Das Amtsgericht St. Georg urteilte über einen Fall sinnloser Gewalt (Bild: Markus Daams / flickr / by-sa 2.0)
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg verurteilte am Donnerstag einen 36-Jährigen wegen Körperverletzung.
Der Fall liegt bereits ein Jahr zurück: Am 26. Oktober 2014 hatte Michael B., selbst heterosexuell, mit Freunden die Hamburger Schwulenkneipe "Daniel's Company" besucht. Er wusste, an was für einem Ort er sich befand, doch als er von Männern angetanzt und an der Hüfte berührt wurde, rastete er aus.
"Ich muss hier weg, ich krieg 'ne Krise", berichtete Michael B. laut "Hamburger Morgenpost" am Donnerstag vor dem Amtsgericht St. Georg von jenem Abend im "Daniel's" am Kreuzweg. Vor dem Club traf er dann auf einen 26-Jährigen, dem der Hetero schon zuvor in der Bar unangenehm aufgefallen war.
Entschuldigung beim Gerichtstermin
Der schwule Gast versuchte ihm zu erklären, dass dies ein Gay-Lokal sei. "Quatsch mich nicht an", schimpfte der Haustechniker ohne Ausbildung erst zurück, dann schlug er dem Schwulen ohne Vorwarnung zwei Schneidezähne aus. Das Opfer trägt seitdem ein Provisorium.
"Ich war im Brass. Ich möchte mich entschuldigen", erklärte Michael B. am Donnerstag im Gerichtssaal. Er beteuerte auch, nichts gegen Schwule zu haben.
Das Amtsgericht St. Georg verurteilte den 36-Jährigen wegen Körperverletzung zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie zu 1.000 Euro Wiedergutmachung. Für das Opfer ist es damit jedoch nicht getan: Die Kosten für die Zahnimplantate in Höhe von 3.400 Euro muss sich der 26-Jährige noch in einem Zivilprozess einklagen. (cw)
Dein Ausdruck der Gewalt ist nur die Form unterdrückter Sexualität. Steh dazu!
Zum Fall: Wenigstens wurde das Ganze nicht bagatellisiert. Dem Opfer ist nur zu hoffen, dass er auch den Zivilprozess gewinnt und insgesamt eine Botschaft an andere, zukünftige Täter sendet.