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  • 14. Oktober 2015, 11:14h 33 2 Min.

Auch im idyllischen Passau gibt die Kirche den Widerstand gegen ein etwas liberaleres Arbeitsrecht auf (Bild: flickr / Heribert Pohl / by 2.0)

Ab kommendem Jahr wird in allen 27 Bistümern das neue Arbeitsrecht gelten, mit dem unter anderem homo­sexuelle Arbeitnehmer weniger diskriminiert werden sollen.

Das im im Mai von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene Arbeitsrecht sieht vor, dass in kirchlichen Betrieben angestellte verpartnerte Schwule und Lesben sowie wiederverheiratete Heterosexuelle nicht mehr zwangsläufig entlassen werden müssen. Es war zunächst im August in 24 Diözesen in Kraft getreten, aber nicht in Passau, Regensburg, Eichstätt und Berlin.

In der Bundeshauptstadt wurde es nur aus rechtlichen Gründen verzögert, weil zu dieser Zeit ein Bischofswechsel stattfand, ist aber inzwischen in Kraft. In den drei bayerischen Diözesen hatten die Bischöfe Stefan Oster, Rudolf Voderholzer und Gregor-Maria Hanke grundlegende Bedenken gegen Homo­sexuelle und wiederverheiratete Heterosexuelle (queer.de berichtete). Diese Bedenken seien laut BR zwar nicht ausgeräumt, die Bistümer hätten sich aber dem Druck beugen müssen und werden das neue Recht am 1. Januar 2016 in Kraft setzen.

Die katholische Kirche beschäftigt derzeit über 700.000 Angestellte in Deutschland. Die meisten dieser Arbeitsplätze werden teilweise oder vollständig aus Steuergeldern und anderen allgemeinen Abgaben finanziert. Dennoch haben diese Mitarbeiter weniger Rechte – so können sich Schwule und Lesben etwa nicht auf das Allgemeine Gleich­behandlungs­gesetz berufen, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz diskriminiert oder gekündigt werden.

Auch nach dem neuen Recht müssen Schwule und Lesben weiter um ihren Arbeitsplatz bangen. Bei bestimmten Berufsgruppen, etwa Gemeindereferenten oder Lehrern, haben Schwule und Lesben weiterhin einen besonders schweren Stand, da dort "erhöhte Loyalitätserwartungen" herrschen. (dk)

-w-

#1 Johannes45Anonym
  • 14.10.2015, 14:18h
  • Es ist zu bgegrüßen, dass ab 1. Januar 2016 nunmehr auch die letzten drei Bistümer in Bayern nachziehen und die kirchliche Arbeitsrechtsreform umsetzen.

    Im Sommer diesen Jahres hatte auch die Caritasleitung diese Reform ausdrücklich begrüßt.

    Damit sind jetzt Krankenpfleger, Ärzte, Friedhofsgärtner, Altenpfleger, Hausmeister, Kirchenmusiker, Raumpfleger, Mathe- und Deutschlehrer an Schulen in rk Trägerschaft oder auch Kindergärtner an Kindergärten in rk Trägerschaft rechtlich auf der sicheren Seite.

    Sie können nicht mehr entlassen werden, wenn Sie sich am Standesamt verpartnern oder Ihre Homosexualität dem rk Arbeitgeber bekannt wird. In den "sonstigen" Berufsfeldern sind die Mitarbeiter der rk Kirche nunmehr vor einer erfolgreichen arbeitsrechtlichen Kündigung geschützt und bekommen bei einer solchen gleichwohl ausgesprochenen Kündigung vor den Arbeitsgerichten Recht und können sich dagegen wehren.

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    "Bei bestimmten Berufsgruppen, etwa Gemeindereferenten oder Lehrern, haben Schwule und Lesben weiterhin einen besonders schweren Stand, da dort "erhöhte Loyalitätserwartungen" herrschen."

    In der Tat NUR in den Berufen, wo erhöhte Loyalitätspflichten bestehen, bleibt es weiterhin schwierig. Aber falsch an diesem Satz der Queer ist, dass es Lehrer insgesamt trifft. NEIN es sind Religionslehrer ("missio canonica"), die hier betroffen sind. Wer als Mathe-, Physik-, Geschichts- oder Deutschlehrer bei einer Schule in rk Trägerschaft arbeitet, ist nicht von einer erhöhten Loyalitätsanforderung betroffen.

    Höhere Loyalitätsanforderung haben:

    1. Religionslehrer/Religionsprofessoren ("missio canonica")
    2. Schriftliche Beauftragung im Arbeitsvertrag durch den Bischof (bestimmte spezielle Berufe in der Bischofsverwaltung)
    3. katechetische und pastorale Berufe (Diakon, Pastoralreferent, Gemeindereferenten/-helfer)
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#2 Anthrazit
#3 Harry1972
  • 14.10.2015, 15:13hBad Oeynhausen
  • Antwort auf #1 von Johannes45
  • "Sie können nicht mehr entlassen werden,... "

    Falsch. Sie "müssen" nicht mehr entlassen werden.
    Damit sind sie alles andere als auf der rechtlich sicheren Seite.

    Ja, mir ist schon klar, daß man Dir diesen Unterschied hier schon einige Male erklärt hat und Du trotzdem unbeirrt immer wieder denselben Quatsch schreibst und nein, ich bin kein linksideologisch versiffter Spion.
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