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Stockholm Von einem Paradebeispiel für den sinnvollen Einsatz eines Anti-Diskriminierungsgesetzes in Schweden berichtet die Nachrichtenagentur dpa: Eine Hundezüchterin kommt nun möglicherweise vor Gericht, weil sei einem lesbischen Paar nicht den ins Auge gefassten Welpen verkaufen will. Wie die Stockholmer Zeitung "Aftonbladet" am Donnerstag berichtete, prüft der staatliche "Ombudsmann gegen Diskriminierung wegen sexueller Neigungen" eine entsprechende Anzeige. Die als Paar zusammenlebenden Frauen hatten der Züchterin Interesse am Kauf eines im Internet angebotenen Golden-Retrievers bekundet und zunächst eine Zusage erhalten. Als die Züchterin aber gewahr wurde, dass sie ihren Welpen einem homosexuellen Paar übergeben sollte, änderte sie ihre Meinung sofort und endgültig. (nb/pm)

-w-

#1 KritikerAnonym
  • 25.02.2005, 16:56h
  • Das ist wirklich ein Paradebeispiel für den sinnvollen Einsatz eines solchen Gesetzes!
    <-- einfach LÄCHERLICH!!!

    Ein Hundezüchter hat auch Verantwortung dem Tier gegenüber. Nur weil zwei Menschen einen Hund kaufen wollen, heißt es ja noch lange nicht, dass sie dafür geeignet sind. Auch so etwas hat ein Züchter zu berücksichtigen.

    Vielleich waren es die beiden Damen eben nicht und wenn man etwas hat, woaruf man es schieben kann - Homosexualität eben - dann macht man es sich verdammt einfach. Dies sind nämlich auch die Risiken eines solchen Gesetztes. Man bekommt oder darf etwas nicht und schon heißt es: "Naja,ich bin ja schwul, deshalb ist das so."
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#2 SSJ3 VegotenksAnonym
  • 25.02.2005, 17:35h
  • @kritiker: solange eine sinnvolle und stichhaltige begründung vorliegt, die sich NICHT auf die sexuelle oder sonstige neigungen in dieser hinsicht bezieht, stimme ich dir durchaus zu :>

    @topic: mal n bissel mehr fakten und man kann sich ne bessere meinung zu bilden ;)

    cya v3g0
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#3 Normaler MenschAnonym
  • 25.02.2005, 18:14h
  • Eine unverschämtheit ist es, das man bestraft werden kann weil man Homos kein Tier verkaufen will.
    Diese Frau hat ganz richtig reagiert! Wer ganz frei zugibt das er perverse Neigungen hat (wie diese Lespen) darf kein Tier besitzen. Die Gefahr ist zu groß das diese Perversen sich am Tier vergehen.

    Ich würde genau so reagieren, und dem Gericht sagen das ich aus religiösen Gründen gehandelt hab. Ich würde sagen das es mir untersagt ist mit Sündern Geschäfte zu machen. Den Verse in der Bibel dazu gibt es. So, und dann würde nämlich garnichts geschehen.
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