Am 10. November vor 15 Jahren setzte Rot-Grün das Lebenspartnerschaftsgesetz im Bundestag durch, am 16. Februar 2001 wurde es offiziell erlassen, am 1. August 2001 trat es in Kraft (Bild: flickr / JB / by 2.0)
Genauso engagiert wie sich CDU und CSU heute gegen die Ehe für alle wehren, kämpften sie vor 15 Jahren gegen die Lebenspartnerschaft.
Von Dennis Klein
Alle demokratischen Parteien haben heute kein Problem damit, dass Homo-Paare vom Staat als Lebenspartner anerkannt werden. Das war vor genau 15 Jahren noch anders: Am 10. November 2000 verteidigte die damals schwächelnde rot-grüne Bundesregierung, die zu dieser Zeit eine Landtagswahl nach der anderen verlor, ihr Lebenspartnerschaftsgesetz in einer emotionalen Debatte.
Im Bundestag fand sich schließlich eine Mehrheit. CDU/CSU und FDP stimmten gemeinsam gegen den Gesetzentwurf der Schröder-Regierung. Bei der PDS gab es einige Enthaltungen – mit der Begründung, dass der Regierungsentwurf die Diskriminierung von Schwulen und Lesben nicht beseitige.
Für die Unionsfraktion begründete damals in der Debatte der CSU-Rechtsaußen Norbert Geis die Ablehnung der C-Parteien: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften staatlich anzuerkennen, sei ein "Verstoß gegen unsere Kultur" und der "schlimmste Angriff auf Familie und Gesellschaft". Der rot-grüne Entwurf stehe "nicht nur zu unserer Verfassung, sondern auch zu den Prinzipien der drei großen Religionen im Widerspruch".
Geis reagierte damit auf eine Steilvorlage des damaligen CDU-Abgeordneten Martin Hohmann, der in einer Zwischenfrage Homosexualität mit Blick auf die Religion als "unwert" bezeichnet hatte. Inzwischen kandidiert Hohmann für die AfD (queer.de berichtete).
Die Union machte sich damals insbesondere Sorgen um die "Verwechselbarkeit mit der Ehe", wie es die damalige CDU-Abgeordnete Ilse Falk ausdrückte. Offenbar bestand die Angst, dass Heterosexuelle aus Versehen eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen könnten.
Klagen und Blockaden
Norbert Geis war jahrelang der aktivste Gegner der Gleichbehandlung in der Union. Er schied 2013 aus dem Bundestag aus
Mehrere Jahre verbrachte die Union damit, gegen das Gesetz zu klagen und weitere Gleichstellungen erst über ihre Mehrheit im Bundesrat, seit 2005 auch über ihre Regierungsbeteiligung zu verhindern. Des weiteren beharrten CDU und CSU darauf, dass Homo-Paare zwar alle Pflichten einer Ehe erhalten sollen – sie mussten und müssen etwa für ihren Partner aufkommen, wenn dieser in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Rechte wollte die Union schwulen und lesbischen Paaren aber kaum gewähren.
Das führte dazu, dass sich Lebenspartner jedes einzelne Recht vor Gericht erkämpfen mussten. Während der vierjährigen christlich-liberalen Koalition zwischen 2009 und 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht allein sechs Mal, dass Homo-Paare gleichgestellt werden müssen – und zwar bei der Grunderwerbssteuer, beim Familienzuschlag, der Erbschaftsteuer, der Hinterbliebenversorgung, der Sukzessiv-Adoption und schließlich beim für viele Paare wichtigsten Brocken, der Einkommensteuer.
Beharren auf Restdiskriminierung
CDU-Wahlplakat aus dem Jahr 2000
Nur langsam freundete sich die CDU mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz an: So schrieb sie 2007 erstmals in ihr Grundsatzprogramm, dass auch von gleichgeschlechtlichen Paaren "Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind". Dennoch beharrt die Union bis heute auf einer Restdiskriminierung. Zwar gewährte sie in diesem Jahr auf Druck der SPD eine Mini-Reform mit meist redaktionellen Änderungen, in der Lebenspartner etwa im Bundesvertriebenengesetz oder in der Höfeordnung gleichgestellt werden, aber die großen Punkte – Adoption und Ehe-Öffnung – sind immer noch ein rotes Tuch für die C-Parteien.
Zuletzt gab es sogar einen Backlash: So beteiligen sich Unionspolitiker aktiv an den homophoben "Demos für alle" in Stuttgart und Hannover (queer.de berichtete). Außerdem will ein Bezirksverband auf dem CDU-Bundesparteitag im Dezember einen Antrag gegen die Ehe-Öffnung einbringen (queer.de berichtete).
Die Argumentation ist dabei bekannt, denn sie ist die genau die gleiche wie vor 15 Jahren beim Lebenspartnerschaftsgesetz: Die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben würde die Ehe "in ihrem Wesensgehalt" auflösen. Warum Homo-Paare plötzlich Heterosexuelle vom Heiraten und Kinderkriegen abbringen sollen, bleibt aber weiterhin das Geheimnis der homophoben Antragsteller. Immerhin – Schwule und Lesben werden im Bundestag nicht mehr als "unwert" bezeichnet.
Danke Dennis, dass du unserem Propaganda-Lügenbold Amnesie-KriegstreiberTJOliMarkus1942 die Wahrheit schwarz auf weiß servierst!!!!