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"Vorschriften von geringer Bedeutung"

"Bereinigungsgesetz": Bundesrat nickt Mini-Reform durch


Die Länderkammer (Bild: Dominic Hallau / flickr / by-nd 2.0)

Der Bundesrat hat am Freitag dem "Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" zugestimmt.

Darin ist eine weitere Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Eheleuten in rund zwei Dutzend Gesetzen vorgesehen, darunter in der Zivilprozessordnung, im Vollstreckungs- und im Mietrecht. Allerdings haben diese Angleichungen eher symbolischen Charakter. Dieses Einspruchsgesetz, bei dem die Zustimmung des Bundesrats nicht zwingend notwendig ist, war Mitte Oktober im Bundestag beschlossen worden (queer.de berichtete).

Einzige Rednerin in der Länderkammer zu diesem Gesetz war die niedersächsische Justizministerin Antje Niewitsch-Lenartz (Grüne), die in einer dreiminütigen Rede von der Bundesregierung weitere Schritte forderte: "Mit der redaktionellen Änderung von Vorschriften geringer Bedeutung ist es ohne Zweifel nicht getan", sagte Niewitsch-Lenartz. Sie nannte es eine "vertane Chance", dass Schwarz-Rot sich weiterhin weigert, eingetragene Lebenspartner in allen Bereichen gleichzustellen und die Ehe zu öffnen.

Der Länderkammer hatte bereits mehrfach die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht gefordert. Zuletzt stimmte der Bundesrat im September für den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" (queer.de berichtete). Neun Bundesländer votierten damals für die Gleichbehandlung, sieben Länder waren dagegen – alle Gegenstimmen kamen von Bundesländern, in denen die Union an der Landesregierung beteiligt ist. (dk)

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#1 Johannes45Anonym
  • 06.11.2015, 14:05h
  • Gut damit ist dieser Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD auch nunmehr im Bundesrat verabschiedet worden.

    Das Negative ist, dass immer noch die CDU/CSU mehrheitlich die Eheöffnung ablehnt, die mittlerweile im Jahre 2015 in 20 westlichen Industriestaaten umgesetzt wurde.

    Das Positivie ist, dass zumindest nunmehr sich die CDU/CSU zum Lebenspartnerschaftsinstitut und zur Öffnung der Standesämter bekennt und freiwillig ohne irgendein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes das Lebenspartnerschaftsinstitut nunmehr so weit an Rechten und Pflichten zur Ehe ausgebaut hat, dass als fehlender Unterschied zur Ehe eigentlich nur noch das gemeinschaftliche gleichzeitige Adoptionsrecht nichtleiblicher Kinder zu nennen ist.

    Die sonstigen wenigen Vorschriften, die nun immer noch vergessen wurden, wie eine Reihe von Bundesaubilungs- und Prüfungsverordnungen und die Approbationsordungen der Ärzte und der Zahnärzte ("das ist der Hauptteil im Gesetzentwurf von Volker Beck") bei der Vorlage einer Lebenspartnerschaftsurkunde, das Infektionsschutzgesetz, das Sprengstoffgesetz oder auch im Transexuellengesetz ("das sowieso überarbeitet werden sollte aufgrund der BVerfG-Urteile zum Transsexuellengesetz") sind von geringer Bedeutung.

    Mit dieser Verabschiiedung durch CDU/CSU und SPD sind wir nunmehr bei 98 Prozent Gleichstellung in bezug auf Pflichte und Rechten bei der Lebenspartnerschaft.

    ABER wie geschrieben: RICHTIG ist letztlich das endlich die Eheöffnung umgesetzt werden muß !!!
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#2 David77Anonym
#3 SebiAnonym
  • 09.11.2015, 10:19h
  • Antwort auf #1 von Johannes45
  • @Johannes45 aka TimmJohannes aka ... aka....:

    Nein, die Gleichstellung ist nicht bei 98%. Das Bereinigungsgesetz setzt nur so einen Schwachsinn um, wie Details im Bundeskleingärtnergesetz, etc.

    Übrigens scheitert die Eheöffnung nicht nur an der Union, sondern genauso an der SPD. Die haben laut deutschem Grundgesetz das Recht, nur nach eigenem Gewissen abzustimmen. Dennoch stimmt die SPD gegen die Eheöffnung und die Volladoption.

    Entweder kennt die SPD das Grundgesetz nicht oder sie wollen tatsächlich keine volle Gleichstellung. Oder beides...
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