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  • 22. Februar 2005 24 1 Min.

Helena Das Repräsentantenhaus des US-Bundesstaates Montana hat ein Gesetz abgelehnt, dass den Punkt sexuelle Orientierung mit in die Hate-Crimes-Gesetzgebung aufgenommen hätte. Die Republikaner argumentierten ihre Ablehnung damit, dass eine solche Ergänzung die freie Rede einschränken könne und gar den Kirchen das Recht nehme, sich zu Homosexualität zu äussern. Dabei befassen sich die Hate Crimes, wie der Name schon sagt, nur mit Verbrechen. (nb)

-w-

#1 SebiAnonym
  • 22.02.2005, 15:41h
  • Die verwechseln Meinungsfreiheit mir Verbrechen. Die Hate-Crime-Regelungen beziehen sich ja nur auf Verbrechen.

    Entweder schnallen die das wirklich nicht, oder sie wollen es nicht schnallen.
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#2 UweAnonym
  • 22.02.2005, 15:46h
  • Das liegt daran, dass man in den USA, (übrigens auch in gewissem Umfang in Deutschland) Hassreden schwingen darf, die eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt wären. Dank religiöser Begründung bleibt das schändliche Treiben jedoch straffrei!
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#3 TomAnonym
  • 22.02.2005, 21:17h
  • Man sollte aber nicht vergessen, dass wir hier von Amerika reden, dem Staat, in dem es möglich ist, wegen alles und jedem zu klagen, und das würde scih sehr schnell wieder dafür eignen!

    Leider sind meine Informationen über die "Hate-Crimes-Gesetzgebung" begrenzt und deshalb stelle ich hier einmal nur Vermutungen an.
    Ich bin mir nicht sicher, aber aus welchem Grund wollte man diese Gesetzgebung einführen? Ich nehme mal an auf Grund von Diskriminierungen etc., aber man sollte trotzdem nicht vergessen, dass die Republikaner in dem Punkt gar nicht zu unrecht haben!
    Den meiner Meinung nach, hat die Kirche das Recht, ihre Meinung über die Homosexuallität kund zu tun und dieses Gesetz schreit gerade zu danach, nach einer Aussage eine z.B. Kardinals, gegen diesen juristisch vorzugehen!
    Und wer kann mir Verbrechen definieren? Ist ein Verbrechen nur Mord und Diebstahl oder auch nicht auch öffentliche "Beleidigungen", und das eine andere Meinung schnell als Beleidigung angesehen werden kann, kennen wir ja schon aus der Vergangenheit...

    Volker Beck bezeichnet das Buch vom Papst als Volksverhetzung, und das weil der Papst gegen Homosexuallität ist, und deswegen sollte man in anklagen können? Also verbieten wir wieder die Meinungsfreiheit? Denn solange keine widerlegten Anschuldigungen und unbegründigte Vorwürfe auftauchen, halte ich nichts davon, jemanden dieses Recht zu nehmen!

    lg. Thomas
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