32 Kommentare
- 08.09.2015, 16:14hSeligenstadt
-
"... EKD, wo es noch ein wenig Vorbehalte gegen homosexuelle Paare gab, ..."
Alter! Du hast den Schuß nicht gehört. - |
- 08.09.2015, 16:31hBonn
- "Gleichzeitig äußert sie aber Verständnis für Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung: So sei nach langen Diskussionen um gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Pfarrhäusern deutlich geworden, "dass in Bezug auf die Frage des Umgangs mit Homosexualität innerhalb der sächsischen Landeskirche unterschiedliche theologische Haltungen existieren, die sich jeweils auf biblische Aussagen gründen"."
Es ist wie ich immer sage: ERST der Hass, DANN die Bibelauslegung ganz nach Wunsch! - |
- 08.09.2015, 16:58hHamburg
-
Solange den Kirchen Sonderrechte zugestanden werden, wie beispielsweise LGBTI's diskriminieren zu dürfen, solange wird auch von diesen Rechten Gebrauch gemacht, sofern es irgendein Geistlicher es für nötig hält. So ist dieses auch kürzlich geschehen, unabhängig davon, was vielleicht die Mehrheit der Geistlichen davon hält. Erst wenn den Kirchen solche Sonderrechte entzogen werden, wie sie selbst den LGBTI's Rechte entzieht, nur dann kann dieses rüdenhafte Vorgehen beendet werden.
Der Verweis und die Begründung der Kündigung auf die christliche Lehre ist absurd, da dort kein entsprechender Kündigungsgrund im Neuen Testament genannt wird, sondern eher im unchristlichen jüdischen Teil, der für die christliche Lehre obsolet ist, weil sie ja betont, sich nach dem neuen Bund zu orientieren. Gemäß dieser Lehre hätte schon vor 2000 Jahren diese Diskriminierung zu Ende gehen müssen! Schon daran erkennt man, wie konservativ das Christentum ist und sie sich kaum bemüht, der sich entwickelten Ethik anzupassen. - |
- 08.09.2015, 18:29h
-
Solange den Kirchen Sonderrechte zugestanden werden, wie beispielsweise LGBTI's diskriminieren zu dürfen, solange wird auch von diesen Rechten Gebrauch gemacht, sofern es irgendein Geistlicher es für nötig hält.
--> Ein einzelner Geistlicher spielt keine Rolle und hat auch überhaupt keine Entscheidungskompetenz in den Reihen der protestantischen, anglikanischen, reformierten, presbyterianischen, altkatholischen und unierten Kirchen.
Entscheidungsrelevant ist, was die Kirchenleitung und die Bischöfe vertreten. Und die EKD hat nunmal bereits 2001 lobenswerter Weise in ihrem Grundsatzdokument "Verantwortung und Verlässlichkeit stärken", die Einführung des Lebenspartnerschaftsinstitutes unterstützt und befürwortet.
Ebenso verabschiedet wurden dienstrechtliche Vorgaben, wonach verpartnerte homosexuelle Mitarbeiter akzeptiert sind und nicht gekündigt werden.Gleiches gilt für die Einstellung.
Selbst die Landeskirche Sachsen hat es als eine der letzten Landeskirchen der EKD ermöglicht, dass dort verpartnerte Pfarrer tätig sein dürfen, soweit der Kirchengemeindevorstand zustimmt. Auch der neue Bischof hat öffentlich erklärt, dass er sich daran halten werde.
Öffentliche Segnungsgottesdienste ("die Ehe ist bei Protestanten kein Sakrament") wurden mittlerweile in 13 von 20 Landeskirchen durch die Synoden ermöglicht. Hier fehlt die Landeskirche Sachsen "noch".
Meines Erachtens vergessen die Queer-Autoren alle diese Fakten zu erwähnen. - |
- 08.09.2015, 18:31h
- " [...]beteuert, dass "eine homosexuelle Orientierung weder ein Einstellungshindernis noch einen Grund für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses" darstelle."
Warum wurde dann die Zusammenarbeit mit dem Organisten beendet? Müsste dann die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens diese Gemeinde nicht rügen? Oder einen Ausschluss aus diesem Verbund erreichen? Oder sind Handlungen und theologische Auslegungen von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, daher eigenständig verantwortlich? Wenn ja, welche Bedeutung hat die "ELLS" noch?
Und ja, es als Einzelfall zu verharmlosen ist eine Frechheit! Jeder Fall solchen Ausmaßes ist ein Fall zu viel! - |
- 08.09.2015, 18:43h
- Das sind immer angeblich alles Einzelfälle.
Wenn alles nicht so gemeint ist, sollen sie den wieder einstellen. Und den Hetzer, der den rausgeschmissen hat, entlassen. So einfach wäre es, wenn man es ernst meinen würde. - |
- 08.09.2015, 18:55h
-
>"Oder sind Handlungen und theologische Auslegungen von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, daher eigenständig verantwortlich?"
genau. in der evangelischen kirche legt man viel wert darauf, dass jede_r selbst die bibel auslegen darf. das bedeutet dann leider auch, dass diese kirche im zweifelsfall eine menschenverachtende bibelauslegung höher achtet als die würde von schwulen und lesben. und dass sie massive homophobie in etlichen ihrer untergruppen eher hinnehmen wird als eine kirchenspaltung. daran wird sich in absehbarer zeit nichts ändern. - |
- 08.09.2015, 19:10h
-
heterosexuelle pfarrerInnen müssen nicht erst beim kirchenvorstand betteln, dass man ihre partnerInnen akzeptiert.
und auch in den kirchen, wo segnungen (zudem keine trauungen) "erlaubt" sind, werden sie nicht in allen gemeinden auch wirklich durchgeführt. auch in den von dir in den himmel gelobten landeskirchen passiert es oft genug, dass ein paar in seiner gemeinde wegen einer segnungsfeier anfragt und die tür vor der nase zugeschlagen bekommt.
eine optionale "kann"-bestimmung ist eben nicht dasselbe wie eine echte gleichstellung.
diesen unterschied muss man freilich zu sehen gewillt sein. - |
Damit ist auch in der Landeskirche Sachsen noch einmal deutlich herausgestellt worden, das nicht nur homosexuelle Singles sondern ebenso homosexuelle Paare in dieser Landeskirche willkommen sind und die Landeskirche Sachsen als Arbeitgeber kein Einstellungshindernis oder Kündigungsgrund in der Homosexualität oder Partnerschaft eines homosexuellen Kirchenmitarbeiters sieht.
Was ein einzelner Pfarrer denkt, hat übrigens keine Relevanz. Massgeblich ist, welche Haltung die Landeskirchenleitung hat und insbesondere, was die EKD vertritt und diese hat bereits 2002 dienstrechtliche Vorschriften erlassen, wonach verpartnerte, homosexuelle Mitarbeiter beschäftigt werden dürfen. So war es gerade auch die EKD, die 2001 im Unterschied zur römisch-katholischen Kirche das Lebenspartnerschaftsinstitut unterstützt und befürwortet hat.
----------------------
Ob es sich um eine Honorarkraft oder um ein Probeverhältnis handelte, konnte übrigens hier auf Queer immer noch keiner nachlesen. Es handelte sich aber nicht um eine Festanstellung.