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- 03. März 2005 3 Min.
Der Innenminister spricht sich gegen das ADG aus. Erneut handelt er gegen Lesben und Schwule.
Von Norbert Blech
Hätte es vor fünf Jahren schon die Homo-Gurke gegeben, Otto Schily wäre bereits Preisträger. Mitten hinein in die hitzigen Debatten zur ersten Fassung des Lebenspartnerschaftsgesetzes platzierte er damals ein Interview, wonach die Homo-Ehe gegen die Verfassung verstoßen würde - wie es auch Union und FDP behaupteten. Danach hat Karlsruhe das Gegenteil geurteilt, und anders als seine damaligen Kritikpartner hat Schily das Urteil akzeptiert und seitdem zu Verbesserungen der Homo-Ehe immerhin geschwiegen.
Nun ist Schily zurück auf Seiten der Konservativen, ausgerechnet mit Unterstützung des Wirtschaftsministers Clement, dessen Land NRW zu seiner Zeit als Ministerpräsident Vorreiter in der Bemühung um Antidiskriminierung war. Das ist traurig, ärgerlich und vor allem unnötig.
Man kann streiten, ob das Antidiskriminierungsgesetz im Alltag wirklich hilft. Man kann sicher auch, soviel muss man Union und FDP zugestehen, fragen, ob sich Toleranz per Gesetz verordnen lässt, ob das Gesetz nicht unnötig viel Ärger, Bürokratie und Arbeit für Gerichte und wenig praktische Hilfe bringt (auch wenn erste Erfahrungen aus dem Ausland diese Befürchtungen widerlegen). Man darf fragen, warum Kirchen und Versicherungen in großem Maße von den Regelungen ausgenommen werden (auch wenn die Koalition anderes behauptet). Man darf auch fragen, warum Arbeitgeber und Privatleute nicht diskriminieren dürfen sollen, der Staat aber schon. Man darf ebenso fragen, ob andere Regelungen nicht effektiver gewesen wären - wie eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen, damit Bürgermeister wie in Düsseldorf nicht mehr Schwule kollektiv "nach Berlin" wünschen dürfen.
Doch um alle diese Fragen geht es hier nicht. Die Form des ADG ist im Großen fertig und durch EU-Richtlinien gegeben, nicht mehr veränderbar. Es geht bei dem Parteienstreit um das ADG folglich nur noch darum, wen es im Zivilrecht umfassen soll. Dass unter anderem Schwule und Lesben nicht dazugehören sollen, aus Gründen, die das gesamte Gesetz in Frage stellen, ist eine alles andere als seriöse Argumentation - und diskriminierend.
Dass die große Wirtschaftslobby wie auch kleine Verbände wie Haus und Grund versuchen, mit dem Kampf gegen eine Ausweitung des ADG im Zivilrecht einen möglichen wirtschaftlichen Schaden des ADG kleiner zu halten, stimmt traurig. Dass man diesen Sachverhalt wie üblich hinter verfassungsrechtlichen Phrasen versteckt, ist ärgerlich (die Vertragsfreiheit, das zeigt beispielsweise das Mietrecht, wird seit jeher zugunsten der Allgemeinheit eingeschränkt). Dass Unions- wie FDP-Politiker diese Argumentation verfallen, ist erbärmlich. Menschenrechte und deren Schutz sind keine Zierde, die man sich nur bei guter Wirtschaftslage leisten kann, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft.
Nun ist es nicht neu, dass Schily und Clement auf Unionspositionen wandeln, die SPD gerne in der Homo-Emanzipation bremst. Es ist jedoch ärgerlich und unverständlich, dass beide diesen nach Jahren in der Koalition eigentlich ausgestanden Streit neu entfachen. Es bleibt zu hoffen, dass der derzeit geschwächte Koalitionspartner nicht einknickt.









