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Eine Attacke auf einen Schwulen - für viele "Bild"-Leser war das zum Lachen
- 14. Oktober 2015, 13:50h 3 Min.
Der Onlinedienst der größten deutschen Zeitung habe mit seinem "Mood Tagging" eine Grenze überschritten.
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Presserat letzten Monat nach einer Beschwerde des grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck einen Hinweis gegen "Bild Online" ausgesprochen. Beck hatte eine Funktion moniert, mit der Leser ihre Gefühle zu Artikeln ausdrücken konnten – darunter zum Artikel "Schläger attackieren homosexuellen Politiker" vom Juli, in dem über den homophoben Übergriff auf Marcel Rohrlack von der Grünen Jugend beim Münchener CSD berichtet wurde.
Mit dem sogenannten "Mood Tagging" gab bild.de den Lesern die Möglichkeit, den Beitrag mit Lachen, Weinen, Wut, Staunen oder "Wow" zu bewerten. Beck kritisierte, dass die von vielen Lesern genutzte Bewertungsmöglichkeit "Lachen" das Gewaltopfer in seiner Ehre verletzt habe.
Laut der Entscheidung des Presserats habe der Chefredakteur von bild.de argumentiert, dass dieses "Mood Tagging" zu den Community-Elementen der Seite gehöre und die Bandbreite menschlicher Stimmungen ausdrücken solle. Er appellierte, wegen der "verirrten Äußerungen einzelner" nicht die technischen Möglichkeiten einzuschränken, da der positive Effekt überwiege. Außerdem erklärte er, dass "BILD sich seit Jahren eindeutig gegen Homophobie und für einen liberalen, zeitgemäßen und vor allem gleichberechtigten Umgang mit Homosexualität" einsetze.
Tool schadet dem Ansehen der Presse
Der Beschwerdeausschuss des Presserates sah in diesem Bewertungstool allerdings eine Verletzung von Ziffer 1 des Pressekodex, in dem die "Wahrung der Menschenwürde" als eines der obersten Gebote der Presse genannt wird. Es schade dem Ansehen der Presse, "wenn ein Medium bei einem Beitrag, der sich mit einer Gewalttat gegen einen Menschen beschäftigt, den Usern die Möglichkeit eröffnet, den Artikel mit einer Emotion wie 'Lachen' zu bewerten".
Daher forderte der Ausschuss bild.de mit einem Hinweis auf, zu prüfen, wo das Tool eingesetzt wird. Ein Hinweis ist die niedrigste Sanktionsmöglichkeit des Presserats und hat keine weiteren Konsequenzen zur Folge. Die nächsthöhere Möglichkeit, die Missbilligung, sei nicht ausgesprochen worden, weil das Tool bereits kurz zuvor entfernt worden sei.
In den letzten Monaten hatte es immer wieder Kritik am "Mood Tagging" gegeben, das auch von anderen Seiten eingesetzt wird. Bei vielen Artikeln schien die Auswahlmöglichkeit nicht angebracht, wie etwa das Bildblog anhand eines "Bild"-Artikels unter der Überschrift "Tochter (11) tot. Junge (2) schwer verletzt" kritisierte – immerhin 34 Menschen fanden das damals zum Lachen. Weitere Beispiele gibt es reichlich: Beim Artikel "Bundesrat stimmt für Homo-Ehe" empfanden rund 100 Menschen Wut. Und über "Drama in Hannover: Feuer im Flüchtlingscamp" lachten sogar mehr als 300 Menschen.
Die unglückliche Funktion von bild.de könnte dabei noch Schule machen: Derzeit plant Facebook, zusätzlich zu der Like-Funktion mehrere Buttons einzuführen, mit denen sich Emotionen wie Freude und Wut ausdrücken lassen. (dk)















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