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  • 22. Oktober 2015, 21:32h 25 3 Min.

Ein CSD vor dem Parlament in Ljubljana

Das Verfassungsgericht entschied mit knapper Mehrheit, dass das Parlament kein Recht hatte, eine Volksabstimmung durch Homo-Gegner zu verbieten.

In Slowenien wird sehr wahrscheinlich das Volk darüber abstimmen, ob die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wird. Das Verfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass das Parlament ein von Homo-Gegnern erzwungenes Referendum nicht einfach für ungültig erklären könne.

Im März hatten beide Kammern des Parlaments die Ehe für alle beschlossen, das Unterhaus mit 51 zu 28 Stimmen (queer.de berichtete), eine Woche später das Oberhaus mit 23 zu 14 Stimmen (queer.de berichtete). Der Entwurf der oppositionellen Vereinigten Linken war von der liberalsozialen Regierung unterstützt worden; er streicht einen Gesetzespassus, wonach die Ehe eine Verbindung aus Mann und Frau ist, und bringt so homosexuellen Paaren auch ein Adoptionsrecht. Bestehende eingetragene Partnerschaften, die seit 2006 möglich sind, würden zudem in Ehen umgewandelt, insgesamt rund 70 Gesetze angepasst.

Zur Verabschiedung des Gesetzes hatte allerdings eine von konservativen und kirchlichen Gruppen dominierte "Koalition für Kinder" 80.518 Unterschriften für ein Referendum zu der Frage vorgelegt und mit dem Sammeln von 40.000 beglaubigten Unterschriften begonnen. Mit 53 zu 21 Stimmen erklärte das Parlament die Initiative jedoch für ungültig, da eine Verfassungsänderung aus dem Jahr 2013 Volksabstimmungen verbietet, die Menschenrechte oder grundlegende Freiheiten entziehen oder gegen die Verfassung verstoßen (queer.de berichtete).

Umfragen pro Ehe-Öffnung


Die Gegner einer Gleichstellung gingen in den letzten Monaten mehrfach auf die Straße

In Folge war die "Koalition für Kinder" vor Gericht gezogen, das Gesetz zur Ehe-Öffnung ruhte bis zu einer Entscheidung. Nun bekamen die Homo-Gegner Recht: Fünf von neun Richtern fanden, das Parlament habe mit dem Verbot des Referendums seine Kompetenzen überschritten. Nur das Gericht könne entscheiden, ob Gesetze oder Referenden zulässig sind.

Wie sich das bisherige Ehe-Recht, eine Ehe-Öffnung oder das Referendum zur Verfassung verhalten, entschied das Gericht allerdings nicht. Sollte ein Referendum zu Regelungen führen, die nicht verfassungskonform sind, oder diese in Kraft lassen, stehe danach der Gerichtsweg offen, erklärte das Gericht. Ein LGBT-Aktivist befürchtete nach der Entscheidung, wenn alles schief laufe, seien so über 70 Klagen mit ungewissem Ausgang nötig.

Die "Koalition für Kinder" kündigte an, das Sammeln der beglaubigten Unterschriften wieder aufzunehmen, mit einer Einreichungsfrist von einem Monat, deren Beginn in den nächsten Tagen vom Parlamentspräsidenten verkündet wird. Das Referendum müsste maximal fünf Wochen nach Abschluss dieser Frist abgehalten werden – also möglicherweise noch knapp vor Jahresende.

2012 hatte die Bevölkerung in einem Referendum mit rund 55 Prozent Ja-Stimmen bereits ein neues Familiengesetz abgelehnt, das u.a. eingetragenen Partnerschaften mehr Rechte gebracht hätte (queer.de berichtete) – das Umfragen vor der Abstimmung nicht entsprechende Ergebnis wurde vor allem auf die magere Wahlbeteiligung von 30 Prozent zurückgeführt. Nach Gesetzesänderungen der letzten Jahre müsste das neue Referendum nicht nur eine Mehrheit erhalten, sondern auch ein "Ja" von mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten. In Meinungsumfragen hatte es zuletzt eine Mehrheit für eine Ehe-Öffnung gegeben.

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-w-

#1 FinnAnonym
  • 23.10.2015, 00:22h
  • Dieses Referendum verstößt gegen EU-Recht. Wie lange will die EU bei sowas noch tatenlos zusehen?

    Die EU hat solche Homohasser-Staaten vorschnell und ohne Menschenrechts-Garantien aufgenommen, dann sollen sie jetzt auch die Suppe auslöffeln...
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#2 David77Anonym
  • 23.10.2015, 00:27h
  • "Der Entwurf der oppositionellen Vereinigten Linken war von der liberalsozialen Regierung unterstützt worden;"

    Wie kann das denn sein? Das ist doch eine kommunistische Konstellation laut unserem Propheten... Ich dachte, nur bürgerliche Regierungen seien der Garant dafür...

    www.queer.de/detail.php?article_id=24874&antwort_zeigen=
    ja#c1
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#3 FelixAnonym
  • 23.10.2015, 00:45h
  • Was sind das für Menschen, die Liebe verachten und Hass schüren?!

    Die müssen komplett vom Hass zerfressen sein, dass sie liebenden Menschen ihre Gleichstellung (die Heteros NICHTS wegnimmt) verbieten wollen.

    Das ist der Geist des Totalitarismus und des Faschismus.
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