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Homophobes Referendum
Schweizer stimmen über Ehe-Verbot für Schwule und Lesben ab

Die Schweiz galt bislang bei LGBT-Rechten als fortschrittliches Land - das könnte sich nächstes Jahr ändern
- 9. Oktober 2015, 13:47h 2 Min.
Wird die Schweiz als erstes westeuropäisches Land Schwulen und Lesben die Eheschließung in der Verfassung verbieten? Die Wähler werden darüber nächstes Jahr entscheiden.
Am 28. Februar 2016 wird in der Schweiz eine Volksabstimmung darüber stattfinden, ob die Ehe in der Bundesverfassung als "Lebensgemeinschaft von Mann und Frau" definiert werden soll. Das gab der Bundesrat, die schweizerische Regierung, am Mittwoch auf seiner Internetseite bekannt. Die Initiative wurde auf Betreiben der mitregierenden Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) angestoßen.
LGBT-Aktivisten kritisieren, dass die Volksabstimmung besonders hinterhältig formuliert worden sei und das eigentliche Anliegen versteckt werde. So trägt die Initiative den Titel "Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe" und will vordergründig steuerrechtliche Benachteiligungen von Eheleuten gegenüber unverheirateten heterosexuellen Paaren ("Kokubinatspaaren") beenden. Grund ist, dass vereinzelt Ehepaare mehr Bundessteuer bezahlen müssen als gleich situierte unverheiratete Paare.
Neben den steuerrechtlichen Änderungen enthält der Antrag aber auch den folgenden Satz, der in die Verfassung aufgenommen werden soll: "Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau."
Abstimmung zu zwei Themengebieten
Zudem wird kritisiert, dass die Grundregel bei schweizerischen Volksabstimmungen, die sogenannte "Einheit der Materie", nicht eingehalten werde. Darunter versteht man, dass bei einer Volksabstimmung nur über ein Thema abgestimmt werden soll. Beim CVP-Entwurf, so die Kritik, gehe es aber sowohl um das Steuerrecht als auch um die Definition der Ehe.
Der Bundesrat sieht darin aber kein Problem: Er erklärte in einer Einschätzung (PDF), dass zwischen den einzelnen Teilen der Initiative "ein sachlicher Zusammenhang" bestehe. Unklar bleibt, warum ein verheirateter Wähler, der weniger Steuern zahlen möchte, in dieser Abstimmung gleichzeitig gegen LGBT-Rechte stimmen muss.
Die Volksinitiative muss von der Mehrheit der abstimmenden Schweizer abgesegnet werden. Außerdem muss die Mehrheit der Kantone zustimmen. Eine Mindestbeteiligung oder ein Quorum ist nicht vorgeschrieben.
Die Schweiz wäre das erste westeuropäische Land, das in der Verfassung ein ausdrücklichen Ehe-Verbot für Schwule und Lesben verankert. Derzeit gibt es ähnliche Einschränkungen in mehreren osteuropäischen Ländern, darunter Polen, Ungarn und Kroatien.
Derzeit bietet die Eidgenossenschaft Schwulen und Lesben eingetragene Partnerschaften mit begrenzten Rechten an. Dieses Rechtsinstitut haben die Schweizer 2005 mit deutlicher Mehrheit in einem Referendum beschlossen (queer.de berichtete). (dk)















Sollte das Referendum zuungunsten homosexueller Paare ausgehen, muss das Referendum wegen Vermischung von zwei Sachverhalten in einem Referendum vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne unbedingt gerichtlich überprüft und dort zu Fall gebracht werden.