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Entscheidung des Disziplinarausschusses

Chelsea Manning entgeht Einzelhaft

  • 19. August 2015, 06:39h 9 2 Min.

Chelsea Manning darf in den nächsten drei Wochen nicht das Fitnesscenter, die Bibliothek oder den Hof nutzen. Das hat der Disziplinarausschuss des Militär-Männergefängnisses in Fort Leavenworth (US-Bundesstaat Kansas) am Dienstag entschieden.

Grund für die Bestrafung war, dass die trans­sexuelle Insassin verbotene Gegenstände in ihrem Besitz hatte, darunter eine abgelaufenen Zahnpastatube, eine aktuellen Ausgabe des Magazins "Vanity Fair" mit Caitlyn Jenner auf dem Titelfoto, die Memoiren von Friedensnobelpreisträgerin Malala Yousafzai und den US-Senatsbericht über Folterpraktiken der CIA. Außerdem wird sie beschuldigt, Essen auf den Boden geschmissen zu haben. Ursprünglich hatte ihr die Gefängnisleitung mit Einzelhaft auf unbestimmte Zeit gedroht.

Manning befürchtet, dass die Entscheidung der Kommission weitreichende Konsequenzen haben werde: "Diese Verurteilungen werden mich für immer bei jeder Berufungs- und Gnadenanhörung verfolgen", kritisierte Manning via Twitter. Sie diktiert ihre Mitteilungen stets via Telefon an Unterstützer, die sie dann über den Kurznachrichtendienst verbreiten.

Ihr Anwalt Chase Strangio kritisierte außerdem, dass sie in die vierstündigen Anhörung keinen Anwalt bringen durfte und dass der Staat ihr nicht unter Androhung von Isolationshaft verbieten dürfe, über die aktuelle Lage der Welt zu lesen und zu schreiben. Der Jurist hatte am Dienstag der Gefängnisführung eine Petition mit 100.000 Unterschriften überreicht, in der das Ende des "Mobbings" gegen Manning gefordert wird.

Manning war 2010 verhaftet worden, weil sie hunderttausende geheime Dokumente der Enthüllungsplattform WikiLeaks zugespielt hatte. Diese zeigten unter anderem Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak-Krieg. Der Fall machte weltweit Schlagzeilen, damals noch unter dem Namen "Bradley Manning". 2013 outete sie sich kurz nach ihrer Verurteilung als Trans­sexuelle (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 FOX-NewsAnonym
  • 19.08.2015, 13:24h

  • Für Essen auf den Boden werfen ist eine Putzstrafe gerechtfertigt, aber Einzelhaft für ne Zeitung und ein Malala-Buch - das ist ja mehr als lächerlich.
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#2 IsaakAnonym
  • 20.08.2015, 12:35h
  • Antwort auf #1 von FOX-News
  • Na ja, hier geht es ja wohl nicht um die Beschaffenheit oder Art der "verbotenen Güter" sondern eher darum, dass die ganz einfach nun mal verboten waren. Egal ob das jetzt Biografien oder Atomsprengkörper waren. Verboten ist verboten - und wenn die Gefängnisordnung, die Vorschriften von Seiten der Anstaltsleitung oder ein anderes Regularium hier entsprechende Vorgaben treffen, dann ist jeder bewusste Verstoß dagegen selbstredend zu bestrafen. Aber dank ihrer grandiosen Publicity-Wirkung ist Frau Manning in dem Fall wohl nochmals sehr milde davongekommen.
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#3 yelimSEhemaliges Profil
  • 20.08.2015, 13:11h
  • Antwort auf #2 von Isaak
  • Daß ein Strafmaß in irgendeinem Zusammenhang mit dem Delikt stehen sollte?

    Scheiß drauf.

    Hauptsache Verboten.

    Hauptsache bestrafen.

    Selbstredend wenn möglich.

    Ich könnt' ein Minztäfelchen gebrauchen ..
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