern: Hier lehnte der Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU und SPD sowie mit Unterstützung der NPD einen Antrag von Linken und Grünen ab, die Regenbogen­beflaggung an öffentlichen Gebäuden zu gestatten (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 TritonAnonym
  • 18.08.2015, 12:37h
  • Wissenschaftler zu sein oder sich Wissenschaftler zu nennen, schützt weder vor Primitivität, noch vor Hass oder Rassismus. Auch nicht vor Anmaßung - es soll ja auch ehemalige Jura- oder Philosophiestudenten geben, die glauben, eine fachmännisache Meinung zu medizinischen Fragen zu haben.

    Auch Künstler oder Festival-Veranstalter sind nicht vor Homophobie u.a. geschützt, wie jetzt ein Festival in Spanien zeigt, wo ein homophober Hassänger mit Gewaltphantasien ("Schwule werden brennen") auftreten kann:

    Festival in Spanien: Jüdischer Sänger unerwünscht - Homophober Hassänger kann auftreten

    haolam.de/artikel_22069.html
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#2 wiking77
  • 18.08.2015, 12:43h
  • in einem gut funktionierenden Rechtstaat kann jeder gegen jeden und alles klagen - bloß ob er einen ihm geneigten Richter findet, das ist wieder etwas anderes. Sowas sollte man eher emotionslos zu Kenntnis nehmen, sonst gibt man denjenigen Auftrieb, die mit solchen diengen wie der pensionierte Professor Skandal machen wollen.
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#3 FelixAnonym
  • 18.08.2015, 12:45h

  • 1.
    Die Regenbogenflagge ist ja gerade ein Zeichen der Vielfalt. Wie soll das irgendwen diskriminieren?

    2.
    Wenn an einem öffentlichen Gebäude die Flagge eines Staates hängt, diskriminiert das auch nicht Menschen mit anderer Staatsangehörigkeit.

    3.
    Als beim Papstbesuch vatikanische Flaggen wehten, hat auch niemand gefragt, ob sich Nicht-Katholiken, die teilweise sogar ganz konkret unter der katholischen Kirche leiden, dadurch diskriminiert fühlen.

    4.
    Es ist nicht Aufgabe öffentlicher Beflaggungen, dass sie 100 % der Menschen gefallen. Der Herr Politik-Professor braucht wohl mal Nachhilfe über den Sinn und Zweck einer Beflaggung.
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