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Einspruch gegen Einstellung des Verfahrens

Huonder weiter unter Druck


Der Churer Bischof Vitus Huonder hatte in seiner Rede über die Todesstrafe für Homo­sexuelle gesprochen

  • 13. Oktober 2015, 08:09h 25 3 Min.

LGBT-Aktivisten wollen gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Vitus Huonder kämpfen – und zeigen sich erbost über Vorwürfe der katholischen Kirche.

Die schweizerische LGBT-Organisation Pink Cross hat am Montag Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Bischof Vitus Huonder eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hatte vergangene Woche erklärt, dass die Aussagen des 73-jährigen Geistlichen zur Todesstrafe für Homosexuelle "nicht die für die Tatbestandserfüllung geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit aufwiesen" (queer.de berichtete). In den Ermittlungen ging es um Artikel 259 des Schweizerischen Strafgesetzbuch, der die "öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit" unter Strafe stellt.

Der Bischof von Chur hatte am 31. Juli bei einem Kongress in Fulda ausgiebig aus dem Alten Testament zitiert, darunter Levitikus 20,13: "Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen. Beide werden mit dem Tod bestraft. Ihr Blut soll auf sie kommen." Diese Stellen zeigten die "göttliche Ordnung", die für den "Umgang mit der Sexualität gilt", so Huonder damals. "In unserem Fall geht es um die gleichgeschlechtliche Praxis. Die beiden Stellen allein würden genügen, um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben."

Pink Cross begründet die Beschwerde damit, dass die "fraglichen Bibelzitate nicht einfach isoliert für sich wiedergegeben" wurden. Vielmehr habe Huonder "einleitend deren Authentizität und Wahrheit bestätigt, sowie vor und unmittelbar nach dem Zitieren ein entsprechendes Handeln propagiert". Die Wortwahl möge akademisch wirken, sei aber nicht harmlos.

Bistum wirft LGBT-Aktivisten Einschränkung der Meiungsfreiheit vor

Scharfe Kritik übten die Aktivisten auch an der Reaktion des Bistums Chur nach der Einstellung des Verfahrens. Huonders Sprecher Giuseppe Gracia hatte Pink Cross und den anderen Klägern am Samstag vorgeworfen, mit der Klage Grundrechte abschaffen zu wollen: "Die Klage war der Versuch, die Glaubens- und Meinungsfreiheit Andersdenkender unter Strafe zu stellen. Das ist nicht gelungen. Eine gute Nachricht für alle, die es mit der gegenseitigen Toleranz ernst meinen."

Die Aktivisten wiesen diese Anschuldigung zurück: "Der Annahme des Bistumssprecher liegt ein falsches Grundrechtsverständnis zugrunde", erklärte Pink Cross. Die Meinungsfreiheit sei ein Freiheitsrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat; es gelte aber nicht unbeschränkt. "Jedes Grundrecht darf eingeschränkt werden, wenn sein einseitiger Gebrauch übermäßig in die Grundrechte anderer eingreift." Meinungen, die anderen Grundrechte absprechen und zu Hass und Verbrechen aufriefen, seien aber nicht geschützt.

Huonder hatte nach seiner Rede erst mit einer Stellungnahme reagiert, als es in den Schweizer Medien einen Aufschrei gegeben hatte. Er nahm zunächst die Worte nicht zurück (queer.de berichtete). Nach anhaltender öffentlicher Kritik veröffentlichte er rund zwei Wochen nach der Rede eine weitere Stellungnahme, wonach er "selbstverständlich (…) nicht für die alttestamentarische Forderung nach der Todesstrafe für homosexuell empfindende Menschen" eintrete (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 SebiAnonym
  • 13.10.2015, 10:28h
  • "Bistum wirft LGBT-Aktivisten Einschränkung der Meiungsfreiheit vor"

    Mordaufrufe sind keine Meinungsfreiheit.

    Freiheitsrechte finden ihre Grenzen immer dort, wo andere in ihrer Freiheit eingeschränkt werden.

    Da kann man auch nicht sagen: "Die Bibel sieht für Homosexualität die Todesstrafe vor" und sich dann damit rausreden.

    Die wissen ganz genau, dass es genug Fanatiker gibt, die solche Aussagen als wortwörtliche Aufforderung nehmen und dann in die Tat umsetzen.

    Aber so macht die katholische Kirche das immer: hetzen und andere aufwiegeln, aber wenn andere das dann in die Tat umsetzen, die eigenen Hände in Unschuld waschen.
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#2 HeinerAnonym
  • 13.10.2015, 10:34h
  • Die Staatsanwaltschaft meint, sie sei das Gericht.

    Aufgabe des Staatsanwalts ist es, in so einem Fall, Anklage zu erheben. Genauso wie es Aufgabe des Verteidigers ist, den Angeklagten nach bestem Wissen und Gewissen zu verteidigen.

    Schließlich wurde auf die biblische Todesstrafe für Homosexuelle verwiesen und die Einhaltung der Bibel gefordert, was ja wohl als indirekter Mordaufruf verstanden werden kann.

    Welche der Seiten Recht hat und ob das noch freie Rede oder schon Anstiftung zu Gewalt ist, hat dann das Gericht zu entscheiden. Aber die Staatsanwaltschaft ist nicht das Gericht und hat dementsprechend auch nicht zu entscheiden, ob diese Mordaufrufe noch unter freier Rede fallen oder nicht.

    Wenn die Staatsanwaltschaft sich das dennoch anmaßt, zeigt das nur, wie lang der Arm der katholischen Kirche ist und wieviel Macht die wirklich haben...
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#3 MarekAnonym
  • 13.10.2015, 10:39h
  • "nicht die für die Tatbestandserfüllung geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit aufwiesen"

    Was muss man denn bitteschön noch machen, damit solche Aussagen eindringlich und eindeutig genug sind?

    Muss man noch Anleitungen dazu geben, wie der Mord auszuführen ist oder wie man am besten seine Spuren verwischt?

    Man merkt ganz eindeutig, dass die Schweizer Justiz hier nicht unabhängig ist. Sei es dass die Verantwortlichen Mitglied dieser Organisation sind oder dass dort irgendwie politischer Druck ausgeübt wird, aber zumindest zu einem Prozess hätte es kommen müssen. Da hätte man dann alle Argumente hören können und danach das Urteil sprechen können. So funktioniert es eigentlich in einem Rechtsstaat. Aber die Kirche scheint wohl über dem Recht zu stehen bzw. sich ihr eigenes Recht zu machen.
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