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Das Landgericht Freiburg verurteilte den vorbestraften Angeklagten, der während des Prozesses geschwiegen hatte, zu mehreren Jahren Haft (Bild: flickr / John / by 2.0)

  • 28. Oktober 2015, 16:12h 10 2 Min.

Auf einem Onlineportal hatte sich ein arbeitsloser Mann als Lesbe ausgegeben und so eine Frau in Baden-Württemberg in ein Hotelzimmer gelockt, um sie brutal zu vergewaltigen.

Das Landgericht Freiburg hat am Mittwoch einen 45-Jährigen wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das berichtet die "Badische Zeitung".

Der Richter sah es demnach als erwiesen an, dass der aus dem Landkreis Emmendingen stammende Mann eine 28-jährige Frau in ein Hotel im Ortenaukreis gelockt hatte; er hatte sich zuvor in einem Online-Kontaktportal als eine lesbische Frau namens "Jenny" ausgegeben und nach Bekanntschaften gesucht.

Als die Frau in sein Hotelzimmer kam, hatte er sie dann mit einem Teleskop-Schlagstock geschlagen, mit einem Elektroschockgerät bedroht und mehrfach vergewaltigt. Grund war offenbar, dass der Mann sehen wollte, wie es ist, mit einer lesbischen Frau Sex zu haben.

Der Täter hatte während des Prozesses geschwiegen. Die Polizei konnte allerdings die Tatwaffen sicherstellen, ebenso wie DNS-Spuren am Angeklagten und am Opfer. Außerdem lag der Chatverlauf vor.

Der Mann war bereits vor zwei Jahren von einem Gericht verurteilt worden: 2013 hatte er vom Amtsgericht Emmendingen wegen versuchter räuberischer Erpressung ein Jahr Haft auf Bewährung erhalten. Damals hatte er einen heimlich schwulen Mann damit erpresst, dessen Ehefrau intime Fotos zuzuspielen, wenn er ihm nicht 50.000 Euro zahlen würde.

Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. (cw/dk)

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#1 ShadesofgayAnonym
  • 28.10.2015, 18:46h
  • Die Strafe ist angemessen und hinter schwedischen Gardinen kann er einmal über seine Schandtat lang nachdenken!
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#2 SuhiAnonym
#3 Shefradan
  • 28.10.2015, 19:41hMünchen
  • Erschreckende Tat.
    Trotzdem eine Anmerkung: Dass der Mann arbeitslos ist (im Teaser erwähnt!) tut nichts zur Sache.
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