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Der WDR mit Sitz in Köln ist die größte Sendeanstalt der ARD (Bild: Maik Meid / flickr.com / CC BY-SA 2.0)

  • 29. September 2015, 06:07h 18 2 Min.

Im Entwurf der rot-grünen Landesregierung für das neue WDR-Gesetz dürfen sich das Schwule Netzwerk NRW und die LAG Lesben einen Sitz im Rundfunkrat teilen.

Ab kommenden Jahr sollen nicht nur Kirchen, Wirtschaftsverbände oder Gewerkschaften beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) ein Wort mitzureden haben, sondern erstmals auch Vertreter von LGBT-Verbänden. Nach dem Entwurf der rot-grünen Landesregierung für das neue WDR-Gesetz (PDF) sollen sich das Schwule Netzwerk NRW und die LAG Lesben in NRW einen festen Sitz im Rundfunkrat teilen.

Das Kontrollgremium soll für die bessere Beteiligung der "relevanten gesellschaftlichen Gruppen" auf 58 Mitglieder augestockt werden. Fest vergeben an Verbände und Organisationen sind 36 statt bislang 21 Sitze – neu hinzu kommen neben den LGBT-Verbänden u.a. auch der Landesbehindertenrat, der Landesintegrationsrat und die Landesseniorenvertretung. Muslime sind allerdings nicht dabei.

Der Landtag darf 13 Politiker und darüber hinaus sieben weitere Vertreter gesellschaftlicher Organisationen nach Wahl entsenden. Schließlich hat der Rundfunkrat das Recht, das Gremium mit zwei weiteren Mitgliedern zu komplettieren. Die Mitglieder haben Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000 Euro, hinzu kommen Sitzungsgelder und Reisekosten.

Der Rundfunkrat ist u.a. für Programmbeschwerden zuständig

Zu den Aufgaben des Rundfunkrats gehören die Wahl des Intendanten sowie der Direktoren, der Beschluss über die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung sowie Entscheidungen zur grundsätzlichen Reform und Weiterentwicklung der fünf Radioprogramme des WDR und der Programmstruktur des WDR-Fernsehens. Darüber hinaus ist der Rundfunkrat Ansprechpartner bei Programmbeschwerden.

Das "Gesetz zur Änderung des WDR-Gesetzes und des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (15. Rundfunkänderungsgesetz)" sei den Grundsätzen von "Transparenz und Partizipation verpflichtet", erklärte die scheidende NRW-Medienministerin Angelica Schwall-Düren (SPD) bei der Vorstellung des Entwurfs Mitte September. Die Reform trage dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger Rechnung, mehr "in die Gestaltung 'ihres WDR' miteinbezogen" zu werden.

Der Entwurf soll am 30. September in erster Lesung im Landtag beraten und dann zur weiteren Diskussion in den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen werden. Anfang 2016 soll das Gesetz nach dem Zeitplan der Landesregierung in Kraft treten.

Bereits im vergangenen Jahr war Nordrhein-Westfalen Vorreiter in Deutschland bei der Beteiligung von Lesben und Schwulen an der Medienaufsicht: Seit Dezember 2014 teilen sich die LAG Lesben und das Schwule Netzwerk einen Sitz in der Landesmedienkommission, die den privaten Rundfunk kontrolliert (queer.de berichtete). (mize)

-w-

#1 goddamn liberalAnonym
  • 29.09.2015, 08:55h
  • Das ist gut und richtig. Im deutschen Ständestaat geht es leider nicht anders.
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#2 Torsten_Ilg
  • 29.09.2015, 08:59h
  • Antwort auf #1 von goddamn liberal
  • Reine Versorgungs- und Pöstchenwirtschaft sonst nichts! Der WDR reformiert sich gegenwärtig regelrecht zu Tode. Statt den völlig aufgeblähten Verwaltungsapparat zu reformieren, spart man bei erfolgreichen Programmelementen wie z.B. der Lokalzeit Haushaltsmittel ein, um die Pensionslasten des Senders zu stabilisieren. Aus meiner Sicht gehört der Rundfunkrat drastisch verkleinert, oder das System gänzlich verändert. Wir brauchen keine "Quoten-Schwulen" als ergänzendes Element zu anderen überflüssigen Kostenträgern, die Haushaltsmittel des WDR relativ unproduktiv "binden", die besser in der Produktion guter Beiträge und Konzepte investiert werden sollten.
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#3 PatroklosEhemaliges Profil
  • 29.09.2015, 09:56h
  • Damit macht der WDR einen Schritt in die richtige Richtung!
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