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Bericht der "Kirchenzeitung"
Presserat: Keine Rüge für Vergleich von Homosexuellen mit Dieben

Für eine Rüge der Kölner "Kirchenzeitung" fand sich im Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates keine Mehrheit
- 11. Oktober 2015, 07:10h 2 Min.
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates lehnte eine Rüge für die Kölner "Kirchenzeitung" mehrheitlich ab.
Der Chefredakteur hatte sich entschuldigen müssen, der Text wurde auf der Homepage gelöscht, selbst Erzbischof Rainer Maria Woelki ging auf Distanz – doch der Deutsche Presserat sah keinen Grund, die Kölner "Kirchenzeitung" für einen im Mai veröffentlichten homophoben Kommentar zu rügen. Siegbert Klein, der Chef vom Dienst des im Abo erhältlichen offiziellen Wochenblattes des Erzbistums, hatte darin Lesben, Schwule und geschiedene Heteros mit Einbrechern und Dieben verglichen (queer.de berichtete).
Unter der Überschrift "Ist das ZDK verzichtbar?" hatte Klein die Forderung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) kritisiert, auch homosexuelle Paare und geschiedene Heterosexuelle zu segnen. Der Begründung des ZdK, man müsse die "Lebenswirklichkeit" akzeptieren, hielt er entgegen, dass man schließlich auch Verbrechen nicht tolerieren würde: "Die Zahl der Einbrüche und Diebstähle steigt Jahr für Jahr, während immer weniger Täter überführt werden können. So erleben viele Menschen heute ihre Lebenswirklichkeit."
"Verächtlichmachung einer bestimmten Personengruppe"
Ein queer.de-Leser hatte sich wegen des "Kirchenzeitung"-Kommentars im Juni mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gewandt. Der Artikel sei diskriminierend nach Ziffer 12 des Pressekodex sowie herabwürdigend nach Ziffer 1. Die Argumentation des Autors sei nicht ansatzweise sachorientiert, sondern ziele allein auf Verächtlichmachung einer bestimmten Personengruppe.
Nachdem der Presserat sich zunächst für unzuständig erklärt hatte, da die "Kirchenzeitung" kein Presseorgan sei, befasste sich der Beschwerdeausschuss am 17. September doch noch mit Kleins Kommentar – und ließ ihn im Ergebnis unbeanstandet. Die Entscheidung erging mit fünf zu zwei Stimmen.
Die Beschwerde sei "unbegründet", heißt es in der schriftlichen Entscheidung des Presserats, die queer.de als PDF vorliegt. Die Mehrheit der Mitglieder des Beschwerdeausschusses halte "die Berichterstattung zwar für missverständlich und interpretationsfähig in verschiedene Richtungen, jedoch noch für akzeptabel im Rahmen einer als persönliche Meinung gekennzeichneten Kolumne".
Der Beschwerdeführer zeigte sich enttäuscht vom Presserat. Die Entscheidung verdeutliche, wie weit "Das wird man doch wohl noch sagen dürfen…" mittlerweile gehe, erklärte er gegenüber queer.de. "Ein vergleichbarer Text über Farbige, Menschen mit Behinderungen oder über Juden wäre vermutlich nicht unbeanstandet geblieben." (mize)
Links zum Thema:
» Die Entscheidung zur "Kirchenzeitung" als PDF
» Homepage des Deutschen Presserates
Mehr zum Thema:
» "Kirchenzeitung" vergleicht Homosexuelle mit Dieben (25.05.2015)















Besagter "Journalist" ist sogar dem Presserat angeschlossen, was ihm wohl den Freibrief erteilt, gegen politisch Andersdenkende massiv zu hetzen und sogar ehrenamtliche Flüchtlingshelfer anzugreifen!
Soviel zur Neutralität und Sachlichkeit des Presserats...