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Der Bedarf an Verpartnerungs-Torten hält sich im Ländle noch sehr in Grenzen

Bei der Schließung eingetragener Lebenspartnerschaften gibt es im Südwesten Deutschlands zudem ein deutliches Stadt-Land-Gefälle.

Im vergangenen Jahr gingen in Baden-Württemberg lediglich 813 Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Zum Vergleich: Damit wurde 2014 auf den Standesämtern 62 Mal häufiger geheiratet (50.752 Ehen) als eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft geschlossen.

Diese Zahlen stellte am Donnerstag das Statistische Landesamt nach Auswertungen aufgrund des neuen Bevölkerungsstatistikgesetzes für Baden-Württemberg vor, das Anfang 2014 offiziell in Kraft getreten ist.

Ende 2014 gab es insgesamt rund 5.100  schwule und lesbische Paare im Südwesten, die verpartnert sind.

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Bei jeder fünften Verpartnerung war mindestens einer geschieden

Lebenspartnerschaften wurden im vergangenen Jahr etwas häufiger von Männern als von Frauen eingegangen, nämlich in 52 Prozent der Fälle. Die gleichgeschlechtlichen Paare waren dabei beim "Ja-Wort" mit im Schnitt 40 Jahren deutlich älter als Ehepaare bei der Hochzeit (35 Jahre).

In knapp 80 Prozent der geschlossenen Lebenspartnerschaften hatten beide Partner eine deutsche Staatsangehörigkeit. Bei zwischen Deutschen und Ausländern geschlossenen Partnerschaften waren solche mit einer italienischen, einer US-amerikanischen sowie einer schweizerischen Staatsangehörigkeit am häufigsten.

Bei 599 und damit rund drei Viertel der geschlossenen Lebenspartnerschaften waren beide Partner ledig. Relativ häufig waren aber auch Partnerschaften, bei denen mindestens eine der Partnerin bzw. einer der Partner geschieden war – bei jeder fünften Partnerschaft war dies der Fall.

Innerhalb von Baden-Württemberg zeigt sich ein deutliches Stadt-Land-Gefälle: Am häufigsten gingen Paare aus den Stadtkreisen Mannheim, Stuttgart, Heidelberg, Karlsruhe und Freiburg sowie aus dem Landkreis Tübingen eine Lebenspartnerschaft ein. Die wenigsten Verpartnerungen gab es dagegen – wiederum unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einwohnerzahlen – im Landkreis Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis. (cw/pm)

-w-

#1 XDASAnonym
  • 24.09.2015, 17:27h
  • Wundert mich nicht.

    Mein Freund und ich werden auch keine Ehe 2. Klasse für Menschen 2. Klasse eingehen, sondern warten, bis wir die volle Eheöffnung haben.

    Die eingetragene Partnerschaft gibt uns kaum Rechte, dafür aber alle Pflichten. Wenn man die also nicht ganz dringend braucht (z.B. bei binationalen Paaren für das Bleiberecht des Partners) wäre man ja schön dumm, sich freiwillig nur Pflichten ohne Rechte aufzuerlegen.
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#2 Lukas45Anonym
  • 24.09.2015, 17:52h
  • Antwort auf #1 von XDAS
  • @XDAS
    "Mein Freund und ich werden auch keine Ehe 2. Klasse für Menschen 2. Klasse eingehen, sondern warten, bis wir die volle Eheöffnung haben."

    ---------------

    --> Eine verständliche Reaktion aus emotionalen Gründen, die ich verstehen kann.

    -- > Aus rationalen Grünen aber nicht empfehlenswert und mit Risiko in bestimmten Lebenssituationen verbunden.

    Erstens verzichtest Du auf einkommenssteuerlichen Förderungen (Steuerklassenwahlrecht, Ehegattensplitting), das insbesondere dann sich massiv auf Euren Geldbeutel sich auswirken kann, wenn einer von Euch beiden viel mehr Geld verdienen sollte, als dies bei dem anderen Partner der Fall ist ("UND ja natürlich ist das Ehegattensplitting richtig, weil Du Dich um deinen Partner in allen Lebenslagen kümmerst und der Staat dadurch entlastet wird").

    Zweitens sollte wegen Verkehrsunfall oder aus anderem traurigen Grund, einer von Euch beiden versterben, dann wirst Du hohe Erbschaftssteuer zahlen müssen ("beispielsweise wenn die Wohnung/das Haus deinem verstorbenen Parnter gehört"), während verpartnerte Paare hier die hohen Erbschaftssteuerbefreiungen bekommen. Das kann sehr massive Erbschaftssteuer auslösen, falls dein verstorbener Parnter vermögend ist.

    Drittens falls Ihr -aus welchen Gründen auch immer - kein Testament habt, dann bekommst Du überhaupt Nichts, denn dann geht das Vermögen deines verstorbenen Partners an dessen lebende Eltern/Geschwister.

    Viertens bei Krankheit/Pflege hast Du nicht einmal ein Anrecht auf Einsicht in die Krankenpatientenakten und auf ein gemeinsames Krankenzimmer in den Tagen vor dem Tod, falls keine Patientenverfügung oder sonstige Belege vorliegen sollten. Diese Risiken hast Du nicht, sobald ihr am Standesamt Euch verpartnert.

    Fünftens es ist politisch unklar, wieviele Jahre noch in Deutschland "ins Land ziehen werden", bis hier die Ehe geöffnet wird. Bis dahin geht Ihr ein hohes Risiko bei Krankheit, Pfege und Tod des einen Partners, und verzichtest auf erhebliche Einkommensteuerbefreiungen/verünstigungen.

    Fazit. Emotional kann ich deine Reaktion verstehen, rational kann ich Euch nur dringend empfehlen, eine Verpartnerung einzugehen.
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#3 xx2xx
  • 24.09.2015, 18:21hBerlin
  • Ist zwar etwas kleinkariert aber dennoch:

    50.752 / 813 = 62,42.... also 62 Mal mehr geheiratet als gleichgeschlechtliche Partnerschaften geschlossen und nicht 61 Mal ;-)
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  • Anm. d. Red.: Stimmt. Ist korrigiert. Danke für den Hinweis!